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    <title>Staatsanwaltschaft Stuttgart - Archiv 2015</title>
    <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Archiv+2015</link>
    <description>Aktuelle Meldungen von: Staatsanwaltschaft Stuttgart</description>
    <language>English (United States)</language>
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    <lastBuildDate>Wed Jun 10 05:50:50 CEST 2026</lastBuildDate>
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      <title>Staatsanwaltschaft Stuttgart</title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Archiv+2015</link>
    </image>
    <item>
      <title><![CDATA[Tote auf dem Pragfriedhof - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Neue+Seite</link>
      <description><![CDATA[Im Fall der am 10. September 2015 auf dem Pragfriedhof aufgefundenen Leiche einer 21-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun gegen einen 29-jährigen Mann Anklage wegen Totschlags zum Landgericht - Schwurgerichtskammer - Stuttgart erhoben. Ihm wird vorgeworfen, die junge Frau in der Nacht vom 9. September auf den 10. September 2015 auf dem Friedhofsgelände getötet zu haben. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker3675638">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Schon bei der ersten Befragung des Angeschuldigten durch die
Ermittler hatten sich Verdachtsmomente gegen den Mann ergeben, der
sich seit dem 11. September 2015 in Untersuchungshaft befindet. Den
Ermittlungen zufolge verstarb die 21-Jährige infolge stumpfer
Gewalteinwirkung, die zu einer Beeinträchtigung der Atmung und
massivem Blutverlust führte. Die Ermittlungen ergaben keinen
Hinweis auf ein Mordmerkmal, weshalb sich der vorbestrafte
Angeschuldigte nun wegen Totschlags vor Gericht verantworten muss.
Er selbst bestreitet die Tat.</p>
<p>Die 9. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart hat nun
über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die
Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.
  </p>
<p>(Ansprechpartner: Staatsanwalt Holzner, Tel. 0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Mon Dec 21 00:00:00 CET 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[In Paris eingesetzte Waffen kommen nicht aus Magstadt]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/In+Paris+eingesetzte+Waffen+kommen+nicht+aus+Magstadt</link>
      <description><![CDATA[Nach den aktuellen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg im Fall des    <br />24-jährigen Waffenhändlers aus Magstadt kann inzwischen ausgeschlossen werden, dass die bei den Terroranschlägen in Paris eingesetzten Schusswaffen vom Beschuldigten stammen. <br /><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker3660987">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p id="ext-gen365">Der anfängliche Verdacht eines
Zusammenhangs mit den Pariser Terroranschlägen hatte sich im
Rahmen der Auswertung der beim Beschuldigten sichergestellten
Datenträger ergeben. Diese erbrachte
einen E-Mail-Verkehr, der zunächst den Verkauf von
4 Sturmgewehren an eine Pariser Lieferanschrift nahelegte. Die
weiteren Ermittlungen ergaben jedoch, dass die in der fraglichen
E-Mail angesprochene Lieferung erst am 16.11.2015 und nicht nach
Paris versandt wurde.</p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Thu Dec 10 00:00:00 CET 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Ermittlungen gegen 24-Jährigen wegen illegalen Waffenhandels]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Ermittlungen+gegen+24_Jaehrigen+wegen+illegalen+Waffenhandels</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Ermittlungen im Fall des 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Magstadt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz übernommen und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit weiteren Überprüfungen beauftragt. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker3625374">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in mehreren Fällen
Schreckschusswaffen ungenehmigt zu illegalen Schusswaffen umgebaut
und diese über das Internet verkauft zu haben. Im Rahmen einer
am 23. November 2015 erfolgten Durchsuchung seiner Wohnung konnten
weitere Schusswaffen aufgefunden werden. Nach den bisherigen
Ermittlungen bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der
Beschuldigte im November 2015 vier Sturmgewehre an einen Abnehmer
in Paris verkauft haben könnte. Mögliche Bezüge zu
den Anschlägen in Paris werden geprüft.</p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Fri Nov 27 00:00:00 CET 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Anklageerhebung gegen Verantwortliche eines Waffenherstellers]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Anklageerhebung+gegen+Verantworltiche+eines+Waffenherstellers</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen sechs Angeschuldigte Anklage zum Landgericht - Große Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz erhoben. Gegen die anderen 13 Mitbeschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker3417610">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2006 bis
2009 in unterschiedlichen Funktionen an 16 Lieferungen von Gewehren
und Zubehörteilen nach Mexiko beteiligt gewesen zu sein, wobei
die Gewehre und Zubehörteile mit Kenntnis der Angeschuldigten
in mexikanische Bundesstaaten abgegeben worden sein sollen, die
nicht von den deutschen Exportgenehmigungen umfasst waren. Die
Angeschuldigten waren in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern
für die Firma tätig gewesen. Die Anklage richtet sich
