Nachlassgericht

Das Notariat am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen ist das für das Nachlassverfahren zuständige Nachlassgericht.

Das Nachlassgericht ist in Baden-Württemberg insbesondere zuständig für die Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen, die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, die Erteilung eines Erbscheines sowie die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen.

Notariatsreform

Informationen zur Notariatsreform erhalten Sie unter  www.notariatsreform.de

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