<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0">
  <channel>
    <title>Staatsanwaltschaft Stuttgart - Archiv 2014</title>
    <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Archiv+2014</link>
    <description>Aktuelle Meldungen von: Staatsanwaltschaft Stuttgart</description>
    <language>German</language>
    <copyright />
    <webMaster>info@rss.bwl.de</webMaster>
    <lastBuildDate>Mon Sep 14 15:04:57 CEST 2026</lastBuildDate>
    <docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
    <image>
      <url>/pb/site/jum2/get/5175154/landeswappen_klein.png</url>
      <title>Staatsanwaltschaft Stuttgart</title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Archiv+2014</link>
    </image>
    <item>
      <title><![CDATA[Internationale Polizeiaktion wegen Verdachts des Menschenhandels: Vier Großbordelle durchsucht, fünf Verdächtige festgenommen]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Internationale+Polizeiaktion+wegen+Verdachts+des+Menschenhandels_+Vier+Grossbordelle+durchsucht_+fuenf+Verdaechtige+festgenommen</link>
      <description><![CDATA[Unter der Leitung des LKA durchsuchten am Sonntagabend Einsatzkräfte zeitgleich vier Großbordelle, fünf Geschäftsräume, 28 Wohnungen und 14 Fahrzeuge in sechs Bundesländern sowie in Österreich, Bosnien und in Rumänien. Drei Männer und zwei Frauen im Alter von 21 bis 49 Jahren wurden festgenommen. Die Durchsuchungen und Festnahmen erfolgten im Zuge eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Abteilung Organisierte Kriminalität, wegen des Verdachts des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Zuhälterei und des gewerbsmäßigen Betrugs. Am Einsatz waren bundesweit über 900 Polizeibeamte der Landes- und Bundespolizei, darunter auch Spezialeinheiten und mehrere Staatsanwälte beteiligt. Der Einsatz erfolgte in enger Kooperation mit den österreichischen, bosnischen und rumänischen Strafverfolgungsbehörden.<div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2185537">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p id="ext-gen404">Bereits seit Jahresbeginn ermitteln die
Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Gemeinsame Ermittlungsgruppe
Schleuser (GES), eine besondere Ermittlungseinheit, bestehendaus
Beamten des LKA und der Bundespolizeidirektion Stuttgart, gegen 15
Beschuldigte im Alter von 21 bis 70 Jahren. Mehrere Männer und
Frauen stehen im Verdacht, junge Frauen unter 21 Jahren der
Prostitution zugeführt zu haben. Dabei benutzten sie auch die
sogenannte Loverboy-Methode. Hierzu wurde den jungen Frauen die
große Liebe vorgegaukelt. Für eine gemeinsame Zukunft
sollten sie ihren Geliebten durch die Ausübung der
Prostitution aus vorgetäuschten finanziellen Schwierigkeiten
helfen.</p>
<p>Aber auch durch Gewaltandrohung wurden die unter
21-Jährigen gefügig gemacht und zur Fortsetzung der
Prostitution gezwungen.</p>
<p>Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen werden mehrere der 15
Beschuldigten der rockerähnlichen Gruppierung United Tribunes
aus Stuttgart und Bosnien zugeordnet. Ihnen wird vorgeworfen,
für die Rekrutierung und Überwachung der jungen Frauen
verantwortlich gewesen zu sein.</p>
<p>Aufgrund der umfangreichen Ermittlungen besteht ferner der
Verdacht, dass Geldgeber unter Vortäuschen falscher Tatsachen
zu Investitionen in die Großbordelle verleitet wurden. Die so
erlangten Gelder sollen nicht nur für die FKK-Clubs, sondern
auch für private Zwecke verwendet worden sein.</p>
<p>Bei den Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial,
darunter eine Pistole, Bargeld, Computer, Datenträger und
Geschäftsunterlagen sichergestellt.</p>
<p>Die Festgenommenen werden im Laufe des Tages dem Haftrichter
vorgeführt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Zusatz für die Redaktionen:</strong></p>
<p>Infolgenden Bundesländern und Staaten wurde durchsucht:</p>
<p><strong>Baden-Württemberg</strong>: 13 Objekte in
Stuttgart, drei Objekte im Landkreis Esslingen, zwei Objekte im
Landkreis Ulm, ein Objekt imRhein-Neckar-Kreis und ein Objekt im
Landkreis Schwäbisch-Hall</p>
<p><br />

 <strong>Bayern</strong>:                               
zwei Objekte in Nürnberg</p>
<p>
<strong>Hessen</strong>:                               
fünf Objekte in Frankfurt</p>
<p>
<strong>Nordrhein-Westfalen</strong>:        
ein Objekt in Köln</p>
<p>
<strong>Saarland</strong>:                            
zwei Objekte in Saarbrücken</p>
<p>
<strong>Sachsen</strong>:                            
ein Objekt in Dresden</p>
<p><br />

 <strong>Österreich</strong>:   zwei Objekte in der
Steiermark und ein Objekt in Tirol</p>
<p><strong>Bosnien</strong>:      
ein Objekt im Kanton Una-Sana</p>
<p><strong>Rumänien</strong>:   zwei Objekte im
Kreis Suceava</p>
<p><br />

 Presseauskünfte:</p>
<p>StaatsanwaltschaftStuttgart</p>
<p>Frau Krauth</p>
<p>Tel. 0711 9214400</p>
<p><br />