gegen einen vormals für die Firma in Mexiko tätigen
Verkaufsrepräsentanten, gegen eine Vertriebsmitarbeiterin,
zwei ehemalige Vertriebsleiter, sowie gegen zwei ehemalige
Geschäftsführer.</p>
<p>Die 13. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die
Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der
Verhandlungstermine zu entscheiden.</p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Thu Nov 05 00:00:00 CET 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Abschluss des Verfahrens gegen Porsche-Aufsichtsräte und Kommunikationschef]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Abschluss+des+Verfahrens+gegen+Porsche_Aufsichtsraete+und+Kommunikationschef</link>
      <description><![CDATA[Anklage gegen ehemaligen Kommunikationschef von Porsche wegen Verdachts der Beihilfe zur informationsgestützten Marktmanipulation erhoben. Ermittlungsverfahren gegen Aufsichtsräte von Porsche wegen Verdachts der Beihilfe zur informationsgestützten Marktmanipulation eingestellt.<div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker3120461">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p class="Absatzfolgend">Die Aufarbeitung der Übernahme der
Volkswagen AG durch die Porsche Automobil Holding SE (im Folgenden:
Porsche) durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist nunmehr
abgeschlossen. Sie hat nach umfangreichen, mit dem
Landeskriminalamt Baden-Württemberg durchgeführten
Ermittlungen gegen den ehemaligen Hauptabteilungsleiter
Öffentlichkeitsarbeit und Presse wegen des Vorwurfs der
Beihilfe zur Marktmanipulation der ehemaligen
Porsche-Vorstände Anklage zur Großen
Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Stuttgart erhoben.</p>
<p class="Absatzfolgend">Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, die
von den angeklagten früheren Porsche-Vorständen im Jahr
2008 veranlassten öffentlichen unrichtigen Erklärungen
des Unternehmens zum Beteiligungserwerb an der Volkswagen AG auf
Grundlage einer mit den Vorständen im Februar 2008
abgestimmten Kommunikationsstrategie vorbereitet und zur
Veröffentlichung freigegeben zu haben, um diese so bei ihren
Straftaten zu unterstützen.</p>
<p class="Absatzfolgend">Porsche hatte im Zeitraum 10.03. bis
02.10.2008 in mindestens fünf öffentlichen
Erklärungen eine bereits bestehende Absicht zur Aufstockung
seiner Beteiligung an der Volkswagen AG auf 75 % dementiert.
Die ehemaligen Vorstände hatten nach Auffassung der
Staatsanwaltschaft jedoch spätestens im Februar 2008 die
Absicht gefasst, die Beteiligung Porsches an der Volkswagen AG in
Vorbereitung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
noch im ersten Quartal 2009 auf 75 % des stimmberechtigten
Kapitals zu erhöhen.</p>
<p class="Absatzfolgend">Eingestellt wurde demgegenüber das
Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigten
Aufsichtsratsmitglieder von Porsche hinsichtlich des Vorwurfs der
Beihilfe zur Marktmanipulation.</p>
<p class="Absatzfolgend">Die Auswertung sämtlicher
Beweismittel hat keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür
erbracht, dass die Mitglieder des Porsche-Aufsichtsrats unmittelbar
oder mittelbar an der Abgabe der verfahrensgegenständlichen
Erklärungen als Täter beteiligt waren. Die Ermittlungen
haben auch keine tatsächlichen Anhaltspunkte für aktive
Teilnahmehandlungen der Aufsichtsräte - sowohl die Vertreter
der Kapital- als auch der Arbeitnehmerseite - als Anstifter oder
Gehilfen ergeben.</p>
<p class="Absatzfolgend">Schließlich kann auch eine
Unterlassensstrafbarkeit der Porsche-Aufsichtsräte nicht mit
der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Zwar obliegt den
einzelnen beschuldigten Aufsichtsratsmitgliedern die Pflicht,
unternehmensbezogene Straftaten des Vorstands, von denen sie
Kenntnis erlangen, zu verhindern. Die Beschuldigten hatten jedoch
keine tatsächliche und rechtliche Möglichkeit, die
Dementis zu verhindern. Der Aufsichtsrat von Porsche hatte nach den
durchgeführten Ermittlungen aus tatsächlichen und
rechtlichen Gründen auch keine Möglichkeit, auf die
Berichtigung der verfahrensgegenständlichen Erklärungen
der Porsche-Vorstände hinzuwirken. Jedenfalls ließen sich
Zweifel, ob die Mitglieder des Aufsichtsrats verpflichtet waren,
diese mittels Abberufung der Vorstände durchzusetzen, nicht
hinreichend sicher ausräumen. Im Übrigen lässt sich
nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen, dass der
Aufsichtsrat von den verfahrensgegenständlichen
Erklärungen nach ihrer Veröffentlichung Kenntnis erlangt
hat.</p>
<p class="Absatzfolgend">Eine Große Wirtschaftsstrafkammer
beim Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des
Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu
entscheiden.</p>
<p class="Absatzfolgend"> </p>
<p class="Absatzfolgend">Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin
Krauth, Tel. 0711/921-4400</p>
<p class="Absatzfolgend"><span style=
"text-decoration: underline;">Ergänzende Hinweise:</span></p>
<p class="Absatzfolgend"><strong>§ 38 Abs. 2
WpHG</strong>:</p>
<p class="Absatzfolgend">Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 39
Abs. 1 Nr. 1 oder 2 oder Abs. 2 Nr. 11 bezeichnete
vorsätzliche Handlung begeht und dadurch auf den
inländischen Börsen- oder Marktpreis eines
Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an
einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
einwirkt.</p>
<p class="Absatzfolgend"> </p>
<p class="Absatzfolgend"><strong>§ 39 Abs. 2 Nr. 11
WpHG</strong>:</p>
<p class="Absatzfolgend">Ordnungswidrig handelt, wer
vorsätzlich oder leichtfertig</p>
<p class="Absatzfolgend">11. entgegen § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr.
