<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0">
  <channel>
    <title>Staatsanwaltschaft Stuttgart - Archiv 2020</title>
    <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Archiv+2020</link>
    <description>Aktuelle Meldungen von: Staatsanwaltschaft Stuttgart</description>
    <language>German</language>
    <copyright />
    <webMaster>info@rss.bwl.de</webMaster>
    <lastBuildDate>Mon Jun 22 00:12:24 CEST 2026</lastBuildDate>
    <docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
    <image>
      <url>/pb/site/jum2/get/5175154/landeswappen_klein.png</url>
      <title>Staatsanwaltschaft Stuttgart</title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Archiv+2020</link>
    </image>
    <item>
      <title><![CDATA[Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Zusammenhang mit Vorgängen in der ehemaligen Auslandsabteilung des Klinikums Stuttgart]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/8378743</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit den Vorgängen um die ehemalige Auslandsabteilung des Klinikums Stuttgart in den Jahren 2012 bis 2015 gegen fünf Männer und eine Frau unter anderem wegen des Verdachts des Betrugs, der Anstiftung bzw. Beihilfe zur Untreue und der Bestechung am 04.12.2020 Anklage zum Landgericht - Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart erhoben. <p class="pbs-datum">Datum: 30.01.2023</p><div id="anker8378749" class=" wrap wrap-content"><div id="anker8378750" class=""><!-- HTML ElementId -->
  <div class="composedcontent-pbsbw---html-element"><!-- HTML --><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker8378751">&nbsp;</a></div>
    <div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify;">Drei M&#228;nnern im Alter von 48, 50 und 53 Jahren wird unter anderem zur Last gelegt, als Dienstleister
f&#252;r die Vermittlung und Betreuung ausl&#228;ndischer Patienten entsprechende Projekte zur Behandlung einer Vielzahl libyscher
Kriegsverletzter am Klinikum Stuttgart eingef&#252;hrt zu haben. Hierf&#252;r sollen sich die drei Angeschuldigten in Zusammenarbeit mit
Mitarbeitern des Klinikums Stuttgart unzul&#228;ssige Provisionen verschafft haben, indem diese ohne Wissen des libyschen
Kostentr&#228;gers als Zuschlag auf die Patientenrechnungen aufgeschlagen und nicht erbrachte Leistungen abgerechnet worden sein sollen.
Die 47-j&#228;hrige Frau soll hierbei den 53-J&#228;hrigen unterst&#252;tzt haben, indem sie ihn beraten, seine Interessen gegen&#252;ber
dem Klinikum vertreten sowie zwischen ihm und einem gesondert verfolgten ehemaligen leitenden Mitarbeiter des Klinikums vermittelt haben
soll. Hierbei soll den Angeschuldigten bewusst gewesen sein, dass die getroffenen Provisionsabreden sittenwidrig und damit nichtig gewesen
seien und somit keine Rechtsgrundlage f&#252;r die diesbez&#252;glichen Rechnungen und Zahlungen bestand.</p>
<p style="text-align: justify;">Dar&#252;ber hinaus sollen sich die Frau sowie der 49 Jahre alte weitere Angeschuldigte mit einem
ehemaligen leitenden Mitarbeiter des Klinikums zusammengeschlossen haben und sich &#252;ber Scheinrechnungen an das Klinikum sowie der
Gew&#228;hrung geldwerter Vorteile an diesen erhebliche Einnahmen verschafft haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Der weitere Angeschuldigte im Alter von 67 Jahren soll dar&#252;ber hinaus mit einem ehemaligen leitenden
Mitarbeiter des Klinikums verabredet haben, dass Rechnungen an das Klinikum &#252;ber vorher vereinbarte Betr&#228;ge gegen die
Gew&#228;hrung geldwerter Vorteile von diesem und weiteren Mitarbeitern des Klinikums abgezeichnet werden sollten.</p>
<p style="text-align: justify;">Schlie&#223;lich soll der 53-J&#228;hrige Angeschuldigte einem ehemaligen leitenden Mitarbeiter des
Klinikums ein zinsloses Darlehen gew&#228;hrt haben, um sich dessen Unterst&#252;tzung bei der Vergabe von Auftr&#228;gen des Klinikums an
das Unternehmen des 53-J&#228;hrigen zu sichern.</p>