  <br />

 LandeskriminalamtBaden-Württemberg</p>
<p>Herr Haug/Frau Buckmiller/ Herr Heffner</p>
<p>Tel. 07115401 3012 oder -2012 oder -3212</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Mon Dec 01 00:00:00 CET 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Todesfall im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Todesfall+im+Justizvollzugskrankenhaus+Hohenasperg</link>
      <description><![CDATA[Am Abend des 11.11.2014 ist im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg ein 64 Jahrealter Mann verstorben. Der Gefangene, der sich nach Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung befand, war wegen eines Herzleidens aus der JVA Freiburg zur ärztlicher Behandlung in das Justizvollzugskrankenhaus verlegt worden. Die durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart veranlasste Obduktion ergab, dass der Mann an einem Schockgeschehen bei Magen-/Darm-perforation mitanschließender Bauchfellentzündung verstorben ist. Die staatsanwaltschaftlichen Prüfungen im sogenannten Todesermittlungsverfahren dauern an. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2190945">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p id="ext-gen396">(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin
Krauth, Tel.: 0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Thu Nov 13 00:00:00 CET 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Anklageerhebung im sogenannten Koffermord-Verfahren]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Anklageerhebung+im+sogenannten+Koffermord_Verfahren</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen seit 17.06.2014 in Untersuchungshaft sitzenden, dringend tatverdächtigen Angeschuldigten Anklage wegen zweifachen Mordes zum Landgericht - Schwurgerichts-kammer - Stuttgart erhoben. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht vom 29. auf den 30.05.2014 in seiner Wohnung zwei Bekannte ermordet zu haben. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2122483">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Am späten Nachmittag des 01.06.2014 entdeckten
Spaziergänger im Unteren Schlossgarten zwei Reisekoffer. Hinzu
gerufene Polizeibeamte fanden darin Leichen einer zunächst
unbekannten Frau und eines unbekannten Mannes. Die Identität
des Mannes konnte schnell festgestellt werden. Es war ein
50-jähriger Mann, der in Stuttgart lebte, aber zuletzt unter
keinem festen Wohnsitz gemeldet war. Wenige Tage später konnte
auch die Identität des weiblichen Opfers und damit die Frage
geklärt werden, wer die 47 Jahre alte Frau aus Stuttgart war,
die sich ebenfalls in der Wohnsitzlosen-Szene aufhielt.</p>
<p>Die Suche nach dem Täter stellte sich jedoch als
mühsam heraus. Mit Fotos der Getöteten und Bilder der
aufgefundenen Reisekoffer suchte die 40-köpfige
Ermittlungsgruppe „Damm“ des Polizeipräsidiums
Stuttgart akribisch nach Spuren und Hinweisen zu dem Täter.
Aber selbst ein Zeugenaufruf in der Fernsehsendung
„Aktenzeichen XY... ungelöst“ führte
zunächst nicht zum Erfolg. Mittels einer DNA-Spur kam die
Polizei schließlich auf den heute 48 Jahre alten
Angeschuldigten und nahm diesen am 16.06.2014, also gut 2 Wochen
nach dem Auffinden der Koffer, fest. Seither befindet sich der
Angeschuldigte in Untersuchungshaft. Er ist einschlägig wegen
Körper-verletzungsdelikten vorbestraft und bestreit, die
beiden Opfer getötet zu
haben.                                                                                                                                           </p>
<p>Die Staatsanwaltschaft geht von einem Beziehungskonflikt aus und
dass der Angeschuldigte zunächst das männliche und
später das weibliche Opfer in seiner Wohnung nach gemeinsamem
Alkoholkonsum tötete.</p>
<p>Nach der Tat legte der Angeschuldigte beide Leichen in je einen
großen Reisekoffer. Da die Getöteten beide nicht
größer als 1,66 m waren und nicht mehr als 60 kg wogen,
gelang ihm dies ohne größere Schwierigkeiten.
Anschließend fuhr der Angeschuldigte die beiden Koffer mit
seinem Fahrradanhänger in die Unteren Schloßgartenanlagen
und stellte sie dort ab.</p>
<p>Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart hat nun
über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die
Anberaumung der Verhandlungs-termine zu entscheiden.</p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Tue Nov 11 00:00:00 CET 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Ermittlungsverfahren wegen des EnBW-Deals mit Einstellungsverfügung abgeschlossen]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Ermittlungsverfahren+wegen+des+EnBW_Deals+mit+Einstellungsverfugung+abgeschlossen</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das am 03.07.2012 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus, den ehemaligen Staatsminister Helmut Rau, den ehemaligen Finanzminister Willi Stächele und gegen Dr. Dirk Notheis im Zusammenhang mit dem Erwerb der EnBW-Aktien durch das Land Baden-Württemberg im Dezember 2010 wegen des Verdachts der Untreue bzw. der Beihilfe zur Untreue eingestellt. Den Beschuldigten konnte kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2086648">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p align="center">I.<strong> </strong></p>
<p>Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen von
Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt haben die Beschuldigten
Mappus, Rau und Stächele zwar ihre
Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Land
Baden-Württemberg verletzt, indem sie am 06.12.2010 den
Aktienkaufvertrag unterschrieben haben, ohne die
landeshaushaltsrechtlichen Vorschriften zu beachten, die eine
genaue Prüfung und Bewertung des Kaufgegenstandes vor
Unterzeichnung des Vertrages verlangt hätten. Jedoch konnte
ihnen kein vorsätzliches Handeln bezüglich eines
Vermögensschadens zum Nachteil des Landes
Baden-Württemberg nachgewiesen werden. Dies ist aber zwingende
Voraussetzung des Untreuetatbestandes. Ein fahrlässiges
Verhalten ist nicht strafbar.</p>
<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind an den
Nachweis des subjektiven Tatbestands bei der Untreue wegen der
Weite des objektiven Tatbestands strenge Anforderungen zu stellen;
dies gilt insbesondere für Fälle des bedingten Vorsatzes
und wenn der Täter nicht eigennützig gehandelt hat.</p>
<p>Nach diesen Maßstäben bestehen bei den Beschuldigten
Mappus, Rau und Stächele nach Abschluss der Ermittlungen keine
hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das
Vorliegen des erforderlichen voluntativen Vorsatzelements
bezüglich eines Vermögensnachteils. Erkenntnisse
über die subjektive Tatseite der Beschuldigten ließen
sich nur anhand der Aussagen der beteiligten Personen im
Ermittlungsverfahren und vor dem Untersuchungsausschuss sowie durch
die Auswertung der sichergestellten Beweismittel gewinnen. Diese
haben - auch in der Gesamtschau - keine hinreichenden Hinweise
darauf ergeben, dass die Beschuldigten bei ihrem Handeln einen
Vermögensschaden für das Land Baden-Württemberg