1, auch in Verbindung mit Abs. 4, oder einer Rechtsverordnung nach
Absatz 5 Satz 1 Nr. 1, eine Angabe macht oder einen Umstand
verschweigt.</p>
<p class="Absatzfolgend"> </p>
<p class="Absatzfolgend"><strong>§ 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 1
WpHG</strong>:</p>
<p class="Absatzfolgend">Es ist verboten,</p>
<p class="Absatzfolgend">1. unrichtige oder irreführende
Angaben über Umstände zu machen, die für die
Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder solche
Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften zu
verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind,
auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines
Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an
einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
einzuwirken.</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Mon Aug 17 00:00:00 CEST 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Straftaten nach dem Wertpapierhandelsgesetz und Untreue im großen Stil: Vier Durchsuchungen in zwei Bundesländern]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Straftaten+nach+dem+Wertpapierhandelsgesetz+und+Untreue+im+grossen+Stil_+Vier+Durchsuchungen+in+zwei+Bundeslaendern</link>
      <description><![CDATA[Am 15. Juli 2015 haben Ermittler des LKA Baden-Württemberg und des LKA Hamburg im Auftrag und unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vier Wohnungen und Büros durchsucht. Bei diesen umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen waren rund 25 Polizisten und zwei Staatsanwälte beteiligt. Die durchsuchten Objekte befinden sich überwiegend in Hamburg. Ferner wurde auch ein Büro in Wiesbaden durchsucht. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker3087148">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Bei den Durchsuchungen wurden wegen Verdacht der
gewerbsmäßigen Untreue und der Marktmanipulation im
Umfang von mehreren Millionen Euro Schriftstücke,
elektronische Speichermedien sowie IPads und ein Notebook
beschlagnahmt, die nun ausgewertet werden.</p>
<p>Den zwei Beschuldigten im Alter von 45 und 47 Jahren wird
vorgeworfen, als Vermögensverwalter für ihre Kunden
Aktienkäufe und -verkäufe getätigt zu haben, wobei
jeweils der Aktienpreis durch abgesprochene Geschäfte
manipuliert und somit ein künstlich hohes Preisniveau
hergestellt wurde. Die Wertpapiere wurden u.a. an der Börse
Stuttgart gehandelt.</p>
<p>Darüber hinaus besteht der Verdacht der Untreue. Die
Beschuldigten sollen durch den Kauf der Aktien ihre
Vermögensbetreuungspflicht verletzt haben, soweit die Aktien
zum Zeitpunkt des Kaufes nicht werthaltig gewesen sind.</p>
<p>Auslöser für das Verfahren der Staatsanwaltschaft
Stuttgart waren zwei Strafanzeigen der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).</p>
<p>Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 10
Jahren. <strong><br />

<br />

</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Zusatz für die Reaktionen:</strong></p>
<p>Die Durchsuchungsobjekte befinden sich in</p>
<p><strong>Hessen</strong></p>
<p>1 Objekt in Wiesbaden</p>
<p><strong>Hamburg</strong></p>
<p>3 Objekte in Hamburg<br />

<br />

</p>
<p><strong>Presseauskünfte:</strong></p>
<p>Staatsanwaltschaft Stuttgart</p>
<p>Frau Krauth</p>
<p>Tel. 0711 921 4400</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Wed Jul 15 00:00:00 CEST 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Anklageerhebung wegen der Pressemeldung der Porsche Automobil Holding SE vom 26.10.2008]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Anklageerhebung+wegen+der+Pressemitteilung+der+Porsche+Automobil+Holding+SE+vom+26_20_2008</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft hat gegen zwei frühere Vorstände der Porsche Automobil Holding SE (im Folgenden: Porsche) Anklage zum Landgericht - Große Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart erhoben. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2961170">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Porsche hatte im Jahr 2008 versucht, die Volkswagen AG,
Wolfsburg, zu übernehmen. Sie hatte vor diesem Hintergrund und
nach einem von ca. 400 € auf ca. 200 € massiv gefallenen
Börsenkurs der VW-Stammaktien am 26.10.2008 mittels einer
Pressemeldung den Eindruck erweckt, künftig würden am
Markt aufgrund ihrer abgeschlossenen Kurssicherungsgeschäfte
dauerhaft allenfalls noch ca. 6% der Stammaktien der Volkswagen AG
verfügbar sein. Am 27. und 28.10.2008 kam es deshalb zu einem
Ansturm auf die Stammaktien der Volkswagen AG; deren
Börsenkurs lag zeitweilig bei über 1.000 €.</p>
<p>Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, dass die Pressemeldung
irreführend war, weil sie suggerierte, dass in Zukunft nur
noch einige wenige VW-Stammaktien auf dem Markt erhältlich
sein würden, und sie damit eine dauerhafte Marktenge
vorspiegelte.</p>
<p>Der verständige Marktteilnehmer konnte der Pressemitteilung
jedoch nicht entnehmen, dass Porsche bei dem am 26.10.2008 noch zu
befürchtenden weiteren Kursverfall der VW-Stammaktien
Nachbesicherungsforderungen aus ihren Kurssicherungsgeschäften
nicht mehr hätte bedienen können. Dies hätte zu
einer Kündigung der Optionsstrategien durch die Bank
geführt.  Damit drohte am 26.10.2008 bereits akut der
Wegfall der Blockade der Aktien durch die
Kurssicherungsgeschäfte innerhalb weniger Tage. Hierdurch
wären schon kurzfristig ca. 35% der VW-Stammaktien wieder auf
dem Markt erhältlich gewesen.</p>
<p>Die Pressemeldung der Porsche Automobil Holding SE war bereits
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, welches zu der Anklage
führte, die ab Ende Juli 2015 vor dem Landgericht Stuttgart
verhandelt wird. In Bezug auf die Pressemeldung vom 26.10.2008 war
das Verfahren damals nach § 154 StPO vorläufig
eingestellt worden. Eine neuerliche Überprüfung
führte zur Wiederaufnahme des Verfahrens und zur Erhebung der
Anklage.</p>
<p>Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen gegen die
Mitglieder des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE wegen
des Verdachts der Beihilfe zu den ab Juli 2015 vor dem Landgericht
Stuttgart zu verhandelnden Haupttaten.</p>
