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    <title>Staatsanwaltschaft Stuttgart - Archiv 2016</title>
    <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Archiv+2016</link>
    <description>Aktuelle Meldungen von: Staatsanwaltschaft Stuttgart</description>
    <language>German</language>
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      <title>Staatsanwaltschaft Stuttgart</title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Archiv+2016</link>
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    <item>
      <title><![CDATA[Todesermittlungsverfahren im Zusammenhang mit tödlichem S-Bahn-Unfall am 17.12.2015 in Stuttgart-Feuerbach eingestellt]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Todesermittlungsverfahren+im+Zusammenhang+mit+S-Bahnunfall+eingestellt</link>
      <description><![CDATA[<justify>Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Todesermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem tödlichen S-Bahn-Unfall, der sich am Nachmittag des 17.12.2015 auf einem Bahnsteig des Bahnhofes Stuttgart-Feuerbach ereignet hatte, eingestellt. <br />  </justify><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker4394880">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify; margin-left: 1px;"><span style="font-weight: normal;">Am 17.12.2015 gegen 14:20 Uhr hatte ein
50-j&#228;hriger Mann versucht, im Bahnhof Feuerbach auf dem Bahnsteig des Gleises 1 noch in den dort schon abfahrbereiten Zug der Linie S6
in Richtung Stuttgart zu gelangen. Obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits ein optisches und akustisches Warnsignal ert&#246;nt war, steckte er
seine Hand in die sich schlie&#223;ende Fahrgastt&#252;r und wurde mit zwei oder drei Fingern im Bereich der sogenannten
Fingerschutzleisten eingeklemmt. Einige Sekunden nach dem Schlie&#223;en der Fahrgastt&#252;ren setzte sich die S-Bahn in Bewegung und fuhr
ab, wobei sich die Finger des Fahrgastes noch immer im T&#252;rspalt befanden. Er kam daraufhin zu Fall und st&#252;rzte zwischen S-Bahn
und Bahnsteigkante, wo er schlie&#223;lich von der hinteren Teileinheit des Zuges &#252;berrollt wurde. Trotz sofort eingeleiteter
Rettungsma&#223;nahmen konnte der kurze Zeit sp&#228;ter eingetroffene Notarzt nur noch seinen Tod feststellen.</span></p>
<p style="text-align: justify; margin-left: 1px;"><span style="font-weight: normal;">Die umfangreichen Ermittlungsma&#223;nahmen zum
Unfallgeschehen haben keinerlei Anhaltspunkte f&#252;r ein Verschulden Dritter ergeben. Auch die fragliche Fahrgastt&#252;r befand sich in
technisch einwandfreiem Zustand. Die T&#252;rsicherungseinrichtungen reagierten gem&#228;&#223; den Vorgaben und waren fristgerecht
gewartet. Unfallurs&#228;chlich d&#252;rfte vielmehr ein Fehlverhalten des t&#246;dlich verungl&#252;ckten Fahrgastes gewesen
sein.</span></p>
<p style="margin: 0cm 21.25pt 0pt 1px; line-height: 130%;"><span style="font-weight: normal;">(Ansprechpartner: Erster Staatsanwalt
Holzner, Tel. 0711/921-4400)</span></p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Thu Dec 15 00:00:00 CET 2016</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Getötete Frau aus Ludwigsburg: Anklage gegen Ehemann wegen Totschlags]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Getoetete+Frau+aus+Ludwigsburg+-+Anklage+gegen+Ehemann</link>
      <description><![CDATA[<justify>  <b>Im Fall der am 20. Oktober 2015 tot in einem Gebüsch in Ludwigsburg aufgefundenen 36-jährigen Frau hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen deren 43-jährigen Ehemann Anklage zum Landgericht - Schwurgerichtskammer - Stuttgart erhoben. Ihm wird vorgeworfen, seine Ehefrau im Verlauf des Abends des 12. Oktober 2015 getötet zu haben. </b></justify>  <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker4283795">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-html-editor">
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: 'Arial','sans-serif'; font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-bidi-font-family: 'Times New Roman'; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA;">Den
Ermittlungen zufolge soll es am Abend des 12. Oktober 2015 zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeschuldigten und seiner Ehefrau in
deren Wohnhaus in Ludwigsburg gekommen sein. Obwohl der Angeschuldigte und seine Ehefrau sich getrennt hatten, bewohnten sie dieses Haus
noch gemeinsam. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der Angeschuldigte mit stumpfer Gewalt auf&#160; den Hals der 36-j&#228;hrigen Frau
eingewirkt haben, so dass diese erstickte. Der Leichnam der Frau wurde am 20. Oktober 2015 im Rahmen einer gro&#223; angelegten
polizeilichen Suchaktion in einem Geb&#252;sch in Ludwigsburg aufgefunden.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: 'Arial','sans-serif'; font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-bidi-font-family: 'Times New Roman'; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA;">Der
Angeschuldigte befindet sich seit dem 05. August 2016 in Untersuchungshaft, nachdem unter anderem die Auswertung von &#252;ber 300
kriminaltechnischen Einzelspuren zu einem dringenden Tatverdacht gegen ihn gef&#252;hrt hatte. Diese Spuren waren am Auffindeort der