zumindest billigend in Kauf genommen haben.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund brauchte nicht abschließend
entschieden zu werden, ob dem Land Baden-Württemberg durch die
festgestellten Pflichtverletzungen ein nach dem Prinzip der
Gesamtsaldierung zu bestimmender Vermögensnachteil entstanden
ist.</p>
<p>Eine strafrechtlichen Erfordernissen genügende Beurteilung
des Werts des veräußerten Aktienpakets der
Zielgesellschaft EnBW AG zum Stichtag 06.12.2010 würde
erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Zwar ist das Gutachten des
Sachverständigen Prof. Ballwieser methodisch plausibel und
nachvollziehbar. Jedoch sind in einem Strafverfahren
grundsätzlich - entsprechend der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs - die für den Beschuldigten
günstigsten Bewertungsmaßstäbe heranzuziehen, weil
nur so wegen der bestehenden Bewertungsunsicherheiten dem
Zweifelsgrundsatz Rechnung getragen werden kann. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass eine Unternehmensbewertung
notwendigerweise einen Blick in die Zukunft enthält und daher
ungeachtet der Verfügbarkeit aktueller Unternehmensdaten stets
eine Prognose darstellt. Es liegt deshalb in der Natur der Sache,
dass auch bei der hier anzunehmenden methodisch korrekten
Vorgehensweise des Sachverständigen das Ergebnis einer
Unternehmensbewertung maßgeblich von den Annahmen der
relevanten betriebswirtschaftlichen Parameter und wertbildenden
Faktoren abhängt. Letztlich handelt es sich bei diesen um
keine dem konkreten Beweis zugänglichen absoluten Zahlenwerte
und Tatsachen, sondern lediglich um wertende Beurteilungen, die
sich naturgemäß als mit unter Umständen nicht
unerheblichen Unsicherheiten behaftete Schätzungen darstellen.
Mit Blick darauf, dass bei Unternehmensbewertungen immer ein
gewisser Spielraum für geringfügig veränderte Zahlen
vorhanden ist, der das Ergebnis verändern kann und es sich
gerade nicht allein um rein mathematisch-naturwissenschaftliche
Berechnungen handelt, wäre im Strafrecht zugunsten des
Beschuldigten auf der Ebene der Feststellung eines
Vermögensnachteils ein je nach Lage der Dinge zu bemessender
Sicherheitszuschlag vorzunehmen.</p>
<p align="center">II.</p>
<p>Bei dem Beschuldigten Dr. Notheis war der Verdacht einer
Beihilfe zur Untreue zu prüfen, da er im Gegensatz zu den
anderen Beschuldigten keine Vermögensbetreuungspflicht
gegenüber dem Land Baden-Württemberg inne hatte. Ein
Beschuldigter kann sich aber nur dann wegen Beihilfe strafbar
machen, wenn auch der Haupttäter, den er bei seiner Tat
unterstützt, eine Straftat begangen hat. Da aber bei den
anderen Beschuldigten eine Strafbarkeit mangels Vorsatzes nicht
nachgewiesen werden konnte, war auch das Verfahren wegen des
Verdachts der Beihilfe zur Untreue einzustellen.</p>
<p> </p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Wed Oct 29 00:00:00 CET 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Bußgelder in Millionenhöhe gegen Automobilkonzern verhängt]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Bussgelder+in+Millionenhoehe+gegen+Automobilkonzern+verhaengt</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt <br />2 Millionen Euro gegen einen Automobilkonzern verhängt, nachdem das Landgericht Stuttgart das Strafverfahren gegen fünf Angeklagte, nämlich zwei Mitarbeiter des Automobilkonzerns und drei ehemalige Mitarbeiter bzw. Berater eines Telekommunikationsunternehmens, eingestellt hat. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2058791">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Den Angeklagten wurde gemeinschaftliche Bestechung bzw.
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vorgeworfen. Die
beiden Angeklagten, die beim Automobilkonzern beschäftigt
sind, sollen im Gegenzug für Aufträge und vorteilhafte
Vertragsänderungen von den Mitarbeitern des
Telekommunikationsunternehmens mehrere Millionen Euro als
Fußball-Sponsoring gefordert haben. Letztlich kam die
Koppelung von Aufträgen und Sponsoring aber nicht zustande,
weil der Konzernvorstand des Telekommunikationsunternehmens dies
unterbunden hatte. Das Landgericht hatte den fünf Angeklagten
Ende Mai 2014 Geldzahlungen bzw. gemeinnützige Arbeit
auferlegt. Die Angeklagten haben mittlerweile diese Auflagen
erfüllt, weshalb das Stuttgarter Landgericht das
Strafverfahren nun nach § 153a StPO endgültig
eingestellt hat.</p>
<p>Nach dieser Beendigung des Strafverfahrens war noch durch die
Staatsanwaltschaft Stuttgart über Geldbußen nach dem
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entscheiden. Nach
Auffassung der Staatsanwaltschaft hat der Automobilkonzern zweifach
eine sogenannte Verbandsgeldbuße verwirkt (§ 30
OWiG).</p>
<p>Der Bußgeldtatbestand ist vom Automobilkonzern zum einen
dadurch verwirklicht worden, dass sich zwei seiner Leitungspersonen
wegen Bestechlichkeit strafbar gemacht haben<em>.</em> Diese
rechtliche Bewertung des Verhaltens als Straftat steht im
Bußgeldverfahren der Staatsanwaltschaft zu. Dem steht es
deshalb nicht entgegen, dass die angeklagten Mitarbeiter des
Automobilkonzerns letztlich vom Landgericht nicht verurteilt
wurden, weil das Strafverfahren gegen sie wegen geringer Schuld
eingestellt wurde. </p>
<p>Dem Konzern wird zum anderen vorgeworfen, dass ein
Vorstandsmitglied pflichtwidrig keine Vorkehrungen gegen solche
Straftaten getroffen, mithin eine Aufsichtspflichtverletzung nach
§ 130 OWiG begangen habe. Die damalige Konzernstruktur hat
nach Beurteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart derartigen
Straftaten nicht entgegengewirkt. Weil diese Konzernstruktur vom
Vorstand pflichtwidrig wenn nicht geschaffen, so doch zumindest
akzeptiert wurde, ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft vom
Vorstand des Automobilkonzerns zumindest in Kauf genommen worden,
dass es bei dieser Organisation generell zu solchen Straftaten
kommen kann. Nach Bekanntwerden der Bestechungstaten hat der
Konzernvorstand die Strukturen geändert und die Mitarbeiter
geschult. Von einem Bußgeld gegen den Vorstand hat die
Staatsanwaltschaft Stuttgart daraufhin abgesehen.</p>
<p>Über die Frage, ob Ordnungswidrigkeiten des
Automobilkonzerns gegeben sind und der Konzern
Verbandsgeldbußen verwirkt hat, haben sich der
Automobilkonzern und die Staatsanwaltschaft Stuttgart
verständigt. Dementsprechend erging jetzt ein
Bußgeldbescheid gegen den Konzern über je eine Million
Euro für jede der beiden Ordnungswidrigkeiten.</p>
<p>Zum Zeitpunkt der Taten sah das Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten in § 30 Abs. 2 OWiG eine
Verbandsgeldbuße bis zu maximal 1 Million Euro für jeden
Verstoß vor. Nach der heute geltenden Fassung des Gesetzes ist
die Verhängung eines Bußgeldes bis zu 10 Millionen Euro
pro Tat möglich. </p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400)</p>
<p> </p>
<p><strong>Ergänzende Hinweise:</strong></p>
<p><strong>§ 30 OWiG</strong> (alte Fassung) bis 30.06.2013
gültig</p>
<p>(1) Hat jemand <br />