<p>Die 13. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die
Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der
Verhandlungstermine zu entscheiden.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Ergänzende
Hinweise:</span></p>
<p><strong>§ 38 Abs. 2 WpHG:</strong></p>
<p>[Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe] wird bestraft, wer eine in § 39 Abs. 1 Nr. 1
oder 2 oder Abs. 2 Nr. 11 bezeichnete vorsätzliche Handlung
begeht und dadurch auf den inländischen Börsen- oder
Marktpreis eines Finanzinstruments oder auf den Preis eines
Finanzinstruments an einem organisierten Markt in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum einwirkt.</p>
<p> </p>
<p><strong>§ 39 Abs. 2 Nr. 11 WpHG:</strong></p>
<p>Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig</p>
<p>11.     entgegen § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,
auch in Verbindung mit Abs. 4, oder einer Rechtsverordnung nach
Absatz 5 Satz 1 Nr. 1, eine Angabe macht oder einen Umstand
verschweigt,</p>
<p> </p>
<p><strong>§ 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG:</strong></p>
<p>Es ist verboten,</p>
<p>1.       unrichtige oder
irreführende Angaben über Umstände zu machen, die
für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder
solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften zu
verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind,
auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines
Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an
einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
einzuwirken.</p>
<p> </p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Mon Jun 22 00:00:00 CEST 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Haftbefehle wegen Verdachts des illegalen Versands von Waffenteilen in den Irak​]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Haftbefehle+wegen+Verdachts+des+illegalen+Versands+von+Waffenteilen+in+den+Irak_</link>
      <description><![CDATA[Am 12. Mai 2015 nahmen LKA-Beamte, Kräfte des Zollfahndungsamtes Stuttgart und Spezialkräfte des Präsidiums Einsatz in einem von der Staatsanwaltschaft Stuttgart geführten Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz zwei irakische Staatsangehörige in Stuttgart fest. Gegen die beiden Beschuldigten im Alter von 27 und 40 Jahren war zuvor ein Haftbefehl erlassen worden, weil sie unter anderem Magazine für Schusswaffen beschafft und versucht haben sollen, diese illegal in den Irak auszuführen, was einen Verbrechenstatbestand erfüllt.<div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2671765">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Bei der Durchsuchung von vier Wohnungen in Stuttgart wurden
schriftliche Unterlagen und elektronische Datenträger
sichergestellt, die nun auszuwerten sind. Im Zuge der Ermittlungen
konnten zuvor bereits 20 Magazine bei einem Paketdienst
beschlagnahmt werden.</p>
<p>Die Festgenommenen wurden heute dem zuständigen Haftrichter
vorgeführt. Der Haftbefehl gegen den 27-jährigen
Hauptverdächtigen wurde in Vollzug gesetzt, der Haftbefehl
gegen den zweiten Verdächtigen wurde gegen Auflagen außer
Vollzug gesetzt.</p>
<p> </p>
<p>Presseauskünfte:</p>
<p>Staatsanwaltschaft Stuttgart</p>
<p>Frau Krauth</p>
<p>Tel. 0711/921-4400</p>
<p> </p>
<p>Landeskriminalamt Baden-Württemberg</p>
<p>Herr Haug</p>
<p>Tel. 0711/5401-3012</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Wed May 13 00:00:00 CEST 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Mordanklage wegen Tötung der Mutter erhoben]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Mordanklage+wegen+Toetung+der+Mutter+erhoben</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 61 Jahre alten Mann, der am 13.03.2015 in Esslingen seine Mutter umgebracht haben soll, Anklage zum Landgericht - Schwurgericht - Stuttgart erhoben.<b> </b><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2599125">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, seine 88-jährige
Mutter im Schlaf mit einem Kissen erstickt zu haben. Der
Angeschuldigte lebte mit seiner Mutter in einer gemeinsamen Wohnung
in Esslingen-Weil. Der Angeschuldigte litt eigenen Angaben zufolge
schon seit Jahren unter Depressionen. Nach der Tat wollte sich der
Angeschuldigte aus dieser Depression heraus umbringen, was ihm
nicht gelang. Er gibt die Tat zu.</p>
<p>Eine Nachbarin, die misstrauisch wurde, weil das Mittagessen,
das vorbeigebracht wurde, nicht abgeholt worden war, fand am
Vormittag des nächsten Tages den verletzten Angeklagten und
dessen tote Mutter in der Wohnung und verständigte einen
Notarzt sowie die Polizei. Der Angeschuldigte befindet sich seither
in Untersuchungshaft in einem Justizvollzugskrankenhaus. Er wird
sich wegen des Vorwurfs des heimtückischen Mordes vor Gericht
verantworten müssen. Er ist nicht vorbestraft.</p>
<p>Die 1a. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die
Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der
Verhandlungstermine zu entscheiden.</p>
<p>Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Tue May 12 00:00:00 CEST 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Anklageerhebung gegen Frau, die eigene Tochter entführt haben soll]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Anklageerhebung+gegen+Frau_+die+eigene+Tochter+entfuehrt+haben+soll</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen eine 36-jährige Frau, die ihre Tochter gegen den Willen des in Deutschland lebenden Vaters nach Polen gebracht hat, Anklage zum Amtsgericht - Schöffengericht - Ludwigsburg erhoben. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2501502">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Der Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Herbst 2014 Ihre damals
fast 5 Jahre alte Tochter, für die sie kein Sorgerecht hatte,
ins Ausland gebracht zu haben. Den Ermittlungen zufolge passte die
Angeschuldigte mit einer weiteren, bislang unbekannten Person, die
Tochter ab, die morgens von der neuen Lebensgefährtin des
Mannes in die Kindertagesstätte begleitet wurde. Die
Angeschuldigte soll der Lebensgefährtin Pfefferspray ins
Gesicht gesprüht und sie zu Boden gestoßen haben.