Leiche, im Fahrzeug der Familie und bei Durchsuchungsma&#223;nahmen im Wohnhaus gesichert worden. Er selbst bestreitet die Tat.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: 'Arial','sans-serif'; font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-bidi-font-family: 'Times New Roman'; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA;">Die
9. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart hat nun &#252;ber die Er&#246;ffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der
Verhandlungstermine zu entscheiden.</span></p>
<br />
<br />
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: 'Arial','sans-serif'; font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-bidi-font-family: 'Times New Roman'; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA;">(Ansprechpartner:
Staatsanw&#228;ltin Rischke, Tel. 0711/921-4400)</span></p>
<p style="text-align: justify; margin-left: 31.2pt;"><span><br />
</span></p>
<br />
<br />
<p style="margin-left: 31.2pt;"><span>&#160;</span></p>
<br />
<br />
<p style="text-align: justify; margin-left: 31.2pt;"><span style="font-weight: normal;">&#160;</span></p>
<br />
<br />
<p style="margin: 0cm 21.25pt 0pt 31.2pt; line-height: 130%;"><span style="line-height: 130%; font-size: 12pt;">&#160;</span></p>
<br />
<br />
<br />
<br />
<p style="line-height: 130%; margin-left: 31.2pt;"><span style="font-weight: normal;">&#160;</span></p>
<p><br />
<br />
<br />
</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Mon Sep 26 00:00:00 CEST 2016</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Porscheprozess_+Staatsanwaltschaft+nimmt+Revision+zurueck</link>
      <description><![CDATA[Im Verfahren gegen zwei frühere Vorstände der Porsche Automobil Holding SE  hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18.03.2016 heute zurückgenommen.  <br />  <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker4208181">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-html-editor">
<p style="margin: 0cm 2.85pt 0pt 1px; text-align: justify;"><span style="font-weight: normal;">In ihren Schlussantr&#228;gen hatte die
Staatsanwaltschaft gegen die beiden Angeklagten Freiheitsstrafen von 2&#160;Jahren und 6&#160;Monaten bzw. von 2 Jahren und 3 Monaten und
Bu&#223;gelder von jeweils einer Million Euro sowie gegen die Porsche SE eine Geldbu&#223;e in H&#246;he von 807 Millionen Euro beantragt.
Mit Urteil vom 18.03.2016 hat die 13.&#160;Gro&#223;e Strafkammer des Landgerichts Stuttgart die Angeklagten insgesamt freigesprochen und
die Verh&#228;ngung einer Geldbu&#223;e gegen das Unternehmen abgelehnt.</span></p>
<p style="margin: 0cm 2.85pt 0pt 31.2pt; text-align: justify;"><span style="font-weight: normal;">&#160;</span></p>
<p style="margin: 0cm 2.85pt 0pt 1px; text-align: justify;"><span style="font-weight: normal;">Zwar h&#228;lt die Staatsanwaltschaft
Stuttgart an ihrer im Rahmen der Schlussantr&#228;ge umfassend dargelegten Beweisw&#252;rdigung und der damit verbundenen Rechtsauffassung
fest. Ungeachtet dessen nimmt sie - nach sorgf&#228;ltiger Pr&#252;fung der inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsbegr&#252;ndung -
die Revision gegen das Urteil zur&#252;ck, da die Erfolgsaussichten aufgrund der beschr&#228;nkten M&#246;glichkeiten des Revisionsrechts
und der daraus resultierenden eingeschr&#228;nkten &#220;berpr&#252;fbarkeit des Urteils durch den Bundesgerichtshof als zu gering
eingesch&#228;tzt werden. Allein die abweichende W&#252;rdigung der Beweismittel durch das Gericht reicht f&#252;r eine erfolgreiche
Anfechtung des Urteils im Rahmen der Revision nicht aus.</span></p>
<br />
<br />
<br />
<br />
<p style="margin: 0cm 2.85pt 0pt 1px; line-height: 130%;"><span style="font-weight: normal;">(Ansprechpartner: Erster Staatsanwalt Holzner,
Tel. 0711/921-4400)</span></p>
<br />
<br />
</div>]]></description>
      <pubDate>Thu Jul 28 00:00:00 CEST 2016</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Illegaler Waffenhandel via Internet: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Anklage+gegen+illegale+Waffenhaendler+erhoben</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 24-jährigen und zwei 28-jährige deutsche Staatsangehörige Anklage zum Landgericht - Strafkammer - Stuttgart erhoben. <br />  <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker3994932">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify; line-height: 115%;"><span style="color: black;">Dem 24-J&#228;hrigen wird vorgeworfen, seit Sommer 2015 in
einer eigens daf&#252;r eingerichteten Werkstatt in Sindelfingen in mehreren F&#228;llen vor allem Schreckschusspistolen der Marke Umarex,
Modell &#8222;Walther PK380&#8220;, in scharfe Waffen umgebaut und diese anschlie&#223;end im sogenannten &#8222;Darknet&#8220;, einem nur
&#252;ber Anonymisierungsnetzwerke zug&#228;nglichen Bereich des Internets, verkauft zu haben. Einer der beiden 28-J&#228;hrigen soll sich
an diesen Gesch&#228;ften beteiligt haben, indem er dem 24-J&#228;hrigen finanzielle Mittel f&#252;r den Erwerb von Maschinen und Material
zur Verf&#252;gung stellte. Dar&#252;ber hinaus sollten die aus den Waffengesch&#228;ften erzielten Gewinne &#252;ber seinen legalen
Betrieb gewaschen werden. Der dritte Angeschuldigte soll den 24-J&#228;hrigen bei den Arbeiten an den Waffen in der Werkstatt
unterst&#252;tzt haben.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%;"><span style="color: black;">Die beiden Hauptangeschuldigten sollen dar&#252;ber hinaus