 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person
oder als Mitglied eines solchen Organs, <br />

 2. [...]<br />

 3. [...]</p>
<p>4. als Generalbevollmächtigter oder in leitender Stellung
als Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter einer
juristischen Person oder einer in Nummer 2 oder 3 genannten
Personenvereinigung oder <br />

 5. [...]</p>
<p>eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die
Pflichten, welche die juristische Person oder die
Personenvereinigung treffen, verletzt worden sind oder die
juristische Person oder die Personenvereinigung bereichert worden
ist oder werden sollte, so kann gegen diese eine Geldbuße
festgesetzt werden. <br />

<br />

 (2) Die Geldbuße beträgt </p>
<p>1. im Falle einer vorsätzlichen Straftat bis zu einer
Million Euro,</p>
<p>2. im Falle einer fahrlässigen Straftat bis zu
fünfhunderttausend Euro.</p>
<p>(3) [...]</p>
<p>(4) Wird wegen der Straftat oder Ordnungswidrigkeit ein Straf-
oder Bußgeldverfahren nicht eingeleitet oder wird es
eingestellt oder wird von Strafe abgesehen, so kann die
Geldbuße selbständig festgesetzt werden. ... <br />

<br />

 (5) [...]</p>
<p> </p>
<p><strong>§ 130 OWiG</strong></p>
<p>(1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens
vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen
unterlässt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder
Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die
den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe oder
Geldbuße bedroht ist, handelt ordnungswidrig, wenn eine solche
Zuwiderhandlung begangen wird, die durch gehörige Aufsicht
verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre. Zu den
erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen gehören auch die
Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von
Aufsichtspersonen.</p>
<p>(2) [...]</p>
<p>(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Pflichtverletzung
mit Strafe bedroht ist, mit einer Geldbuße bis zu einer
einer Million Euro geahndet werden. [...]</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Tue Oct 07 00:00:00 CEST 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Durchsuchungen in Deutschland und der Schweiz wegen des Verdachts der Marktmanipulation]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Durchsuchung+in+Deutschland+und+der+Schweiz+wegen+des+Verdachts+der+Marktmanipulation</link>
      <description><![CDATA[Am 24. September durchsuchten Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Ermittler des LKA und der örtlichen Polizeidienststellen sowie Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) insgesamt zwölf Wohn- und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen und in der Schweiz. Die Durchsuchungen erfolgten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart und richten sich gegen fünf Deutsche, einen Norweger und einen US-Amerikaner. Die sieben Beschuldigten im Alter von 32 bis 50 Jahren stehen im Verdacht der Marktmanipulation und des gewerbsmäßigen Betrugs mit Aktien der Firma „Emission &amp; Power Solutions“(EPS). Der Hauptverdächtige und mutmaßliche Initiator der Betrügereien, ein 50-jähriger Norweger, befindet sich wegen ähnlicher Delikte bereits in den USA in Haft.<div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker2040986">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Mehrere Mitbeschuldigte sollen die im freien Aktienhandel
erhältlichen EPS-Wertpapiere über
Unternehmensnachrichten, so genannte „Corporate News“,
und Empfehlungen auf Internet-Websitesmit unrealistischen
Gewinnaussichten massiv empfohlen und beworben haben. Die dadurch
verursachte Nachfrage wurde durch vier der mitbeschuldigten
Verkäufer bedient. Durch den betrügerischen Verkauf der
im Kurswert nach oben manipulierten Aktienwurden die Anleger nach
derzeitigem Stand der Ermittlungen um rund 3,9 Mio. Euro
geprellt.</p>
<p>Beiden heutigen Durchsuchungen wurden zahlreiche Beweismittel,
darunterschriftliche Unterlagen und elektronische Datenträger,
sichergestellt, die nun auszuwerten sind.</p>
<p><strong>Zusatz für die Redaktionen:</strong></p>
<p><br />