Anschließend soll sie die kleine Tochter an sich genommen
haben und mit ihr nach Polen geflüchtet sein.</p>
<p>Die Angeschuldigte kam im Frühjahr dieses Jahres vermutlich
ohne ihre Tochter nach Deutschland zurück und stellte sich,
aufgrund des mittlerweile gegen sie erlassenen internationalen
Haftbefehls, am 25.03.2015 den Strafverfolgungsbehörden. Sie
wurde festgenommen und befindet sich seither in
Untersuchungshaft. Der aktuelle Aufenthaltsort des Kindes ist
nicht bekannt.</p>
<p>Die Angeschuldigte muss sich nun wegen des Vorwurfs der
Entziehung Minderjähriger und der gefährlichen
Körperverletzung vor Gericht verantworten. Sie ist nicht
geständig. Der Prozessauftakt findet am 20.05.2015 um 9.00 Uhr
im Amtsgericht Ludwigsburg statt.</p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Thu Apr 30 00:00:00 CEST 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Staatsanwaltschaft erhebt wegen Bilanzfälschung Anklage gegen Verantwortliche einer Genossenschaft]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Staatsanwaltschaft+erhebt+wegen+Bilanzfaelschung+Anklage+gegen+Verantwortliche+einer+Genossenschaft</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage zum Landgericht - Große Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart gegen ein Mitglied des Vorstands sowie zwei leitende Mitarbeiter einer Genossenschaft erhoben. Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sie hätten über mehrere Jahre hinweg die Bilanzen der Genossenschaft unrichtig erstellt bzw. hierzu Beihilfe geleistet. Einem Mitarbeiter wird darüber hinaus Urkundenfälschung vorgeworfen.<div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2474041">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Konkret sollen sie für die Jahre 2010 und 2011 gemeinsam
die Inventurergebnisse verfälscht und damit Warenbestände
bilanziert haben, die es gar nicht gab, Waren mit unzulässig
hohen Wertansätzen in die Bilanz aufgenommen und Forderungen
aus Rechnungen eingebucht haben, denen keine
Geschäftsvorfälle zugrunde lagen. Die Bilanzen 2010 und
2011 wiesen damit um 16 bzw. 23% überhöhte Warenwerte und
anstelle der eigentlich erwirtschafteten Jahresfehlbeträge von
jeweils über 600.000 € angebliche Überschüsse
von jeweils ca. 200.000 € aus.</p>
<p>Im Hinblick auf ein weiteres Vorstandsmitglied und ein Mitglied
des Aufsichtsrats, gegen die sich die Ermittlungen ebenfalls
richteten, wurde das Verfahren eingestellt. Diesen Beschuldigten
war nicht nachzuweisen, dass sie von den Bilanzmanipulationen
wussten.</p>
<p>Die 10. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die
Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der
Verhandlungstermine zu entscheiden.</p>
<p> </p>
<p>§ 147 Abs. 2 Nr. 1 GenG (soweit einschlägig)
lautet:</p>
<p>(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer (...).</p>
<p>(2) Ebenso wird bestraft, wer als Mitglied des Vorstands oder
des Aufsichtsrats oder als Liquidator</p>
<p>1.        die
Verhältnisse der Genossenschaft in Darstellungen oder
Übersichten über den Vermögensstand (...) unrichtig
wiedergibt oder verschleiert (...)</p>
<p>2.        (...)</p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Mon Apr 13 00:00:00 CEST 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Anklageerhebung im Fall der Großbordelle]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Anklageerhebung+im+Fall+der+Grossbordelle</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen zwei Frauen im Alter von 25 und 26 Jahren sowie gegen einen 21 Jahre alten Mann Anklage wegen des Verdachts des schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Zuhälterei vor dem Landgericht - Jugend-kammer - Stuttgart erhoben. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2446102">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Den drei Angeschuldigten wird vorgeworfen, mindesten 3 Frauen im
Alter von 19, 20 und 21 Jahren dazu gebracht zu haben, sich zu
prostituieren und anschließend in diesem Milieu zu arbeiten.
