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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Betruges in Zusammenhang mit Mafia-Aktivitäten
Datum: 31.10.2025
Kurzbeschreibung:
Der 65-jährige Angeschuldigte italienischer Staatsangehörigkeit soll sich mit weiteren Personen, unter anderem einem gesondert verfolgten Italiener, der Mitglied des ‘Ndrangheta-Clans Farao-Marincola sein soll, im Jahr 2020 zu einer Bande zusammengetan haben, um in großen Mengen Lebensmittel bei ausländischen Unternehmen, hauptsächlich in Italien, zu bestellen und diese entsprechend des vorgefassten Plans nicht zu bezahlen. Hierzu sollen sich Mitglieder der Bande als Verantwortliche deutscher Unternehmen ausgegeben und zwischen April 2020 und April 2021 Waren bestellt haben. Diese sollen dann durch Transportunternehmen an die Adresse einer nicht existenten Firma in Fellbach geliefert worden sein, wo die Waren dann entweder vom Angeschuldigten oder von weiteren Mitgliedern der Bande entgegengenommen worden sein sollen. Die so in 35 Fällen mutmaßlich betrügerisch erlangten Lebensmittel im Gesamtwert von 332.383,59 EUR sollen dann über ein Gastro-Großhandelsunternehmen, dessen Firmeninhaber das gesondert verfolgte, mutmaßliche ‘Ndrangheta-Mitglied und dessen faktischer Geschäftsführer der Angeschuldigte gewesen sein sollen, an Gastronomiebetriebe im Großraum Stuttgart weiterverkauft worden sein. Die Anklage geht davon aus, dass die Bandenmitglieder, hierunter auch der Angeschuldigte, die Erlöse dieser Geschäfte für sich selbst verwenden, in Teilen aber auch an den Farao-Marincola-Clan weitergeben wollten, um diesen zu unterstützen.
Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Terminierung zu entscheiden.