 Die Durchsuchungen fanden in folgenden Regionen statt:</p>
<p><br />

 Baden-Württemberg: Stuttgart</p>
<p>Brandenburg: Brandenburg</p>
<p>Bayern: Amberg, Ingolstadt, München, Pfaffenhofen und im
Landkreis Donau-Ries</p>
<p>Hessen: Frankfurt</p>
<p>Schweiz: Genf, Kreuzlingen, im Kanton Luzern und in Zug.</p>
<p> </p>
<p>Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Wed Sep 24 00:00:00 CEST 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Wasserwerfereinsatz am 30.09.2010: Ermittlungsverfahren gegen Polizeipräsident a.D. Stumpf wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Amt eingeleitet]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Wasserwerfereinsatz+am+30_09_2010</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am14.07.2014 gegen Polizeipräsident a.D. Stumpf ein Ermittlungsverfahren wegendes Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen im Zusammenhang mit dem Wasserwerfereinsatz am 30.09.2010 eingeleitet.<div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker1983701">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p id="ext-gen363">Am 30.09.2010 kam es gegen 14.10 Uhr im Bereich
des sog. Feldherrenhügels im Schlossgarten durch den
Wasserwerfer 2 zu Wasserstößen in Richtung von
Demonstranten. Es besteht der Verdacht, dass sich
Polizeipräsident a.D. Stumpf bereits zu diesem Zeitpunkt dort
aufgehalten und dies wahrgenommen hat. Es hätte ihm somit
zumindest ab diesem Zeitpunkt wegen seiner Funktion als
polizeilicher Leiter des Einsatzes am 30.09.2010 die Pflicht
oblegen, darauf hinzuwirken, dass die ihm unterstellten
Polizeikräfte die Regelungen der PDV 122 beachten, wonach bei
Wasserstößen darauf zu achten ist, dass diese nicht auf
Kopfhöhe von Demonstranten abgegeben werden. </p>
<p>Es besteht der Verdacht, dass Polizeipräsident a.D. Stumpf
dies trotz seiner Gesamtverantwortung für den Einsatz
sorgfaltswidrig unterlassen hat und dass hierdurch versehentlich
zumindest im Zeitraum von 15.49 Uhr bis 16.22 Uhr insgesamt vier
Personen durch Wasserstöße bzw. -strahle am Kopf bzw. im
Gesicht getroffen und zum Teil schwer verletzt worden sind.</p>
<p>Der Tatverdacht hat sich im Rahmen der Hauptverhandlung am 8.
Juli 2014 vor der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts
Stuttgart ergeben. Dort haben die beiden angeklagten
Einsatzabschnittsleiter erstmals angegeben, dass
Polizeipräsident a.D. Stumpf bereits gegen 14.10 Uhr im Park
gewesen sei und die Wasserstöße in Richtung der
Demonstranten wahrgenommen habe. Sie verwiesen hierzu auf
Videosequenzen. Eine staatsanwaltschaftliche Prüfung der
bislang von der Polizei unter einem anderen Schwerpunkt
ausgewerteten Videosequenzen bestätigte den
Verdacht. </p>
<p>Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
(0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Fri Jul 18 00:00:00 CEST 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Eröffnung der Info-Theke]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Eroeffnung+der+Info_Theke</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 1. Juli 2014 ihre neue Info-Theke im Foyer des Dienstgebäudes Neckarstraße 145 eröffnet. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker1983703">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>In erster Linie soll diese Info-Theke als Auskunfts- und
Anlaufstelle denjenigen Personen dienen, die im Rahmen eines
Strafverfahrens zur Bezahlung einer Geldstrafe verurteilt wurden.
An der Theke werden fachkundige Mitarbeiter der Behörde
sitzen, die im direkten Gespräch Fragen zur
Geldstrafenvollstreckung beantworten und dahingehende Anträge
bearbeiten können, wie beispielsweise</p>
<p>„Kann ich Zahlungsaufschub erhalten oder kann ich die
Strafe auch in Raten bezahlen?“</p>
<p>„Wohin muss ich das Geld überweisen?“</p>
<p>„Kann ich das Geld auch bar einzahlen, wenn ich kein
Girokonto habe?“</p>
<p id="ext-gen364">„Mit der neuen Theke können wir
nunmehr den rechtsuchenden Bürgerinnen und  Bürgern
räumlich entgegenkommen, ihren Anliegen einen angemessenen
Gesprächs- und Bearbeitungsrahmen anbieten und vorallem auch
bürokratische Hürden abbauen und dadurch den auf Rat und
Hilfe angewiesenen Personen den Zugang zur Staatsanwaltschaft
erleichtern“, sagte Siegfried Mahler, Leitender
Oberstaatsanwalt, anlässlich der heutigen Eröffnung.</p>
<p>Die Info-Theke wird in ersten Wochen vormittags von 9.00 Uhr bis
12.00 Uhr besetzt sein. Später sollen die Öffnungszeiten
auch auf den Nachmittag erweitert werden. Die Info-Theke ist
telefonisch unter den Rufnummer 0711/921-4050 oder -4051
erreichbar. </p>
<p> </p>
<p>Ansprechpartner Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Tue Jul 01 00:00:00 CEST 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Geldfälscherwerkstatt in Stuttgart ausgehoben, auch Rauschgift und Schusswaffen beschlagnahmt]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Geldfaelscherwerkstatt+in+Stuttgart+ausgehoben_+auch+Rauschgift+und+Schusswaffen+beschlagnahmt</link>
      <description><![CDATA[LKA-Ermittler nahmen im Februar 2014 in Stuttgart vier Deutsche und einen kosovarischen Tatverdächtigen im Alter von 27 bis 54 Jahren fest. Die Festnahmen erfolgten nach langwierigen Ermittlungen wegen des Verdachts der Herstellung und Verbreitung von gefälschten Euro- und US-Dollar-Noten sowie des illegalen Handels mit Kokain. Gegendie Beschuldigten wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Abteilung Organisierte Kriminalität, ermittelt und vom zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Stuttgart Haftbefehle erlassen. Der 35-jährige Hauptbeschuldigte soll zusammen mit einem 42-jährigen Drucker seit 2010 große Mengen falsche Ein-,50- und 100-US-Dollarnoten hergestellt und in Umlauf gebracht haben. US-Behörden hatten in den Vereinigten Staaten von 2011 bis 2013 insgesamt 79 dieser gefälschten Ein-Dollar-Scheine registriert. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker1885466">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Der 35-jährige mutmaßliche Drahtzieher sowie eine
54-jährige Frau aus Böblingen, die bei den beabsichtigten
Falschgeldgeschäften als Vermittlerin aufgetreten sein soll,
befinden sich noch in Untersuchungshaft. Gegen die anderen drei
Beschuldigten wurde der zuvor erlassene Haftbefehl gegen Auflagen
außer Vollzug gesetzt, nachdem sie die Taten im Wesentlichen
eingeräumt und Angaben zur Sache gemacht hatten.</p>
<p> </p>
<p>Im Zuge der Ermittlungen wurden insgesamt 15 Wohnungen und
Geschäftsräume in Stuttgart, Kirchheim/T. und einer
Böblinger Kreisgemeinde durchsucht. Wie die Ermittlungen
ergaben, hatte der 42-Jährige in Stuttgart Räume
angemietet und zusammen mit dem 35-jährigen
Hauptverdächtigen eine Druckerei eingerichtet, die von beiden
konspirativ vor allem zur Herstellung von Falschgeld genutzt wurde.
In der Fälscherwerkstatt wurden in einem Hohlraum hinter einer
Wand mehrere hundert Druckplatten und Heißprägefolien,
die zur Herstellung von Dollar- und Eurofälschungen genutzt
wurden sowie zahlreiche noch nicht geschnittene Druckbögen mit
unfertigen Fünf-Euro-Fälschungen im Nennwert von etwa
80.000 Euro, eine scharfe Pistole, Kokain und Verpackungsmaterial
aufgefunden. Auf den Druckbögen fehlten noch die Hologramme
und der Sicherheitsstreifen. Wären die Fälschungen
vollständig gewesen, hätte es sich europaweit um die
erste Druckfälschung der Fünf-Euro-Note gehandelt.</p>
<p> </p>
<p>Die Spur nahmen die LKA-Ermittler im Frühjahr 2013 in der
Stuttgarter Rauschgiftszene auf, wo falsche 100-Dollar-Scheine
angeboten und von einem 27-jährigen Kosovaren abgenommen
wurden. Nach den Feststellungen der Fahnder reisten die
mutmaßlichen Geldfälscher zur Beschaffung erforderlicher
Hologramme nach China.</p>
<p>Für die notwendige Software fuhr der Drucker nach Italien.