<p style="text-align: justify;">Durch die Vorg&#228;nge soll dem Klinikum ein Schaden in zweistelliger Millionenh&#246;he entstanden
sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Einer der Angeschuldigten befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.&#160;</p>
<p style="text-align: justify;">Die Ermittlungen hinsichtlich der weiteren an den Vorg&#228;ngen beteiligten, gesondert verfolgten Personen
dauern an.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Stuttgart hat nun &#252;ber die Er&#246;ffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der
Verhandlungstermine zu entscheiden.&#160;</p>
</div>
  </div>
</div></div>]]></description>
      <pubDate>Mon Jan 30 00:00:00 CET 2023</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach Angriff auf Demonstrationsteilnehmer]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/7880947</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit einem Angriff auf drei Demonstrationsteilnehmer im Mai 2020 in der Mercedesstraße in Stuttgart gegen einen zur Tatzeit 20 Jahre alten Mann unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und gegen einen zur Tatzeit 24 Jahre alten Mann unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung Anklage zum Landgericht - Jugendkammer - Stuttgart erhoben. <p class="pbs-datum">Datum: 15.12.2020</p><div id="anker7880953" class=" wrap wrap-content"><div id="anker7880954" class=""><!-- HTML ElementId -->
  <div class="composedcontent-pbsbw---html-element"><!-- HTML --><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker7880955">&nbsp;</a></div>
    <div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify;">Den Angeschuldigten wird unter anderem zur Last gelegt, sich am 16.05.2020 im Vorfeld einer Demonstration
im Bereich der Mercedes-Benz-Arena in Stuttgart als Teil einer Gruppe von etwa 20 bis 40 Personen aus der linken Szene zusammengefunden zu
haben, um - aus Sicht der Angreifer - der rechten Szene zuzuordnende Personen auch mittels Schlagwerkzeugen anzugreifen und zu verletzen.
Hierbei sei geplant gewesen, die Angriffe als koordiniert und homogen auftretende Gruppe durchzuf&#252;hren, um dadurch eine
Identifizierung einzelner Handelnder zu erschweren und Dritte an einem Eingreifen zu hindern.</p>
<p style="text-align: justify;">In Umsetzung dieses Tatplans sollen die Angeschuldigten als Teil der &#252;berwiegend vermummten und
teilweise mit Schlagwerkzeugen bewaffneten Gruppe drei M&#228;nner, die sich auf dem Weg zur Demonstration befanden, angegriffen und
verletzt haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Der 20-j&#228;hrige Angeschuldigte soll hierbei gemeinsam mit weiteren Angreifern einem der
Gesch&#228;digten massive Schl&#228;ge gegen den Kopf versetzt haben, wobei die nicht identifizierten Mitt&#228;ter auch Schlagwerkzeuge
eingesetzt haben sollen. Nachdem der Angegriffene bewusstlos zu Boden gegangen war, sollen zumindest zwei der T&#228;ter noch weiter auf
ihn eingeschlagen und eingetreten haben. Der Gesch&#228;digte erlitt lebensgef&#228;hrliche Verletzungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der 24-j&#228;hrige Angeschuldigte soll gemeinsam mit einem nicht identifizierten Mitt&#228;ter die beiden
anderen Gesch&#228;digten mit Reizstoff bespr&#252;ht haben, einen der Gesch&#228;digten zu Boden getreten und mit dem
Reizstoffspr&#252;hger&#228;t gegen den Kopf geschlagen haben. Beide Gesch&#228;digte sollen &#252;berdies von unbekannten Mitt&#228;tern
geschlagen und getreten worden sein. Sie erlitten durch den Angriff ebenfalls erhebliche Verletzungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die beiden Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen hinsichtlich der
noch nicht identifizierten Mitt&#228;ter dauern an.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Stuttgart hat nun &#252;ber die Er&#246;ffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der
Verhandlungstermine zu entscheiden.&#160;</p>
</div>
  </div>
</div></div>]]></description>