im September 2015 vereinbart haben, neben den Schreckschusswaffen auch Sturmgewehre der Fabrikate &#8222;AK 47 Kalaschnikow&#8220; und
&#8222;Zastava M70&#8220; zu verkaufen. Hierzu soll der 24-j&#228;hrige Angeschuldigte auf bislang ungekl&#228;rte Weise insgesamt vier
Sturmgewehre aus chinesischer bzw. jugoslawischer Produktion beschafft und in seiner Werkstatt &#252;berarbeitet haben. Anschlie&#223;end
soll er diese Sturmgewehre zusammen mit der passenden Munition im Darknet zum Preis von 11.200 Euro verkauft und an eine tats&#228;chlich
nicht existente sogenannte Drop-Adresse in Paris verschickt haben. Ob die Lieferung das Bundesgebiet tats&#228;chlich verlassen hat, konnte
nicht abschlie&#223;end gekl&#228;rt werden. Anhaltspunkte daf&#252;r, dass diese Waffen bei den Terroranschl&#228;gen am 13. November 2015
in Paris zum Einsatz kamen, bestehen nicht.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%;"><span style="color: black;">Die beiden Hauptangeschuldigten befinden sich in
Untersuchungshaft.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%;"><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">Die 18. Strafkammer des
Landgerichts Stuttgart hat nun &#252;ber die Er&#246;ffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu
entscheiden.</span></strong></p>
<br />
<br />
<p><span style="color: black;">(Ansprechpartner: Staatsanwalt Holzner, Tel. 0711/921-4400)</span></p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Tue Jul 05 00:00:00 CEST 2016</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen SS-Unterscharführer der  16. SS-Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“ wegen Verfahrenshindernisses eingestellt]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Ermittlungen+gegen+ehemaligen+SS-Unterscharfuehrer+wegen+Verfahrenshindernisses+eingestellt</link>
      <description><![CDATA[<justify><i>Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Ermittlungen gegen den 94-jährigen Beschuldigten aus dem Enzkreis eingestellt, da eine weitere Strafverfolgung wegen seiner dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit unzulässig ist. Unabhängig davon wäre nach den bisherigen Ermittlungen auch kein Tatnachweis möglich. </i></justify><b>  </b><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker3988749">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify; margin-left: 1px;"><span style="font-weight: normal;">Der Beschuldigte stand im Verdacht, als
Unterscharf&#252;hrer einer Panzeraufkl&#228;rungsabteilung der 16. SS-Panzergrenadierdivision &#8222;Reichsf&#252;hrer SS&#8220;
w&#228;hrend des zweiten Weltkrieges im Herbst 1944 in Italien im Rahmen breit angelegter Strafaktionen gegen Partisanen an mehreren
Massakern zum Nachteil italienischer Zivilisten in der Gegend von Monte Sole, in den Gemeinden Marzabotto, Grizzana und Monzuno sowie in
mehreren Ortschaften der Provinz Massa beteiligt gewesen zu sein. Er wurde deshalb gemeinsam mit weiteren Angeh&#246;rigen der 16.
SS-Panzergrenadierdivision von italienischen Milit&#228;rgerichten in Abwesenheit rechtskr&#228;ftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe
verurteilt. Die Verurteilungen st&#252;tzten sich dabei auf die Zugeh&#246;rigkeit des Beschuldigten zur 16. SS-Panzergrenadierdivision,
seinen milit&#228;rischen Rang und die damit verbundene Befehlsgewalt, ohne dass jedoch konkrete Handlungen des Beschuldigten festgestellt
werden konnten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitete am 24.07.2013 ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen des
Verdachts des Mordes ein.</span></p>
<p style="text-align: justify; margin-left: 1px;"><span style="font-weight: normal;">Laut eines von der Staatsanwaltschaft Stuttgart
eingeholten amts&#228;rztlichen Gutachtens ist der inzwischen schwer pflegebed&#252;rftige Beschuldigte aufgrund seines Gesundheitszustands
allerdings nicht in der Lage, in einer Vernehmung seine Interessen vern&#252;nftig wahrzunehmen, seine Verteidigung zu f&#252;hren sowie
Prozesserkl&#228;rungen abzugeben. Vor dem Hintergrund, dass dem Beschuldigten aufgrund seiner gesundheitlichen Beschwerden bereits 2007
eine nur noch eingeschr&#228;nkte Vernehmungsf&#228;higkeit mit negativer Prognose attestiert wurde, ist davon auszugehen, dass die jetzt
attestierte Verhandlungsunf&#228;higkeit des Beschuldigten auch schon bei Einleitung des Ermittlungsverfahrens bestanden hatte.</span></p>
<p style="text-align: justify; margin-left: 1px;"><span style="font-weight: normal;">Unabh&#228;ngig davon w&#228;re nach dem Ergebnis der
bisherigen Ermittlungen auch kein Tatnachweis zu f&#252;hren. Bei der gegebenen Sachlage ist es nicht m&#246;glich, dem die Vorw&#252;rfe
bestreitenden Beschuldigten alle oder zumindest einige konkrete von der 16. SS-Panzergrenadierdivision zu verantwortende T&#246;tungen als
T&#228;ter, Mitt&#228;ter oder Teilnehmer zuzurechnen. Allein die mit einer Befehlsgewalt verbundene Zugeh&#246;rigkeit zur Einheit im
fraglichen Zeitraum, die den italienischen Milit&#228;rgerichten f&#252;r ihren Schuldspruch gen&#252;gt hatte, ist nach deutschem Recht
f&#252;r eine Verurteilung nicht ausreichend. Vor diesem Hintergrund hatte bereits die Staatsanwaltschaft M&#252;nchen I im Jahr 2009 im
Zusammenhang mit den von der 16. SS-Panzeraufkl&#228;rungsabteilung in Italien ver&#252;bten Massakern - darunter insbesondere den