Dort wurde er Anfang 2014 wegen versuchten Mordes festgenommen, er
soll ein Opfer mit einem Messer am Hals lebensgefährlich
verletzt haben. Bereits 1994 war der Mann wegen Mordes zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und 2009 auf Bewährung
entlassen worden.</p>
<p> </p>
<p>Im Zuge der Falschgeldermittlungen stellte sich auch heraus,
dass der 35-Jährige neben der Geldfälschung illegalen
Handel mit Kokain betrieb. Er wurde am 5. Februar festgenommen, als
er in der Stuttgarter Innenstadt an einen 39-jährigen
deutschen Abnehmer Kokain übergeben hatte. Bei seiner
Festnahme wurde weiteres Kokain und mehrere tausend Euro Bargeld
sichergestellt. In seiner Wohnung wurden 73 gefälschte
Ein-Dollar-Scheine sowie zwei Bücher, die sich mit dem Thema
Geldfälschung befassen, sichergestellt.</p>
<p>In der Wohnung des beschuldigten Depothalters wurden rund 500
Gramm Kokain, zwei scharfe Pistolen sowie Bargeld des
35-jährigen Hauptbeschuldigten beschlagnahmt.</p>
<p> </p>
<p> </p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Wed May 21 00:00:00 CEST 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Einstellung des Verfahrens anlässlich des Brandes in Backnang im März 2013]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Einstellung+des+Verfahrens+anlaessllich+des+Brandes+in+Backnang+im+Maerz+2013</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Ermittlungsverfahren, welches anlässlich des Brandes eines Wohnhauses in Backnang eingeleitet worden war, eingestellt. Bei dem Brand am 10.03.2013 kamen insgesamt 8 Personen, die Mutter und sieben ihrer Kinder, ums Leben. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker1870688">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Die aufwändigen Ermittlungen konnten zwar zweifelsfrei die
Brandursache belegen. Denn die Sachverständigen kamen zu dem
eindeutigen Ergebnis, dass der Brand durch einen
unsachgemäßen Umgang mit einem glimmenden Gegenstand
verursacht worden war. Einen technischen bzw. elektrischen Defekt
oder eine Brandstiftung konnten die kriminaltechnischen
Spezialisten schon frühzeitig ausschließen.</p>
<p>Nicht eindeutig geklärt werden konnte jedoch, welche der am
Tatabend anwesenden Personen versehentlich unvorsichtig mit dem
glimmenden Gegenstand umgegangen ist. In der Familie pflegten
mehrere Personen zu rauchen. Die Schlafcouch, in deren Bereich sich
der Schwelbrand entzündete, diente neben seiner Bettfunktion
auch als Sitzgelegenheit. Damit kamen mehrere Personen in Betracht,
den glimmenden Gegenstand, bei dem es sich aller Wahrscheinlichkeit
nach um eine Zigarette handelte, fallen gelassen oder liegen
gelassen zu haben. Die vernommenen Zeugen machten unter Wahrung
ihrer Rechte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Damit
ergaben sich keine weiteren Ermittlungsansätze, die zur
Aufklärung der Tat hätten dienen
können.  </p>
<p>(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Mon May 12 00:00:00 CEST 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Anklageerhebung gegen Arzneimittelfälscher]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Anklageerhebung+gegen+Arzneimittelfaelscher</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen zwei Männer im Alter von 51 und 55 Jahren Anklage zum Landgericht - Große Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart erhoben.  Den beiden Männern wird u.a. vielfacher Betrug in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Sie sollen über Jahre hinweg Omeprazol-Kapseln unter falscher Markenbezeichnung im Bundesgebiet vertrieben haben. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker1828571">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p id="ext-gen394">Die umfangreichen Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Stuttgart in Zusammenarbeitmit der ehemaligen
Landespolizeidirektion Tübingen haben ergeben, dass die beiden
angeschuldigten Brüder schon seit Anfang 2008 in Spanien
Kapseln mit dem Arzneimittel Omeprazol herstellen ließen.
Diese Kapseln wurden anschließend durch einen Kurierdienst
nach Norddeutschland gebracht, wo sie in handelsübliche
Plastikfläschchen gefüllt, mit entsprechenden Aufklebern
und Beipackzettel namhafter Arzneimittelanbieter versehen und in
Schachteln verpackt wurden, die zuvor gedruckt worden waren. Als
Druckvorlage dienten hierbei Original-Packungen namhafter
Pharmaunternehmen, wobei auch Chargennummern und Haltbarkeitsdaten
übernommen wurden.</p>
<p id="ext-gen395">Von Mai 2008 bis Februar 2013 lieferten die
Angeschuldigten ihre Arzneimittel unter falschen Markennamen in
insgesamt über 600.000 Packungen an einen gutgläubigen
Zwischenhändler, der die Ware an den
Arzneimittelgroßhandel und dieser an die Apotheken und damit
an die Kunden verkaufte. Die Angeschuldigten erhielten für
ihre Ware knapp 15 Millionen Euro.</p>
<p>Von den in den Handel gebrachten Kapseln ging zu keinem
Zeitpunkt eine Gesundheitsgefahr aus. Sie entsprachen in ihrer
Zusammensetzung und Kennzeichnung jedoch nicht dem Original, so
dass sich die Angeschuldigten nicht nur wegen des Vorwurfs des
mehrfachen Betrugs, sondern auch wegen des Verstoßes gegen das
Markengesetz als auch des Verstoßes gegen das
Arzneimittelgesetz vor Gericht verantworten müssen. </p>
<p>Die beiden Angeschuldigten, die sich bislang nicht zu den
erhobenen Vorwürfengeäußert haben, befinden sich in
Untersuchungshaft. </p>
<p>Die 20. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die
Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der
Verhandlungstermine zu entscheiden.</p>
<p>Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Fri Mar 28 00:00:00 CET 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Insiderhandel im großen Stil: 50 Durchsuchungen in acht Bundesländern und in der Schweiz]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Insiderhandel+im+grossen+Stil_+50+Durchsuchungen+in+acht+Bundeslaendern+und+in+der+Schweiz</link>
      <description><![CDATA[Am 25. Februar 2014 haben Ermittler des LKA Baden-Württemberg, die Polizei Hessen sowie Beamte aus sechs weiteren Bundesländern und der Schweiz im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart rund 50 Wohnungen und Büros durchsucht. Bei diesen umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen waren rund 150 Polizisten, 20 Beamte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und acht Staatsanwälte beteiligt. Die durchsuchten Objekte befinden sich überwiegend in Hessen. Ferner wurden auch Wohnungen und Büros in anderen Bundesländern und in der Schweiz durchsucht. <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker1809128">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Bei den Durchsuchungen wurden wegen der mutmaßlichen
Insidergeschäfte im Umfang von mehreren Millionen Euro
Schriftstücke, elektronische Speichermedien, Computer sowie
Mobiltelefone beschlagnahmt, die nun ausgewertet werden.</p>
<p>Den 23 Beschuldigten im Alter zwischen 32 und 64 Jahren wird
vorgeworfen, Insiderhandel im Vorfeld von
Unternehmensübernahmen betrieben zu haben. Die Beschuldigten
kennen sich teilweise aus früherer beruflicher Tätigkeit,
durch gemeinsame Hobbies oder gemeinsamer
Vereinszugehörigkeit. Noch unbekannt ist bislang, wer die
Informationen künftiger Übernahmen an diese
Personengruppe weitergegeben hat.  </p>
<p>Auslöser für das Verfahren der Staatsanwaltschaft
Stuttgart war eine Strafanzeige der BaFin in Frankfurt. Bereits
2008 ermittelte die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen einen Teil
der nun Beschuldigten. Dieses Verfahren wurde aus Mangel an
Beweisen eingestellt. Nun haben die Analysten der BaFin erneut
Anhaltspunkte dafür, dass ein Verstoß gegen das
Wertpapierhandelsgesetz vorliegt. Bei einer Verurteilung droht eine
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.<strong><br />