      <pubDate>Tue Dec 15 00:00:00 CET 2020</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes nach Methadon-Abgabe]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/7644725</link>
      <description><![CDATA[<justify>Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 32-jährigen Mann unter anderem wegen Mordes Anklage zum Landgericht Stuttgart erhoben.</justify><p class="pbs-datum">Datum: 30.11.2020</p><div id="anker7644731" class=" wrap wrap-content"><div id="anker7644732" class=""><!-- HTML ElementId -->
  <div class="composedcontent-pbsbw---html-element"><!-- HTML --><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker7644733">&nbsp;</a></div>
    <div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify;">Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am Abend des 07.03.2020 im Beisein von zwei weiteren Personen in
einer Wohnung in Stuttgart zun&#228;chst eine 17-j&#228;hrige Bekannte &#252;berredet zu haben, Methadon zu konsumieren und ihr sodann
innerhalb weniger Minuten zwei Mal eine Substanz mit einer - wie der Angeschuldigte wusste - sehr hohen Dosis an Methadon zum Trinken
gegeben zu haben. Die 17-J&#228;hrige konsumierte zu diesem Zeitpunkt bereits seit Jahren auch harte Drogen. Infolge des Konsums
verschlechterte sich ihr Zustand in den folgenden Stunden zunehmend, so dass sie am Morgen des 08.03.2020 bereits nicht mehr aufgeweckt
werden konnte. Der Angeschuldigte soll hierbei sowohl erkannt haben, dass die zu hohe Dosis seiner Methadon-Abgabe am Vorabend
urs&#228;chlich f&#252;r den Zustand der 17-J&#228;hrigen war, als auch, dass &#228;rztliche Hilfe zwingend erforderlich war, um ihr Leben
zu retten. Trotzdem soll er keinen Rettungsdienst verst&#228;ndigt und auch sonst keine Hilfe f&#252;r die 17-J&#228;hrige zugelassen
haben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, dass es ihm hierbei darum gegangen sei, zu verhindern, dass durch das Hinzuziehen eines
Rettungsdienstes aufgedeckt w&#252;rde, dass er der 17-J&#228;hrigen die Bet&#228;ubungsmittel &#252;berlassen hatte und sich in der
Wohnung weitere Bet&#228;ubungsmittel befanden. Hierbei soll er den Tod der 17-J&#228;hrigen zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Sie verstarb um die Mittagszeit in der Wohnung an den Folgen der Methadon-Intoxikation.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Anschluss soll der Angeschuldigte gemeinsam mit einer weiteren, sp&#228;ter ebenfalls aufgrund
Methadonkonsums verstorbenen Person, den leblosen K&#246;rper der 17-J&#228;hrigen zu einer Feuerwache verbracht und behauptet haben, sie
noch lebend gefunden zu haben, um von sich als Verantwortlichem abzulenken.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Angeschuldigte wurde am 20.03.2020 festgenommen und befindet sich seitdem in Haft.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Stuttgart hat nun &#252;ber die Er&#246;ffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der
Verhandlungstermine zu entscheiden.</p>
<p style="text-align: justify;">(Ansprechpartner: Staatsanw&#228;ltin Rischke, Tel. 0711/921-4400)</p>
</div>
  </div>
</div></div>]]></description>
      <pubDate>Mon Nov 30 00:00:00 CET 2020</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Mitglied einer weltweit agierenden Computerbetrugsbande zu Haftstrafe verurteilt]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/7452110</link>
      <description><![CDATA[<justify>Das Landgericht Stuttgart hat am 6. November einen 36-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen wegen Beihilfe zur versuchten bzw. vollendeten banden- und gewerbsmäßigen Erpressung jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zur banden- und gewerbsmäßigen Computersabotage in mehreren hundert Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.</justify><p class="pbs-datum">Datum: 10.11.2020</p><div id="anker7452116" class=" wrap wrap-content"><div id="anker7452117" class=""><!-- HTML ElementId -->