Die Angeschuldigten profitierten von den Frauen, indem sie sich
deren Einnahmen teilweise auszahlen ließen. Die beiden
angeschuldigte Frauen arbeiteten selber als Prostituierte in den
Bordellen. Sie waren dafür zuständig, die jungen und in
dem Gewerbe völlig unerfahrenen Frauen in die Bordelle zu
begleiten, zu überwachen und zu betreuen sowie sie zu
motivieren, falls sie mit dem Gedanken spielen sollten, mit der
Arbeit aufzuhören. Der männliche Angeschuldigte hatte die
Aufgabe, jungen Frauen zunächst die große Liebe
vorzuspielen, anschließend sollte er vorgeben, in finanziellen
Schwierigkeiten zu sein. Der Plan war, dass sich die jungen Frauen
dazu entscheiden, der Prostitution nachzugehen, um ihren Geliebten
für eine gemeinsame Zukunft aus den vermeintlichen
Finanznöten zu retten. Mit dieser sogenannten Loverboy-Methode
brachten die Angeschuldigten die 3 Frauen dazu, sich in Bordellen
zu prostituieren. Aber auch durch Drohungen und Gewaltanwendungen
wurden die Frauen gefügig gemacht und zur Fortsetzung ihrer
Arbeit gezwungen.</p>
<p>Die 2. Große Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart,
welche aufgrund des Alters des Angeschuldigten Mannes
zuständig ist - er war zur Tatzeit Heranwachsender - hat nun
über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die
Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.</p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Tue Mar 31 00:00:00 CEST 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Anklageerhebung wegen Verdachts der Kursmanipulation]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Anklageerhebung+wegen+Verdachts+der+Kursmanipulation</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen zwei Männer im Alter von 37 und 59 Jahren Anklage zum Landgericht - Große Wirtschaftsstrafkammer -Stuttgart wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Markmanipulation erhoben. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2445315">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Den Angeklagten wird vorgeworfen, an den Börsen Berlin und
Stuttgart eine US-Aktie über elektronische Medien in
zahlreichen Börsenbriefen und E-Mail-werbungen offensiv
gezielt empfohlen zu haben. Dadurch sollen sie im ersten Halbjahr
2013 den Kurs der Aktie massiv beeinflusst haben, ohne darauf
hinzuweisen, dass ihre Auftraggeber größere Positionen in
diesen Aktien hielten und sie in diesem Zeitraum gewinnbringend
verkauften. Weiter besteht der Verdacht, dass im Rahmen der
Kaufempfehlungen und Bewerbungen der Aktien unrichtige bzw.
irreführende Angaben über das hinter der Aktie stehende
Unternehmen gemacht wurden. Die Ermittlungen hierzu ergaben, dass
es sich bei dem empfohlenen Unternehmen um eine Briefkastenfirma
ohne Mitarbeiter und Umsatz mit Firmensitz an einer Tankstelle in
Las Vegas/USA handelt. Den Ermittlungen zufolge erwarben 33 Anleger
wegen der offensiven Werbung und im Vertrauen darauf, dass die
Angaben der Angeklagten der Wahrheit entsprachen, Aktien im Wert
von knapp 55.000 Euro. Weitere 58 Personen erwarben die Aktie
gleichfalls, hatten jedoch keine Erinnerung mehr daran, ob sie die
Aktie auf Grund der Kaufempfehlungen der Angeklagten erworben
hatten. Ihnen ist ein Schaden von über 205.000 Euro
entstanden, den die Angeklagten billigend in Kauf nahmen.</p>
<p>Deshalb werden sich die Angeklagten wegen des Vorwurfs des
gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs in 33
Fällen und des versuchten gemeinschaftlichen
gewerbsmäßigen Betrugs in 58 Fällen in Tateinheit
mit vorsätzlicher Marktmanipulation vor Gericht verantworten
müssen.</p>
<p>Der 59-jährige Angeklagte ist australischer
Staatsangehöriger. Er wurde aufgrund eines europäischen
Haftbefehls im Juni 2014 in der Schweiz festgenommen und befindet
sich seither in Untersuchungshaft. Der zweite Angeklagte ist
deutscher Staatsangehöriger. Er wurde im Juli 2014 ebenfalls
aufgrund eines europäischen Haftbefehls an der
polnisch-ukrainischen Grenze festgenommen und nach Deutschland
ausgeliefert. Der gegen ihn erlassene Haftbefehl ist
zwischenzeitlich außer Vollzug gesetzt worden, da er
umfassende Angaben gemacht hat.</p>
<p>Beide Angeschuldigte sind nicht vorbestraft.</p>
<p>Die 10. Kammer des Landgerichts Stuttgart wird am 10. April 2015
um 13.30 Uhr die Hauptverhandlung beginnen. Es sind weitere Termine
geplant.</p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Fri Mar 27 00:00:00 CET 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Falschaussagen im ersten Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten eingestellt]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Ermittlungsverfahren+wegen+des+Verdachts+der+Falschaussagen+im+ersten+Untersuchungsausschuss+zum+Polizeieinsatz+im+Schlossgarten+eingestellt</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussagen gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten, den ehemaligen Landespolizeipräsidenten und den früheren Ministerialdirektor im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr eingestellt. Ein hinreichender Tatverdacht besteht nicht. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2418916">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Anlässlich der Vorbereitung des zweiten
Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz Schlossgarten
II“ wurden der Staatsanwaltschaft Unterlagen vorgelegt, die
Hinweise auf eine politischen Einflussnahme auf die Terminierung
eines Polizeieinsatz in der Nacht vom 18.08. auf den 19.08.2010, an
dem ein Großbagger in den Stuttgarter Schlossgarten zum Abriss
des Nordflügels gebracht werden sollte, enthielten. Weil die
Beschuldigten in ihren Aussagen vor dem ersten
Untersuchungsausschuss jegliche politische Einflussnahme auf
Polizeieinsätze pauschal ausgeschlossen hatten, bestand der
Verdacht, die Beschuldigten hätten sich der uneidlichen
Falschaussage schuldig gemacht.</p>
<p>Dieser Verdacht ließ sich nach den durchgeführten
Ermittlungen in Bezug auf alle drei Beschuldigten nicht
erhärten. Insbesondere konnte nicht nachgewiesen werden, dass
der ehemalige Ministerpräsident auf den Termin zum
Einbringen des Großbaggers in den Schlossgarten in der Nacht
vom 18.08. auf den 19.08.2010 oder auf den Einsatz als solchen
Einfluss genommen hat. </p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Tue Mar 17 00:00:00 CET 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Anklageerhebung wegen versuchten Mordes]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Anklageerhebung+wegen+versuchten+Mordes</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen einen 28-jährigen Mann wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes erhoben. Er soll im vergangenen Dezember in der Nähe des Hoppenlaufriedhofs einen Mann geschlagen und getreten haben, der ihn mit seinem Smartphone beim Treten gegen Außenspiegeln fotografiert hatte. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2402537">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>In den frühen Morgenstunden des 13.12.2014 trat der
alkoholisierte Angeschuldigteden Ermittlungen zufolge gegen die
Außenspiegel zweier am Straßenrand in der
Rosenbergstraße geparkter Fahrzeuge. Der Geschädigte, der
zu diesem Zeitpunktin seinem Wohnmobil gesessen und die Situation
beobachtet hatte, stieg ausseinem Fahrzeug aus und forderte den
Angeschuldigten couragiert auf, mit denTritten aufzuhören.