T&#246;tungen im Gebiet von Marzabotto/Monte Sole im September 1944 - ein Ermittlungsverfahren gegen andere ehemalige Angeh&#246;rige
dieser Einheit mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. F&#252;r den Beschuldigten, bei dem sich die Beweislage besonders schwierig
darstellt und das erstinstanzliche Milit&#228;rgericht in La Spezia zun&#228;chst sogar eine erwiesene Unschuld angenommen hatte,
h&#228;tte voraussichtlich nichts anderes gelten k&#246;nnen.</span></p>
<p style="text-align: justify; margin-left: 1px;"><span style="font-weight: normal;">&#160;</span></p>
<p style="line-height: 130%; margin-left: 1px;"><span style="font-weight: normal;">(Ansprechpartner: Staatsanwalt Holzner, Tel.
0711/921-4400)</span></p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Wed Jun 29 00:00:00 CEST 2016</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Brandanschlag auf türkische Einrichtung in Feuerbach - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Anklage+wegen+des+Brandanschlags+auf+tuerkische+Einrichtung+in+Stuttgart-Feuerbach+erhoben</link>
      <description><![CDATA[<justify><b>Im Fall des Brandanschlags auf ein im Eigentum der Türkisch-Islamischen Union (DITIB) stehendes Gebäude in der Mauserstraße in Stuttgart-Feuerbach hat die Staatsanwaltschaft nun gegen einen 20-jährigen türkischen Staatsangehörigen Anklage zum Landgericht - Jugendkammer - Stuttgart erhoben. </b></justify>  <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker3988707">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">Dem Angeschuldigten, der der PKK nahe stehen soll, wird
vorgeworfen, in der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember 2015 gemeinsam mit drei weiteren bislang nicht identifizierten Mitt&#228;tern den
Geb&#228;udekomplex, in dem sich neben dem B&#252;ro eines Versicherungsmaklers auch eine Koranschule, eine Moschee und die Wohnung des
Hausmeisterehepaars befindet, in Brand gesteckt zu haben. Durch das Feuer entstand ein Sachschaden in H&#246;he von rund 80.000 Euro. Das
Hausmeisterehepaar, das sich zur Tatzeit in seiner Wohnung aufgehalten hatte, konnte sich noch rechtzeitig aus dem Geb&#228;ude retten. Der
Angeschuldigte befindet sich seit dem 25. Februar 2016 in Untersuchungshaft.</span><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">&#160;</span></strong></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 1px;"><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">Die 3.
Gro&#223;e Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat nun &#252;ber die Er&#246;ffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der
Verhandlungstermine zu entscheiden.</span></strong></p>
<p><br />
 &#160;<span style="font-weight: normal;">(Ansprechpartner: Staatsanwalt Holzner, Tel. 0711/921-4400)</span></p>
<p style="margin-left: 1cm;"><span style="font-weight: normal;">&#160;</span></p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Fri Jun 10 00:00:00 CEST 2016</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Staatsanwaltschaft erhebt im Zusammenhang mit der Insolvenz einer Drogeriemarkt-Kette Anklage gegen den früheren Inhaber des Unternehmens, dessen Ehefrau, seine beiden Kinder und zwei Wirtschaftsprüfer]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Staatsanwaltschhaft+erhebt+Anklage+im+Zusammenhang+mit+der+Insolvenz+einer+Drogeriemarktkette</link>
      <description><![CDATA[<br />Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen sechs Angeschuldigte Anklage zum Landgericht - Große Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart erhoben. <br />  <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker3963889">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">Der
Hauptangeschuldigte war Inhaber eines gro&#223;en Einzelunternehmens, das eine namhafte Drogeriemarktkette im In- und Ausland betrieb und
dar&#252;ber hinaus zahlreiche Tochterunternehmen hatte. Der gesamte Konzern geriet ab dem Jahr 2000 in eine strategische Krise, die durch
stagnierende Ums&#228;tze und r&#252;ckl&#228;ufige Ergebnisse gekennzeichnet war. Wegen Zahlungsunf&#228;higkeit wurde am 28.03.2012
zun&#228;chst das Insolvenzverfahren &#252;ber das Privatverm&#246;gen des Hauptangeschuldigten er&#246;ffnet, auch soweit es in dem
Einzelunternehmen gebunden war. In der Folge wurden auch &#252;ber die jeweiligen Verm&#246;gen der Tochterunternehmen Insolvenzverfahren
er&#246;ffnet.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">Die
Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeschuldigten vor, in Kenntnis der drohenden Zahlungsunf&#228;higkeit seines Unternehmens in insgesamt
36 F&#228;llen Verm&#246;genswerte beiseite geschafft und dem Zugriff der Gl&#228;ubiger entzogen zu haben. Dar&#252;ber hinaus soll er
hinsichtlich der Gesch&#228;ftsjahre 2009 und 2010 die Verh&#228;ltnisse seines Unternehmens im Jahresabschluss bzw. die Verh&#228;ltnisse
des Konzerns im Konzernabschluss unrichtig wiedergegeben haben und in einem Fall vor dem Insolvenzgericht unrichtige Angaben gemacht und
diese an Eides Statt versichert haben.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">Seine Ehefrau und
seine beiden Kinder sollen dem Hauptangeschuldigten in mehreren F&#228;llen dabei geholfen haben, dem Unternehmen Verm&#246;genswerte zu
entziehen. Den Kindern wird dar&#252;ber hinaus vorgeworfen, als faktische Gesch&#228;ftsf&#252;hrer eines Logistikunternehmens dieses um