  <div class="composedcontent-pbsbw---html-element"><!-- HTML --><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker7452118">&nbsp;</a></div>
    <div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify;">Dem 36-J&#228;hrigen war in der Anklage zur Last gelegt worden, zumindest im Zeitraum November 2013 bis
Februar 2015 Mitglied einer international und arbeitsteilig agierenden T&#228;tergruppierung gewesen zu sein, die weltweit
Erpressungsschadsoftware (sogenannte &#8222;Ransomware&#8220;) auf Computersystemen verbreitete, um die jeweiligen Computernutzer zur
Zahlung von Geldbetr&#228;gen zu veranlassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die umfangreichen Ermittlungen der Abteilung Cybercrime des Landeskriminalamts Baden-W&#252;rttemberg
hatten ergeben, dass die Gruppierung allein in der Zeit von Mitte 2013 bis Mitte 2015 eine Summe von etwa acht Millionen Euro von
Computernutzern aus verschiedenen L&#228;ndern erpresst hatte. Von den T&#228;tern, die u.a. von Kiew aus agierten, waren bereits seit Ende
2012 &#252;ber verschiedenste Webseiten Trojaner verbreitet worden. War ein Computer damit infiziert, erschien auf dem Computer des Nutzers
ein Sperrbildschirm mit der unwahren Behauptung, dieser habe illegale Downloads vorgenommen oder es befinde sich kinderpornografisches
Material auf dem Computer. Die Gestaltung des Sperrbildschirms erweckte hierbei den Anschein, er stamme von einer Beh&#246;rde aus dem
jeweiligen Land der Computernutzer. Um ein derartiges beh&#246;rdliches Verfahren abzuwenden, wurden die Nutzer zur Zahlung einer
&#8222;Geb&#252;hr&#8220; von 100 Euro aufgefordert.</p>
<p style="text-align: justify;">Von November 2013 bis Februar 2015 soll die T&#228;tergruppierung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
auf diese Weise &#252;ber 4000 Computersysteme infiziert haben, darunter &#252;ber 500 in der Region Stuttgart. In ann&#228;hernd 400
weiteren F&#228;llen zahlten die in Deutschland befindlichen Nutzer nach der entsprechenden Infektion ihrer Computersysteme einen Betrag in
H&#246;he von etwa 100 Euro an die T&#228;ter, um ein angeblich drohendes Verfahren abzuwenden. Der 36-J&#228;hrige war hierbei innerhalb
der Gruppierung als technischer Berater und Administrator t&#228;tig gewesen. Er war im M&#228;rz 2020 am Flughafen in Wien aufgrund eines
internationalen Haftbefehls festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Ermittlungen hinsichtlich der weiteren Gruppierungsmitglieder dauern an.</p>
<br />
<br />
<p style="text-align: justify;">Presseausk&#252;nfte:</p>
<p>Staatsanwaltschaft Stuttgart</p>
<p>Frau Rischke</p>
<p>E-Mail: pressestelle@stastuttgart.justiz.bwl.de</p>
<p>Telefon: 0711 921 4400</p>
<p>&#160;</p>
<p>Landeskriminalamt Baden-W&#252;rttemberg</p>
<p>Pressestelle</p>
<p>E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de</p>
<p>Telefon: 0711 5401 2044</p>
<p><br />
<br />
</p>
</div>
  </div>
</div></div>]]></description>
      <pubDate>Tue Nov 10 00:00:00 CET 2020</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Verfasser von bundesweit versandten Drohschreiben verhaftet]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/7421032</link>
      <description><![CDATA[<justify>Beamtinnen und Beamte der Abteilung Staatsschutz des Landeskriminalamts Baden-Württemberg durchsuchen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart seit 6 Uhr fünf Objekte in Berlin und Stuttgart.</justify><p class="pbs-datum">Datum: 30.10.2020</p><div id="anker7421038" class=" wrap wrap-content"><div id="anker7421039" class=""><!-- HTML ElementId -->
  <div class="composedcontent-pbsbw---html-element"><!-- HTML --><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker7421040">&nbsp;</a></div>
    <div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify;">Bei der Durchsuchung wurden Haftbefehle gegen eine 39-j&#228;hrige Frau und einen 38-j&#228;hrigen Mann
vollstreckt.</p>
<p style="text-align: justify;">Den beiden wird vorgeworfen, seit Dezember 2019 in insgesamt f&#252;nf Wellen Drohbriefe an eine Vielzahl