Zeitgleich fertige der Geschädigte von dem Angeschuldigten mit
seinem Smartphone ein Foto. Dies nahm der Angeschuldigte zum
Anlass, vom Geschädigten das Smartphone heraus zu verlangen,
weil der Angeschuldigte befürchtete, mithilfe dieses Fotos als
Täter identifiziert zu werden. Da der Geschädigte sein
Smartphone freiwillig nicht heraus gab, wurde der Angeschuldigte
wütend und sprang dem Geschädigten von hinten in den
Rücken und riss ihn zu Boden. Der Angeschuldigte schlug und
trat auf den Geschädigten mehrfach ein, bis dieser das
Bewusstsein verlor. In diesem Moment entriss der Angeschuldigte dem
Geschädigten das Smartphone und ergriff die Flucht. Für
den Geschädigten bestand zu diesem Zeitpunkt aufgrund der ihm
vom Angeschuldigten zugefügten Kopfverletzungen akute
Lebensgefahr.</p>
<p>Der bereits strafrechtlich in Erscheinung getretene
Angeschuldigte wird sich wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes
in der Handlungsvariante der Heimtücke und dem Mordmerkmal der
Verdeckungsabsicht, sowie des tateinheitlich begangenen Vorwurfs
der gefährlichen Köperverletzung vor Gericht verantworten
müssen. Der Angeschuldigte befindet sich seit der Tat in
Untersuchungshaft. Er ist teilweise geständig.</p>
<p>Die1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart hat nun
über die Eröffnungdes Hauptverfahrens und die Anberaumung
der Verhandlungstermine zu entscheiden.</p>
<p>Ansprechpartner:Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Thu Mar 12 00:00:00 CET 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Kein Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Verkehrsministerin]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Kein+Ermittlungsverfahren+gegen+ehemalige+Verkehrsministerin</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird kein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Baden-Württemberg wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem Verkehrsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der DB Regio AG einleiten. Die Prüfungen haben ergeben, dass keine Anhaltspunkte für ein strafbaresVerhalten vorliegen. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2395105">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Hintergrund der Prüfungen ist ein spätestens seit 2012
bestehender Konflikt zwischen dem Land Baden-Württemberg und
der DB Regio AG um die Auslegung der Dynamisierungsregelung des aus
dem Jahr 2003 stammenden Verkehrsvertrags, mit dem
ursprünglich 49 Millionen Zugkilometer im
Schienenpersonennahverkehr bis zum Jahr 2016 vergeben wurden.
Kernpunkt des Streits ist die Frage der sogenannten doppelten
Dynamisierung.</p>
<p>Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur vertritt die
Auffassung, dass die Bahn Kostensteigerungen bei der Infrastruktur
zweimal ersetzt bekomme, weil sie zum einen jährlich für
die Steigerung der Infrastrukturkosten pauschal 1,5 Prozent mehr
Geld erhält und zum anderen seit 2007 zusätzlich auch die
tatsächlich angefallenen Mehrkosten ausgeglichen bekommt. Das
Ministerium ist der Meinung, dass es nicht verpflichtet sei, diese
Doppelzahlung zu tragen und kürzte mittlerweile die Zahlungen
an die DB Regio AG. Damit kam die Frage auf, ob in der
Vergangenheit von den jeweils damals verantwortlichen Ministern zu
viel an die DB Regio AG gezahlt worden sei und dadurch dem Land
Baden-Württemberg ein finanzieller Schaden entstanden sein
könnte. </p>
<p>Die staatsanwaltschaftlichen Prüfungen haben keinen Hinweis
auf ein strafbares Verhalten der am Abschluss oder der Anwendung
des Verkehrsvertrages beteiligten Personen ergeben. Insbesondere
sind keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche
Pflichtverletzung der Vorgängerin des jetzigen
Verkehrsministers, der damaligen Ministerin für Umwelt,
Naturschutz und Verkehr ersichtlich. Auch die Berücksichtigung
des Gutachtens des Landesrechungshofes, welches vom
Verkehrsministerium in Auftrag gegeben wurde, führte zu keiner
anderen Bewertung. Daher gab es keinen Anlass, ein
Ermittlungsverfahren einzuleiten.</p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth,
Tel.0711/921-4400)</p>
<p><br />

<br />

<br />

</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Tue Mar 10 00:00:00 CET 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Durchsuchungen bei mutmaßlichen Unterstützern der Terrorgruppen Islamischer Staat und Jabhat al Nusra]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Durchsuchungen+bei+mutmasslilchen+Unterstuetzern+der+Terrorgruppen+Islamischer+Staat+und+Jabhat+al+Nusra</link>
      <description><![CDATA[Am Morgen des 10. Februar 2015 durchsuchten Ermittler des LKA Baden-Württemberg und der örtlichen Polizei sowie ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Stuttgart fünf Wohnungen und fünf Arbeitsstellen, zwei Büroräume, einen Moscheeverein und ein Industrieareal in den Landkreisen Böblingen und Calw sowie in Stuttgart, im Rems-Murr-Kreisund in Bremen. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2336016">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Die Durchsuchungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer
schweren staatsgefährdenden Gewalttat richten sich gegen
fünf Beschuldigte im Alter von 28 bis 42 Jahren. Sie sollen
den bewaffneten Kampf von Jihadisten gegen das Assad-Regime in
Syrien durch Zulieferung von Krankenwagen, medizinischen und
anderen Hilfsmitteln unterstützt haben. Nach derzeitigem
Ermittlungsstand wurden im Zeitraum von Januar 2013 bis Februar
2014 mindestens vier gebrauchte Krankenwagen gekauft, mit
angeblichen Hilfsgütern beladen und anschließend
über Hilfsorganisationen vermutlich im türkisch-syrischen
Grenzgebiet an Unbekannte einer Terrororganisation übergeben.