  <br />

  </strong><strong> </strong></p>
<p><strong>Zusatz für die Reaktionen:</strong></p>
<p>Die Durchsuchungsobjekte befinden sich in</p>
<p><strong>Baden-Württemberg:<br />

</strong> Heidelberg (2), Bodenseekreis (1), Rhein-Neckar-Kreis
(1)</p>
<p><strong>Bayern</strong>:<br />

 Aschaffenburg (1)</p>
<p><strong>Hamburg</strong>:<br />

 3 Objekte</p>
<p><strong><br />

 Hessen</strong>:<br />

 Frankfurt (19), Landkreis Offenbach (2), Hochtaunuskreis (6)
Wetteraukreis (2), Kreis Groß Gerau (1), Kreis
Hersfeld-Rotenburg (1), Kreis Bergstraße (1)</p>
<p><strong>Nordrhein-Westfalen</strong>:<br />

 Kreis Euskirchen (1)<br />

 <strong><br />

 Rheinland-Pfalz:</strong><br />

 Bad Dürkheim (1)<br />

 <strong><br />

 Sachsen:</strong><br />

 Zwickau (1)</p>
<p><strong>Schleswig Holstein:</strong><br />

 Kreis Stormarn (1)</p>
<p><strong>Schweiz</strong>:<br />

 Zürich (2),Bern (2), Kanton Schwyz (2)</p>
<p> </p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Tue Feb 25 00:00:00 CET 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Falschaussagen im Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten eingeleitet]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Ermittlungsverfahren+wegen+des+Verdachts+von+Falschaussagen+im+Untersuchungsausschuss+zum+Polizeieinsatz+im+Schlossgarten+eingeleitet</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus, den ehemaligen Landespolizeipräsidenten und den früheren Ministerialdirektorim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage vor demUntersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten“ eingeleitet.<div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker1807369">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Anlass sind Unterlagen, die das Innenministerium
Baden-Württemberg dem Untersuchungsausschuss
„Polizeieinsatz Schlossgarten II“ letzte Woche vorgelegt
und der Staatsanwaltschaft auf deren Bitte am 3. März 2014
übersandt hat, und in Presseberichten zitierte
Äußerungen des ehemaligen Stuttgarter
Polizeipräsidenten Stumpf.</p>
<p>Daraus ergeben sich zwar weiterhin keine zureichenden
Anhaltspunkte dafür, dass der frühere
Ministerpräsident auf den Termin bzw. die Durchführung
des Einsatzes am 30. September 2010 Einfluss genommen hat. Er soll
allerdings versucht haben, über den
Landespolizeipräsidenten und den Ministerialdirektor im
Umwelt- und Verkehrsministerium auf die Terminierung eines
Polizeieinsatzes im August 2010 im Zusammenhang mit dem Verbringen
eines Großbaggers auf die Baustelle am Nordflügel des
Hauptbahnhofes Einfluss zu nehmen.</p>
<p id="ext-gen363">Damit besteht der Verdacht, dass die Angaben der
Beschuldigten in ihren Vernehmungenvor dem Untersuchungsausschuss
zum Polizeieinsatz im Schlossgarten im Dezember2010, in denen sie
sinngemäß angegeben hatten, dass es zu keinem Zeitpunkt
Einflussnahmen aus dem politischen Bereich auf polizeiliche
Einsatzfragen im Zusammenhang mit dem Projekt „Stuttgart
21“ gegeben habe, nicht der Wahrheit entsprochen haben.</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Fri Mar 07 00:00:00 CET 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Kursmanipulation: Internationale Betrügerbande ergaunert über 2,3 Millionen Euro mit Pennystocks]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Kursmanipulation_+Internationale+Betruegerbande+ergaunert+ueber+2_3+Millionen+Euro+mit+Pennystocks</link>
      <description><![CDATA[Am Morgen des 11. März 2014 haben Ermittler des LKA Baden-Württemberg, des Hessischen LKA, des LKA Hamburg und Beamte aus Bayern und Sachsen sowie der Schweiz und Österreich im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart insgesamt 21 Firmen- und Privatwohnungen von insgesamt zehn international agierenden Beschuldigten im gesamten Bundesgebiet (15 Objekte), in der Schweiz (fünf Objekte) und Österreich (ein Objekt) durchsucht. Bei den umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen waren 75 Kriminalbeamte des LKA Baden-Württemberg und der örtlichen Polizeidienststellen, zwölf Beamte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und fünf Staatsanwälte beteiligt. Hierbei wurden umfangreiche Unterlagen, elektronische Speichermedien, Computer sowie Mobiltelefone beschlagnahmt, die nun ausgewertet werden. <br /><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker1807367">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Dem Netzwerk der Beschuldigten im Alter zwischen 34 und 60
Jahren wird vorgeworfen, an den Börsen Berlin und Stuttgart
eine US-Aktie (Pennystock) über elektronische Medien in
zahlreichen Börsenbriefen und E-Mailwerbungen offensiv gezielt
empfohlen zu haben. Dadurch sollen sie im Jahr 2013 den Kurs der
Aktie massiv beeinflusst haben, ohne darauf hinzuweisen, dass ihre
ebenfalls beschuldigten, in den USA und der Schweiz wohnenden
Auftraggeber größere Positionen in diesen Aktien hielten
und sie in diesem Zeitraum gewinnbringend verkauften.</p>
<p>Weiter besteht der Verdacht, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen
und Bewerbungen der Aktienunrichtige beziehungsweise
irreführende Angaben über das Unternehmen gemacht wurden.
Die Ermittlungen hierzu ergaben, dass es sich bei dem empfohlenen
Unternehmenum eine Briefkastengesellschaft ohne Mitarbeiter und
Umsatz mit Firmensitz aneiner Tankstelle in Las Vegas/USA
handelt.</p>
<p>Maßgeblich durch die Bewerbungen beeinflusst, erzielte die
Aktie in sechs Monaten einen Kursgewinn von 118.400 Prozent. Mit
Verkäufen der Aktien erzielten die Beschuldigten nach
bisherigen Feststellungen der BaFin einen Bruttoerlös von
insgesamt mehr als 2,3 Mio. Euro.</p>
<p id="ext-gen364">Auslöser des Verfahrens der
Staatsanwaltschaft Stuttgart war eine Strafanzeige der BaFin
imOktober 2012. Bei einer Verurteilung droht den Beschuldigten
eineFreiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.</p>
<p><strong>Zusatz für Redaktionen:</strong></p>
<p>Die Durchsuchungsobjekte befinden sich in:</p>
<p> </p>
<p><strong>Baden-Württemberg:</strong></p>
<p>Stuttgart(1) und Esslingen (1)</p>
<p><strong>Bayern:</strong></p>
<p>München(3), Landkreis Fürstenfeldbruck (1)</p>
<p><strong>Hessen:</strong></p>
<p>Frankfurt(3), Offenbach (2), Main-Taunus-Kreis (2)</p>
<p><strong>Hamburg:</strong> (1)</p>
<p><strong>Sachsen:</strong></p>
<p>Leipzig(1)</p>
<p><strong>Schweiz:</strong></p>
<p>Obwalden(2), Zürich (1), Zug (2)</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Tue Mar 11 00:00:00 CET 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Salafistenszene: Durchsuchungen in Düsseldorf und Mönchengladbach, Festnahme in Mönchengladbach]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Salafistenszene_+Durchsuchungen+in+Duesseldorf+und+Moenchengladbach_+Festnahme+in+Moenchengladbach</link>
      <description><![CDATA[Wegen des Verdachts des Anwerbens für einen fremden Wehrdienst und des Verdachts der Vorbereitungeiner schweren staatsgefährdenden Gewalttat durchsuchten LKA-Ermittler in den frühen Morgenstunden in enger Kooperation mit dem LKA Nordrhein-Westfalen sowie den Polizeipräsidien Düsseldorf und Mönchengladbach zwei Wohnungen. Die Ermittlungen richten sich gegen einen 33-jährigen, in der Salafisten-Szene aktiven Deutschen. Er gehört seit mehreren Jahren zum Kreis einflussreicher salafistischer Prediger in Deutschland und ist als ideologisches Bindeglied bekannter überregionaler salafistischer Netzwerke einzuschätzen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft ihm vor, für den gewaltsamen Kampf gegen den syrischen Staat Geld-und Sachleistungen gesammelt, entgegengenommen oder zur Verfügung gestellt zu haben. Bei den Durchsuchungen in Düsseldorf und Mönchengladbach wurden mehrere Notebooks und Mobiltelefone, ein vierstelliger Bargeldbetrag sowie schriftliche Unterlagen sichergestellt. Die Beweismittel werden nun vom LKA BW ausgewertet. Der Beschuldigte wurde einem Haftrichter vorgeführt, der den bereits bestehenden Haftbefehl in Vollzug setzte.<div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker1807365">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Gemeinsammit einem getrennt verfolgten 24-jährigen
Stuttgarter soll er spätestens Ende Oktober 2013 einen
37-jährigen Deutschen dazu angestiftet haben, zusammen mit dem
Stuttgarter nach Syrien auszureisen, um dort mit jihadistischen
Truppen im Bürgerkrieg gegen die syrische Regierung zu
kämpfen. Die Ausreise konnte jedoch verhindert werden. Im dem
zur geplanten Ausreise benutzten Fahrzeug wurden Tarnkleidung, zwei
Nachtsichtgeräte im Wert von mehreren tausend Euro sowie 5.500
Euro Bargeld aufgefunden werden.</p>
<br />