mehrere Millionen Euro gesch&#228;digt zu haben, indem sie sich diesen Betrag als angeblichen Gewinn aus dem Gesch&#228;ftsjahr 2011
aussch&#252;tten lie&#223;en, obwohl das Unternehmen - wie sie wussten - in diesem Gesch&#228;ftsjahr nur Verluste erwirtschaftet hatte und
bereits &#252;berschuldet war. Au&#223;erdem unterlie&#223;en sie es als faktische Gesch&#228;ftsf&#252;hrer dieses Logistikunternehmens
bewusst pflichtwidrig, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen und veranlassten zwei Zahlungen in H&#246;he von insgesamt ca. 52.000
Euro vom Gesch&#228;ftskonto des Logistikunternehmens auf ein Privatkonto ihrer Mutter f&#252;r - wie sie wussten - tats&#228;chlich nicht
erbrachte Beraterleistungen. Auch f&#252;r ein weiteres Unternehmen, deren faktische Gesch&#228;ftsf&#252;hrer die beiden Kinder des
Hauptangeschuldigten waren, veranlassten diese trotz Kenntnis von der zumindest drohenden Zahlungsunf&#228;higkeit zwei unberechtigte
Zahlungen in H&#246;he von insgesamt ca. 19.000 Euro vom Gesch&#228;ftskonto des Unternehmens auf das Privatkonto ihrer
Mutter.&#160;&#160;</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">Die beiden
angeschuldigten Wirtschaftspr&#252;fer waren mit der Pr&#252;fung des Jahresabschlusses des Einzelunternehmens des Hauptangeschuldigten im
Gesch&#228;ftsjahr 2009 bzw. des Konzernabschlusses f&#252;r das Gesch&#228;ftsjahr 2010 beauftragt. Ihnen wird zur Last gelegt, im Rahmen
dieser Pr&#252;fung die falsche Bilanzierung durch den Hauptangeschuldigten zwar erkannt, dessen ungeachtet aber in beiden F&#228;llen
attestiert zu haben, dass ihre Pr&#252;fung zu keinen Einwendungen gef&#252;hrt habe und die Jahresabschl&#252;sse den gesetzlichen
Vorgaben entspr&#228;chen.</span></p>
<p style="line-height: 115%;">&#160;</p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">Die 11.
Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun &#252;ber die Er&#246;ffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu
entscheiden.</span></strong></p>
<p style="margin-left: 31.2pt;"><span style="font-weight: normal;">&#160;</span></p>
<p style="margin: 0cm 2.85pt 0pt 31.2pt;"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-weight: normal;">Erg&#228;nzende
Hinweise:</span></span></p>
<p style="margin: 0cm 2.85pt 0pt 31.2pt;"><span style="font-weight: normal;">&#160;</span></p>
<p style="line-height: 115%; text-indent: 31.2pt;"><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">&#167; 156&#160;StGB (Falsche
Versicherung an Eides Statt)</span></strong></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">Wer vor einer zur
Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zust&#228;ndigen Beh&#246;rde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine
solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</span></p>
<p style="margin: 0cm 2.85pt 0pt 31.2pt;"><span style="font-weight: normal;">&#160;</span></p>
<p style="line-height: 115%; text-indent: 31.2pt;"><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">&#167; 266&#160;StGB
(Untreue)</span></strong></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">(1) Wer die ihm
durch Gesetz, beh&#246;rdlichen Auftrag oder Rechtsgesch&#228;ft einger&#228;umte Befugnis, &#252;ber fremdes Verm&#246;gen zu
verf&#252;gen oder einen anderen zu verpflichten, mi&#223;braucht oder die ihm kraft Gesetzes, beh&#246;rdlichen Auftrags,
Rechtsgesch&#228;fts oder eines Treueverh&#228;ltnisses obliegende Pflicht, fremde Verm&#246;gensinteressen wahrzunehmen, verletzt und
dadurch dem, dessen Verm&#246;gensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zuf&#252;gt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu f&#252;nf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; text-indent: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">(2) &#167; 243
Abs. 2 und die &#167;&#167; 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.</span></p>
<p style="line-height: 115%; text-indent: 31.2pt;"><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">&#160;</span></strong></p>
<p style="line-height: 115%; text-indent: 31.2pt;"><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">&#167; 283
StGB&#160;(Bankrott)</span></strong></p>
<p style="margin: 6pt 0cm 0pt 31.2pt; text-align: justify; line-height: 115%;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">(1) Mit
Freiheitsstrafe bis zu f&#252;nf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei &#220;berschuldung oder bei drohender oder eingetretener
Zahlungsunf&#228;higkeit</span></p>
<p style="line-height: 115%; text-indent: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">&#160;</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">1. Bestandteile
seines Verm&#246;gens, die im Falle der Er&#246;ffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse geh&#246;ren, beiseiteschafft oder
verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgem&#228;&#223;en Wirtschaft widersprechenden Weise zerst&#246;rt,
besch&#228;digt oder unbrauchbar macht,</span></p>
<p style="line-height: 115%; text-indent: 1cm;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">&#160;</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">2. in einer den
Anforderungen einer ordnungsgem&#228;&#223;en Wirtschaft widersprechenden Weise Verlust- oder Spekulationsgesch&#228;fte oder
Differenzgesch&#228;fte mit Waren oder Wertpapieren eingeht oder durch unwirtschaftliche Ausgaben, Spiel oder Wette