von Empf&#228;ngern verschickt zu haben. Die Taten stehen im Zusammenhang mit einer bundesweiten Serie von an Politiker, Beh&#246;rden,
Ministerien und Verkehrsverb&#252;nde gerichtete Drohschreiben sowie einer versuchten Brandstiftung und einer Verabredung dazu.</p>
<p style="text-align: justify;">In ihren Schreiben forderten die nun Festgenommenen die Empf&#228;nger unter Androhung von Gewalt
insbesondere auf, Missst&#228;nde in ihren jeweiligen Zust&#228;ndigkeitsbereichen zu beseitigen und politische Ma&#223;nahmen auf die
Bed&#252;rfnisse der Bev&#246;lkerung, statt auf Wirtschaftslobbyisten, zu fokussieren. Zur Untermauerung der Forderungen waren den
Schreiben Platzpatronen, Streichh&#246;lzer, Grillanz&#252;nder oder auch Messer beigelegt.</p>
<p style="text-align: justify;">Dem P&#228;rchen wird &#252;berdies vorgeworfen, im August 2020 einen Brandanschlag auf ein Geb&#228;ude
der Bundesagentur f&#252;r Arbeit in N&#252;rnberg (Bayern) begangen zu haben. Eine erhebliche Brandwirkung wurde nur durch den
gl&#252;cklichen Umstand verhindert, dass der verwendete Brandsatz nicht so z&#252;ndete, wie von den T&#228;tern beabsichtigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Ferner stehen die Beschuldigten im Verdacht, ebenfalls im August 2020 im Bereich des Privatanwesens eines
Unternehmers in Rheda-Wiedenbr&#252;ck (Nordrhein-Westfalen) einen Brandsatz abgelegt, diesen jedoch nicht gez&#252;ndet zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Beschuldigten unterzeichneten die Drohschreiben sowie die im Nachgang zu den Taten bekannt gewordenen
Bekennerschreiben mit &#8222;MIlitantE ZellE (MIEZE) - vereint im Kollektiv der Revolution&#228;ren Aktionszellen (RAZ)&#8220;.</p>
<p style="text-align: justify;">Den nunmehr erfolgten Ma&#223;nahmen des Landeskriminalamts Baden-W&#252;rttemberg waren monatelange,
intensive Ermittlungen in Zusammenarbeit mit dem Polizeipr&#228;sidium Mittelfranken (Bayern), dem Landeskriminalamt Berlin sowie dem
Polizeipr&#228;sidium Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) vorausgegangen, die zun&#228;chst unter Leitung des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof gef&#252;hrt und inzwischen an die Staatsanwaltschaft Stuttgart abgegeben wurden.</p>
<br />
<br />
<p>Presseausk&#252;nfte:</p>
<p>Staatsanwaltschaft Stuttgart</p>
<p>Frau Rischke</p>
<p>Telefon: 0711 921 4400</p>
<p>&#160;</p>
<p>Landeskriminalamt Baden-W&#252;rttemberg</p>
<p>Pressestelle</p>
<p>E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de</p>
<p>Telefon: 0711 5401 2044</p>
<pre style="background-color: transparent; color: #000000; font-family: Gudea,Myriad Pro,Helvetica Neue,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 14px; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; margin-bottom: 19.2px; margin-top: 0px; orphans: 2; text-align: left; text-decoration: none; text-indent: 0px; text-transform: none; -webkit-text-stroke-width: 0px; white-space: normal; word-break: break-all; word-spacing: 0px; word-wrap: break-word;">
<br />


</pre>

<p>&#160;</p>
</div>
  </div>
</div></div>]]></description>
      <pubDate>Fri Oct 30 00:00:00 CET 2020</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/6480531</link>
      <description><![CDATA[<justify>Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 70-jährigen Mann Anklage wegen Mordes zum Landgericht Stuttgart erhoben.</justify><p class="pbs-datum">Datum: 17.07.2020</p><div id="anker6480537" class=" wrap wrap-content"><div id="anker6480538" class=""><!-- HTML ElementId -->
  <div class="composedcontent-pbsbw---html-element"><!-- HTML --><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker6480539">&nbsp;</a></div>
    <div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify;">Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 14.07.1995 eine ihm bis dato v&#246;llig unbekannte 35 Jahre alte