<br />

<p id="ext-gen470">Unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe
für Syrien soll sich der 33-jährige Beschuldigte
später maßgeblich an Geldsammlungen beteiligt haben. Mit
einemTeil des gesammelten Geldes wurde im Januar 2014 ein
ausrangierter Notarztwagen gekauft. Der Beschuldigte soll
außerdem zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen dazu
angestiftet haben, als humanitäre Hilfsfahrt getarnt mit
diesem Notarztwagen und mehreren tausend Euro Bargeld im Februar
2014 von Mönchengladbach aus über die Türkei nach
Syrien zu fahren. Mit dem Auto und dem Bargeld sollte in Aleppo
eine jihadistische Gruppierung im Kampf gegen die amtierende
syrische Regierung unterstützt werden. Der Notarztwagen und
das Bargeld wurden im Raum Nürnberg von LKA-Ermittlern
sichergestellt.</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Mon Feb 24 00:00:00 CET 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Durchsuchung bei mutmaßlichen ehemaligen SS-Angehörigen des Konzentrationslagers Auschwitz]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/PM+vom+20_02_2014+_</link>
      <description><![CDATA[Am 19. Februar 2014 durchsuchten Ermittler der Landeskriminalämter Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie Staatsanwälte der Staatsanwaltschaften Stuttgart, Frankfurt und Dortmund die Wohnräume mutmaßlicher ehemaliger SS-Angehöriger des Konzentrationslagers Auschwitz. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, in der Zeit ihres dortigen Einsatzes an der Tötung nach Auschwitz deportierter oder dort inhaftierter Menschen beteiligt gewesen zu sein.<div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker1807362">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p id="ext-gen400">In Baden-Württemberg wurden in den Kreisen
Rottweil, Freiburg, Rhein-Neckar-Kreis, Ludwigsburg, Enzkreis und
Karlsruhe insgesamt sechs Wohnungen durchsucht. Die Ermittlungen
richten sich gegen sechs Männer im Alter von 88 bis 94 Jahren.
In den Wohnungen wurden diverse Unterlagen und Dokumente aus der
NS-Zeit sichergestellt, deren Auswertung noch andauert. Fünf
der Beschuldigten äußerten sich nicht zumTatvorwurf. Der
88-jährige Beschuldigte aus dem Enzkreis machte Angaben und
räumte ein, in Auschwitz gewesen zu sein, wobei er eine
konkrete Tatbeteiligung bestritt. Drei der sechs Beschuldigten im
Alter von 88, 92 und 94 Jahren wurden vorläufig festgenommen
und dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart
vorgeführt, der nach ärztlicher Bestätigung der
Haftfähigkeit Haftbefehle erließ und in Vollzug setzte.
Im Anschluss daran wurden die drei Männer in ein
Justizvollzugskrankenhaus eingeliefert. </p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Thu Feb 20 00:00:00 CET 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Erneute Prüfung der Mails ergab keine Anhaltspunkte für Falschaussagen im U-Ausschuss]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Erneute+Pruefung+der+Mails+ergab+keine+Anhaltspunkte+fuer+Falschaussagen+im+U_Ausschuss</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat in den letzten Wochen die Mails des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus zum Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten überprüft und mit den Wortprotokollen der Aussagen der Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages verglichen. Bei der vorgenommenen Überprüfung wurden keine Anhaltspunkte festgestellt, die einen Verdacht einer Falschaussage begründen.  <div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker1789005">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Wegen der Einzelheiten wird auf die <a title="anonymisierte Orginalverfügung" class=" link link-download" target="_blank" href="/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Staatsanwaltschaft%20Stuttgart/anonymisierte%20Verf%C3%BCgung.doc">Original-Verfügung</a>
verwiesen.</p>
<p id="ext-gen326">Es wird darauf hingewiesen, dass der Text der im
Original der Verfügung zitierten Mails aus Rechtsgründen
nicht wiedergegeben wird.</p>
<p> </p>
<p>Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.
0711/921-4400</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Fri Feb 21 00:00:00 CET 2014</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal: Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe zurück]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Untersuchungsausschuss+zum+EnBW_Deal_+Staatsanwaltschaft+weist+Vorwuerfe+zurueck</link>
      <description><![CDATA[Der Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Siegfried Mahler, hat in einem Brief an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zum EnBW-Deal den in den letzten Tagen erhobenen Vorwurf, die Staatsanwaltschaft habe den Untersuchungsausschuss unvollständig unterrichtet, zurückgewiesen.<div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker1766801">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p id="ext-gen407">Die Staatsanwaltschaft ist ihren Pflichten nach
dem Untersuchungsausschussgesetz in vollem Umfang nachgekommen. Die
im Zusammenhang mit den im Wege der Rechtshilfe erfolgten
Vernehmungen angefallenen Unterlagen wurden dem Ausschuss bereits
am 9. Januar 2014 vollständig vorgelegt. Der Umstand, dass der
Zeuge Henri Proglio von den französischen Behörden nicht
polizeilich, sondern - ohne dass dies von der Staatsanwaltschaft
beantragt war - richterlich vernommen wurde, ist für das
Ermittlungsverfahren zunächst ohne Bedeutung. Es ist nicht
Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dem Ausschuss rechtliche Hinweise
zur Frage der Verwertbarkeit in dessen Verfahren zu erteilen. Diese
Prüfung ist ureigenste Sache des Ausschusses selbst, der seit
dem genannten Zeitpunkt über sämtliche dafür
erforderlichen Unterlagen verfügt.</p>
<p>Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Telefon:
0711/921-4400</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Tue Feb 04 00:00:00 CET 2014</pubDate>
    </item>
  </channel>
</rss>