&#252;berm&#228;&#223;ige Betr&#228;ge verbraucht oder schuldig wird,</span></p>
<p style="line-height: 115%;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; text-indent: 35.4pt; margin-top: 6pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">7. entgegen dem Handelsrecht</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 64.35pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">a) Bilanzen so
aufstellt, dass die &#220;bersicht &#252;ber seinen Verm&#246;gensstand erschwert wird, oder</span></p>
<p style="line-height: 115%; text-indent: 31.2pt;"><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">&#160;</span></strong></p>
<p style="line-height: 115%; text-indent: 31.2pt;"><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">&#167; 283a&#160;StGB
(Besonders schwerer Fall des Bankrotts)</span></strong></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">In besonders
schweren F&#228;llen des &#167; 283 Abs. 1 bis 3 wird der Bankrott mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein
besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der T&#228;ter</span></p>
<ol>
<li><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">aus Gewinnsucht handelt</span></li>
</ol>
<p style="margin: 0cm 2.85pt 0pt 31.2pt; text-align: justify;"><span style="font-weight: normal;">&#160;</span></p>
<p style="margin: 0cm 2.85pt 0pt 31.2pt; text-align: justify;"><span style="font-weight: normal;">&#160;</span></p>
<p style="line-height: 115%; text-indent: 31.2pt;"><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">&#167; 17&#160;PublG
(Unrichtige Darstellung)</span></strong></p>
<p style="line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter (&#167; 4 Abs. 1 Satz 1) eines Unternehmens oder eines
Mutterunternehmens, beim Einzelkaufmann als Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter,</span></p>
<p style="line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">1. die Verh&#228;ltnisse des
Unternehmens im Jahresabschlu&#223; oder Lagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert,</span></p>
<p style="line-height: 115%; text-indent: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">[&#8230;]</span></p>
<p style="line-height: 115%; text-indent: 2.85pt; margin-left: 1cm;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">2. die
Verh&#228;ltnisse des Konzerns oder Teilkonzerns im Konzernabschlu&#223;, Konzernlagebericht, Teilkonzernabschlu&#223; oder
Teilkonzernlagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert,</span></p>
<p style="line-height: 115%; text-indent: 31.2pt;"><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">&#160;</span></strong></p>
<p style="line-height: 115%; text-indent: 31.2pt;"><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">&#167; 18&#160;PublG
(Verletzung der Berichtspflicht)</span></strong></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">(1) Mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Pr&#252;fer nach diesem Gesetz oder als Gehilfe eines solchen
Pr&#252;fers &#252;ber das Ergebnis der Pr&#252;fung falsch berichtet oder erhebliche Umst&#228;nde im Bericht verschweigt.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">(2) Handelt der
T&#228;ter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu sch&#228;digen, so ist die Strafe
Freiheitsstrafe bis zu f&#252;nf Jahren oder Geldstrafe.</span></p>
<p style="line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">&#160;</span></strong></p>
<p style="line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><strong><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">&#167; 15a&#160;InsO
(Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspers&#246;nlichkeit)</span></strong></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">(1) Wird eine
juristische Person zahlungsunf&#228;hig oder &#252;berschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne
schuldhaftes Z&#246;gern, sp&#228;testens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunf&#228;higkeit oder &#220;berschuldung, einen
Er&#246;ffnungsantrag zu stellen. Das Gleiche gilt f&#252;r die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft
erm&#228;chtigten Gesellschafter oder die Abwickler bei einer Gesellschaft ohne Rechtspers&#246;nlichkeit, bei der kein pers&#246;nlich
haftender Gesellschafter eine nat&#252;rliche Person ist; dies gilt nicht, wenn zu den pers&#246;nlich haftenden Gesellschaftern eine
andere Gesellschaft geh&#246;rt, bei der ein pers&#246;nlich haftender Gesellschafter eine nat&#252;rliche Person ist.</span></p>
<p style="line-height: 115%; text-indent: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">[&#8230;]</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 115%; margin-left: 31.2pt;"><span style="line-height: 115%; font-size: 12pt;">(4) Mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder
Absatz 2 oder Absatz 3, einen Er&#246;ffnungsantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig stellt.</span></p>
<p style="margin-left: 31.2pt;"><span style="font-weight: normal;">&#160;</span></p>
<p style="margin: 0cm 21.25pt 0pt 31.2pt; line-height: 130%;"><span style="line-height: 130%; font-size: 12pt;">&#160;</span></p>
<p style="line-height: 130%; margin-left: 31.2pt;"><span style="font-weight: normal;">(Ansprechpartner: Staatsanwalt Holzner, Tel.