Frau in der Tilsiter Stra&#223;e in Sindelfingen anlasslos durch Stiche mit einem Stichwerkzeug in den Oberk&#246;rper get&#246;tet zu
haben.</p>
<br />
<br />
<p style="text-align: justify;">Der zur Tatzeit im Kreis B&#246;blingen wohnhafte Angeschuldigte war bereits 1995 &#252;berpr&#252;ft
worden, nachdem Zeugen seinen Pkw in der N&#228;he des Tatorts gesehen hatten. Durch die Ermittlungen und kriminaltechnischen
Untersuchungen mit ihren damaligen M&#246;glichkeiten lie&#223; sich jedoch ein Tatverdacht gegen ihn nicht begr&#252;nden.</p>
<br />
<br />
<p style="text-align: justify;">Im Rahmen einer Wiederholungs&#252;berpr&#252;fung im Jahr 2018, der T&#246;tungsdelikte auch nach einem
vorl&#228;ufigen Abschluss der Ermittlungen regelm&#228;&#223;ig unterliegen, wurde eine damals am K&#246;rper des Opfers gesicherte
DNA-Mischspur im Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalsamts Baden-W&#252;rttemberg erneut untersucht. Nach weiteren
molekulargenetischen Untersuchungen und Ermittlungen f&#252;hrte dies im Februar 2020 zu einem dringenden Tatverdacht gegen den
Angeschuldigten.</p>
<br />
<br />
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Stuttgart hat nun &#252;ber die Er&#246;ffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der
Verhandlungstermine zu entscheiden.</p>
</div>
  </div>
</div></div>]]></description>
      <pubDate>Fri Jul 17 00:00:00 CEST 2020</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten im Zusammenhang mit einem Vorfall bei einer Demonstration am 16.05.2020 in Stuttgart - Tatverdacht nicht erhärtet]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/6479984</link>
      <description><![CDATA[<justify>Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart hatten Polizeibeamte am 02.07.2020 die Wohnungen von neun Beschuldigten, darunter die Wohnräume eines Mitarbeiters eines Bundestagsabgeordneten, aufgrund richterlichen Beschlusses durchsucht.</justify><p class="pbs-datum">Datum: 17.07.2020</p><div id="anker6479990" class=" wrap wrap-content"><div id="anker6479991" class=""><!-- HTML ElementId -->
  <div class="composedcontent-pbsbw---html-element"><!-- HTML --><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker6479992">&nbsp;</a></div>
    <div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify;">Der Beschuldigte brachte nach der Durchsuchung vor, zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen zu sein. Die
sogleich veranlasste &#220;berpr&#252;fung dieses Vorbringens hat am 13.07.2020 ergeben, dass sich der Beschuldigte zur Tatzeit nicht am
Tatort befand. Die bei ihm sichergestellten Asservate werden ungesichtet an ihn zur&#252;ckgegeben.</p>
<p>Die Ermittlungen im &#220;brigen dauern an.</p>
</div>
  </div>
</div></div>]]></description>
      <pubDate>Fri Jul 17 00:00:00 CEST 2020</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Bilanz des Jahres 2019]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Jahresbilanz+2019</link>
      <description><![CDATA[Zusammenstellung der wesentlichen Statistiken und Informationen über die Bilanz des Jahres 2019 der Staatsanwaltschaft Stuttgart.<p class="pbs-datum">Datum: 25.06.2020</p><div id="anker6382860" class=" wrap wrap-content"><div id="anker6382861" class=""><!-- HTML ElementId -->
  <div class="composedcontent-pbsbw---html-element"><!-- HTML --><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker6382862">&nbsp;</a></div>
    <div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p>Die Zusammenstellung k&#246;nnen Sie <a class=" link link-download" target="_blank" href="/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Staatsanwaltschaft%20Stuttgart/PM%20vom%2025.06.2020.pdf">hier</a> runterladen.</p>
</div>
  </div>
</div></div>]]></description>
