Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg wurde mit in Kraft treten des Gesetzes über die Sozialarbeit der Justiz (GSJ) am 8. November 2016 errichtet. Die das Gesetz konkretisierende Satzung der BGBW wurde gemäß § 13 Absatz 1 GSJ vom Verwaltungsrat am 14. November 2016 beschlossen. Die Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Sozialarbeit im Justizvollzug vom 23.12.2016 enthält weitere Bestimmungen zur Durchführung unserer Tätigkeiten.
- Gesetz über die Sozialarbeit der Justiz (GSJ)
- Satzung der BGBW
- Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Sozialarbeit im Justizvollzug vom 23.12.2016
- Public Corporate Governance Kodex - Corporate Governance Bericht 2018
- Public Corporate Governance Kodex - Corporate Governance Bericht 2020
- Public Corporate Governance Kodex - Corporate Governance Bericht 2021
- Jahresabschluss zum 12.2019
- Jahresabschluss zum 12.2020
- Jahresabschluss zum 12.2021