0711/921-4400)</span></p>
<p style="line-height: 130%; margin-left: 31.2pt;"><span style="font-weight: normal;">&#160;</span></p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Thu Apr 14 00:00:00 CEST 2016</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Staatsanwaltschaft beantragt Freiheitsstrafen gegen zwei frühere Vorstände der Porsche Automobil Holding SE sowie Geldbußen in Millionenhöhe]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Staatsanwaltschaft+beantragt+Freiheitsstrafen+gegen+zwei+Vorstaende+der+Porsche+Automobil+Holding+SE+sowie+Geldbussen+in+Millionenhoehe</link>
      <description><![CDATA[Im Verfahren gegen zwei frühere Vorstände der Porsche Automobil Holding SE (im Folgenden: Porsche SE) vor dem Landgericht - Große Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft am 18.02.2016 in ihren Schlussanträgen gegen die beiden Angeklagten Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 6 Monaten bzw. von 2 Jahren und 3 Monaten sowie Bußgelder von jeweils einer Million Euro beantragt. Gegen die Porsche SE hat die Staatsanwaltschaft außerdem die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 807 Millionen Euro beantragt.<div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker3821389">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-html-editor">
<p>Die Porsche SE hatte im Jahr 2008 versucht, die Volkswagen AG zu übernehmen. In mehreren von den beiden Angeklagten namens der
Porsche SE abgegebenen Pressemitteilungen und Erklärungen vor dem 26.10.2008 wurde diese Übernahmeabsicht noch dementiert. In
einer Pressemeldung vom 26.10.2008 gab die Porsche SE schließlich bekannt, dass nur noch maximal 5,7 % der VW-Stammaktien frei
handelbar seien. Darüber hinaus wurde in dieser Mitteilung der Eindruck erweckt, dass die Porsche SE im Rahmen ihrer
Übernahmepläne bzgl. der Volkswagen AG eine gesicherte Position habe und von der Kursentwicklung der VW-Aktie unabhängig
sei. </p>
<p> </p>
<p>Die Staatsanwaltschaft geht nach Abschluss der Beweisaufnahme davon aus, dass die Pressemeldungen der Porsche SE aus der Zeit vor dem
26.10.2008 unrichtig waren, weil die Angeklagten sich spätestens am 03.03.2008 zur Übernahme der Volkswagen AG entschlossen
hatten. Dass die Porsche SE dies in mehreren Meldungen dennoch dementierte, war nach der Überzeugung der Staatsanwaltschaft geeignet,
auf den Börsenpreis der VW-Stammaktie einzuwirken.</p>
<p> </p>
<p>Im Hinblick auf die Pressemeldung vom 26.10.2008 hat die Beweisaufnahme aus Sicht der Staatsanwaltschaft ergeben, dass frei
verfügbare Liquidität der Porsche SE bereits am 24.10.2008 nicht mehr vorhanden war. Außerdem steht fest, dass die
Optionsgeschäfte der Porsche SE in der Woche vor der Pressemeldung wegen der sinkenden Aktienkurse zu Verlusten in Höhe von 7
Milliarden Euro geführt hatten und dass - selbst bei stabilen Kursen bis zum Ende der Folgewoche - weitere Verluste in der
Größenordnung von 7 Milliarden Euro absehbar waren. Bei weiter sinkenden Kursen hätten sogar weit höhere Verluste
gedroht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Porsche SE alleine steigende Kurse aus dem Verlustszenario heraushelfen konnten,
und dass die Angeklagten mit ihrer Meldung vom 26.10.2008 genau deshalb wieder steigende Kurse herbeiführen wollten.</p>
<p> </p>
<p>Hinsichtlich der Pressemeldungen vor dem 26.10.2008 hat die Staatsanwaltschaft auf eine Ordnungswidrigkeit plädiert. Voraussetzung
für eine Strafbarkeit wäre gewesen, dass die unrichtigen Meldungen auch tatsächlich auf den Marktpreis der VW-Stammaktie
eingewirkt hätten. Der Sachverständige konnte hierzu aber keine Aussage treffen. Die Staatsanwaltschaft hat daher für die
beiden Angeklagten und auch gegen die Porsche SE jeweils den für die Ordnungswidrigkeit nach dem Wertpapierhandelsgesetz
höchstmöglichen Bußgeldbetrag in Höhe von 1 Million Euro beantragt.</p>
<p> </p>
<p>Im Hinblick auf die Pressemeldung vom 26.10.2008 sieht die einschlägige Strafnorm des Wertpapierhandelsgesetzes Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Die Staatsanwaltschaft hat vor diesem Hintergrund gegen die Angeklagten Freiheitsstrafen von 2
Jahren und 6 Monaten bzw. von 2 Jahren und 3 Monaten beantragt. Bei diesem Antrag fällt maßgeblich ins Gewicht, dass es nach der
Überzeugung der Staatsanwaltschaft die Meldung vom 26.10.2008  war, welche die Kursexplosion der VW-Stammaktie von 210 Euro auf
bis zu 1.000 Euro am 28.10.2008 auslöste, es sich also um die erfolgreiche Manipulation eines DAX-Wertes handelt. Gegen die Porsche SE
hat die Staatsanwaltschaft wegen der Meldung vom 26.10.2008 außerdem die Verhängung einer weiteren Geldbuße von 806