      <pubDate>Thu Jun 25 00:00:00 CEST 2020</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[ZF AG muss Bußgeld zahlen]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/6341291</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat mit Bescheid vom 10. Juni 2020 gegen die ZF AG wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht im Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von 42,5 Millionen Euro verhängt. Die ZF AG hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet.<p class="pbs-datum">Datum: 22.06.2020</p><div id="anker6341297" class=" wrap wrap-content"><div id="anker6341298" class=""><!-- HTML ElementId -->
  <div class="composedcontent-pbsbw---html-element"><!-- HTML --><div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker6341299">&nbsp;</a></div>
    <div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify;">Mit der Geldbu&#223;e gegen die ZF AG wird eine fahrl&#228;ssige Verletzung der Aufsichtspflicht nach
&#167; 130 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) geahndet. Die Pflichtverletzung f&#252;hrte dazu, dass Software, die die ZF AG gemeinsam mit
Getrieben im Zeitraum ab 2002 an verschiedene in- und ausl&#228;ndische Automobilhersteller auslieferte, unzureichend auf die
M&#246;glichkeit missbr&#228;uchlicher Verwendung gepr&#252;ft wurde. Dadurch konnte Software ausgeliefert werden, die vereinzelt eine
unzul&#228;ssige Strategie enthielt. Die unzul&#228;ssige Softwarestrategie f&#252;hrte bei einem Automobilhersteller dazu, dass die damit
ausgestatteten Fahrzeuge mehr Stickoxide ausstie&#223;en, als dies nach den regulatorischen Anforderungen zul&#228;ssig war. Dies wurde
durch Bescheid des Kraftfahrtbundesamtes entsprechend festgestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Frage einer m&#246;glichen strafbaren Beteiligung von Mitarbeitern der ZF AG an etwaigen Taten von
Mitarbeitern der Automobilhersteller ist nach wie vor Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Stuttgart, auf das der
Bu&#223;geldbescheid keine Auswirkungen hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Die H&#246;he der Geldbu&#223;e setzt sich zusammen aus einem sogenannten Ahndungs- sowie einem
Absch&#246;pfungsteil. Im Rahmen der Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist auf einen Betrag von 2,5 Millionen Euro erkannt worden. Mit den
&#252;brigen 40 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile der ZF AG aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgesch&#246;pft. Die
H&#246;he des Absch&#246;pfungsanteils der Geldbu&#223;e richtet sich zun&#228;chst nach den Gewinnen aus der Ver&#228;u&#223;erung der
betroffenen Getriebe. Bei der Bemessung der Geldbu&#223;e war zudem zu ber&#252;cksichtigen, dass die Verantwortlichen der ZF AG im Rahmen
der bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anh&#228;ngigen Verfahren konstruktiv mit den Ermittlungsbeh&#246;rden zusammenarbeiten.</p>
<p style="text-align: justify;">Das gegen die ZF AG gef&#252;hrte Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit rechtskr&#228;ftig
abgeschlossen.</p>
</div>
  </div>
</div></div>]]></description>
      <pubDate>Mon Jun 22 00:00:00 CEST 2020</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/6203112</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 37-jährigen Mann Anklage wegen Mordes zum Landgericht Stuttgart erhoben.<div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker6203118">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify;">Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 8. Dezember 2019 eine ihm bis dato v&#246;llig unbekannte 77 Jahre
alte Frau in der Forststra&#223;e in Stuttgart anlasslos durch Stiche mit einem K&#252;chenmesser in den Oberk&#246;per get&#246;tet zu
haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach vorl&#228;ufiger Einsch&#228;tzung eines Sachverst&#228;ndigen d&#252;rfte der Angeschuldigte dabei
aufgrund einer psychischen Erkrankung in seiner Schuldf&#228;higkeit eingeschr&#228;nkt gewesen sein. Aus diesem Grund wurde der
Angeschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus vorl&#228;ufig untergebracht.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Stuttgart hat nun &#252;ber die Er&#246;ffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der