Außerdem sollen Angehörige eines Moscheevereins
Spendenaufrufe und Plakatwerbung durchgeführt und Flyer
verteilt haben.</p>
<p>Bei den Durchsuchungen wurden diverse Unterlagen sowie
elektronische Datenträger und Handys sichergestellt, die nun
auszuwerten sind.</p>
<p>Anhaltspunkte auf konkrete Anschlagsplanungen bestehen derzeit
nicht.</p>
<p>Am Einsatz, der mit Unterstützung von Kräften des
Präsidiums Einsatz und der Polizeipräsidien Aalen und
Ludwigsburg sowie des LKA Bremen durchgeführt wurde, waren
rund 100 Beamte beteiligt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Zusatz für die Redaktionen:</strong></p>
<p>In folgenden Landkreisen und Städten wurde durchsucht:</p>
<p> </p>
<p>Landkreis Böblingen: Neun Objekte</p>
<p>Landkreis Calw: Ein Objekt</p>
<p>Rems-Murr-Kreis: Ein Objekt</p>
<p>Stuttgart: Zwei Objekte</p>
<p>Bremen: Ein Objekt</p>
<p> </p>
<p>Presseauskünfte:</p>
<p>Staatsanwaltschaft Stuttgart</p>
<p>Frau Krauth</p>
<p>Tel. 0711/921-4400</p>
<p> </p>
<p>Landeskriminalamt Baden-Württemberg</p>
<p>Frau Buckmiller</p>
<p>Tel. 0711/5401-2012</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Tue Feb 10 00:00:00 CET 2015</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Strafbefehl gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten beantragt]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Strafbefehl+gegen+den+ehemaligen+Polizeipraesidenten+beantragt</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat heute beim Amtsgericht Stuttgart den Erlass eines Strafbefehls gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten Stumpf wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung im Amt beantragt, mit dem Ziel, gegen ihn eine Geldstrafe zu erwirken. Ihm wird vorgeworfen, am 30.09.2010 fahrlässig die Verletzung von vier Personen verursacht zu haben, indem er es unterlassen hat, darauf hinzuwirken, dass die Wasserwerferbesatzungen bei der Abgabe der Wasserstöße keine Köpfe von Demonstranten treffen.  <br /><b><br /></b><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2299414">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p id="ext-gen409">Der Angeschuldigte war am 30.09.2010 als
damaliger Polizeipräsident für den polizeilichen Einsatz
zur Räumung des Schlossgartens verantwortlich, durch den die
Baumfällarbeiten für das Projekt Stuttgart 21
ermöglicht werden sollten. In dieser Funktion hatte er eine
besondere Überwachungs- und Aufsichtspflicht inne, weil er den
Einsatz der Wasserwerfer nach anfänglichem Vorbehalt letztlich
freigegeben hatte. Im Laufe des Einsatzes begab sich der
Angeschuldigte den Ermittlungen zufolge in den Schlosspark und nahm
hierbei Wasserstöße eines Wasserwerfers in Richtung der
Demonstranten wahr, die mit hohem Druck auf die Planen der
Demonstranten trafen. In der Folge unterließ er es jedoch
pflichtwidrig, bei den Einsatzabschnittsleitern, dem
Staffelführer oder den Wasserwerferbesatzungen darauf
hinzuwirken, dass bei Abgabe von Wasserstößen keine
Köpfe getroffen bzw. solche Wasserabgaben vermieden werden,
bei denen Köpfe getroffen werden könnten. Die fehlende
Weisung hatte zur Folge, dass weitere Wasserstöße und
Wasserstrahle direkt auf die Demonstranten oder in anderer Weise
abgegeben wurden, die, nachdem der Angeschuldigte den Einsatzort
verlassen hatte, mindestens vier Personen im Kopfbereich trafen und
diese verletzten.</p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Thu Jan 22 00:00:00 CET 2015</pubDate>
    </item>
  </channel>
</rss>