Millionen Euro beantragt. Davon entspricht nach Auffassung der Ankläger ein Teilbetrag von 805 Millionen Euro dem wirtschaftlichen
Vorteil, den die Porsche SE aus der Tat erlangt hat, indem die Angeklagten zuerst den Kurs der VW-Stammaktie in die Höhe getrieben und
anschließend einen Teil ihrer Optionsgeschäfte zu den erhöhten Kursen aufgelöst haben.   </p>
<p>Im weiteren Verfahren werden nun am 25.02.2016 die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Das Urteil wird die 13. Kammer des
Landgerichts Stuttgart voraussichtlich  am 04.03.2016 verkünden.  </p>
<p> </p>
<p>(Ansprechpartner: Staatsanwalt Holzner, Tel. 0711/921-4400)</p>
<p> </p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Ergänzende Hinweise:</span></p>
<p> </p>
<p>§ 38 Abs. 2 WpHG:</p>
<p>[Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe] wird bestraft, wer eine in § 39 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 oder
Abs. 2 Nr. 11 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines
Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einwirkt.</p>
<p> </p>
<p>§ 39 Abs. 1 Nr. 2 WpHG:</p>
<p>Ordnungswidrig handelt, wer</p>
<p>2. entgegen § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, auch in Verbindung mit Abs. 4, oder einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Satz 1 Nr. 3,
eine Täuschungshandlung vornimmt,</p>
<p> </p>
<p>§ 39 Abs. 2 Nr. 11 WpHG:</p>
<p>Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig</p>
<p>11.  entgegen § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, oder einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Satz 1
Nr. 1, eine Angabe macht oder einen Umstand verschweigt,</p>
<p> </p>
<p>§ 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 WpHG:</p>
<p>Es ist verboten,</p>
<p>1. unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments
erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften zu verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen
geeignet sind, auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an
einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum einzuwirken,</p>
<p>3. sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines
Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einzuwirken.</p>
<p> </p>
<p> </p>
<p><span style="text-decoration: underline;"> </span></p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Thu Feb 18 00:00:00 CET 2016</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Testfahrern von Fahrzeugen eines namhaften Automobilherstellers beendet]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/3790987</link>
      <description><![CDATA[Die umfangreichen Ermittlungen der Hauptzollämter Stuttgart und Ulm unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Stuttgart betrafen den Verdacht, dass eine Vielzahl der bei externen Dienstleistungsunternehmen beschäftigten Testfahrer, welche der Automobilhersteller angefordert hatte, zu Unrecht als selbständige Unternehmer behandelt wurden. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker3790993">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<br />
<br />
<p>Dadurch wurden über mehrere Jahre Beiträge zur Sozialversicherung vorenthalten. Die vollständige Klärung des
Verdachts für den gesamten Zeitraum  hätte allerdings weitere langwierige und aufwendige Ermittlungen erfordert. Davon wurde
abgesehen, nachdem sich der Konzern und der Hauptdienstleister der Erprobungsfahrten, ein ehemaliges Tochterunternehmen des
Automobilherstellers, bereit erklärt hatten, ohne vorherige gerichtliche Klärung den geschätzten wirtschaftlichen Vorteil
aus den fraglichen Gesetzesverstößen durch Zahlungen an die Staatskasse auszugleichen. Sozialversicherungsbeiträge in
Millionenhöhe hat der Automobilkonzern bereits Ende 2014 nachentrichtet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Zahlung von weiteren
insgesamt 9,5 Millionen Euro angeordnet. Dadurch wird der restliche Vorteil aus den fraglichen Rechtsverstößen abgeschöpft.
Die Verantwortlichen des Konzerns haben inzwischen auch die Zusammenarbeit mit den Dienstleistern geändert und zugesagt, derartige
Vorgänge künftig genau zu überwachen, um derartigen Rechtsverstößen vorzubeugen.  </p>
<p> </p>
<p>Unter diesen Umständen wurde das gegen einzelne Verantwortliche geführte Verfahren mit Zustimmung des Landgerichts Stuttgart
wegen geringer Schuld eingestellt worden.</p>
<p> </p>
<p>(Ansprechpartner: Staatsanwalt Holzner, Tel. 0711/921-4400)</p>
<p> </p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Mon Jan 25 00:00:00 CET 2016</pubDate>
    </item>
  </channel>
</rss>