Verhandlungstermine zu entscheiden.</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Wed Apr 01 00:00:00 CEST 2020</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Ex-Vorstand der GENO Wohnbaugenossenschaft eG angeklagt]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/6093557</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der GENO Wohnbaugenossenschaft eG mit Sitz in Ludwigsburg (im Folgenden: GENO eG) Anklage wegen Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue zum Landgericht Stuttgart erhoben.<div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker6093563">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify;">Unternehmensgegenstand der GENO eG war die Versorgung ihrer Genossen mit dauerhaft bezahlbarem Wohnraum,
ihr geh&#246;rten zuletzt &#252;ber 4.000 Genossenschaftsmitglieder an. Am 01.08.2018 wurde &#252;ber das Verm&#246;gen der GENO eG wegen
&#220;berschuldung und Zahlungsunf&#228;higkeit das Insolvenzverfahren er&#246;ffnet.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll die GENO eG sp&#228;testens zum 31.12.2014 nicht mehr in der
Lage gewesen sein, ihre f&#228;lligen Zahlungsverpflichtungen zu erf&#252;llen. Entgegen seiner Verpflichtung als Vorstandsvorsitzender und
in Kenntnis der Zahlungsunf&#228;higkeit soll der Angeschuldigte es jedoch unterlassen haben, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Dar&#252;ber hinaus soll der Angeschuldigte die Genossen, die ab dem 01.01.2015 neu beitraten oder als Altgenossen weitere Anteile
&#252;bernahmen, &#252;ber die wirtschaftliche Verfassung der GENO eG und die mit einer Mitgliedschaft einhergehenden hohen, einem
Totalverlustrisiko vergleichbaren Risiken get&#228;uscht haben. Schlie&#223;lich soll der Angeschuldigte in der Folgezeit durch
verschiedene Ma&#223;nahmen gegen seine Verm&#246;gensbetreuungspflicht zum Nachteil der Genossenschaftsmitglieder versto&#223;en
haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Der deutsche Angeschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Das Ermittlungsverfahren gegen
weitere Beschuldigte, unter anderem zwei ehemalige Vorstandsmitglieder, dauert im &#220;brigen an.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Stuttgart hat nun &#252;ber die Er&#246;ffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der
Verhandlungstermine zu entscheiden.</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Thu Mar 05 00:00:00 CET 2020</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes]]></title>
      <link>https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Fasanenhof</link>
      <description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 30-jährigen Mann Anklage wegen Mordes zum Landgericht Stuttgart erhoben.<div style="height: 1px;overflow: hidden"><a name="anker5963510">&nbsp;</a></div><div class="basecontent-pbsbw---html-editor">
<p style="text-align: justify;">Dem Angeschuldigten, der die jordanische Staatsangeh&#246;rigkeit besitzt, wird vorgeworden, am 31. Juli
2019 seinen fr&#252;heren 36 j&#228;hrigen Mitbewohner mit einem Schwert in Stuttgart erstochen zu haben. Das genaue Motiv f&#252;r die Tat
blieb letztendlich unbekannt. In der Gesamtschau der Ermittlungsergebnisse d&#252;rfte dieses jedoch am ehesten im zwischenmenschlichen
Bereich zu suchen sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Aufgrund entsprechender Anhaltspunkte wurde ein Sachverst&#228;ndiger mit der Erstattung eines Gutachtens
beauftragt, ob der Angeschuldigte aufgrund einer m&#246;glicherweise bestehenden psychischen Erkrankung in seiner Schuldf&#228;higkeit
eingeschr&#228;nkt sein k&#246;nnte. Dieses Gutachten steht noch aus.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Stuttgart hat nun &#252;ber die Er&#246;ffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der
Verhandlungstermine zu entscheiden.</p>
</div>]]></description>
      <pubDate>Thu Jan 09 00:00:00 CET 2020</pubDate>
    </item>
  </channel>
</rss>

