- Verfahrenszunahme im Bereich Existenzsicherung
- KI im sozialgerichtlichen Verfahren
Das Jahr 2025 war für die Sozialgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg von einer starken Verfahrenszunahme in den
unmittelbar mit der Existenzsicherung befassten Rechtsgebieten – der Sozialhilfe, dem Bürgergeld und den
Asylbewerberleistungen – gekennzeichnet. Dies zeigt sich in den Zahlen, die der Präsident des Landesozialgerichts
Baden-Württemberg, Bernd Mutschler, auf der Jahrespressekonferenz am 17. März 2026 vorgestellt hat.
So gingen beim Landessozialgericht noch im Jahr 2024 insgesamt nur 5 Berufungen und 3 Eilverfahren aus dem
Asylbewerberleistungsrecht neu ein, im Jahr 2025 lag der Neuanfall auf diesem Gebiet jedoch bei 27 Berufungen und 68
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. In erster Instanz nahmen die Klagen in diesem Rechtsgebiet von 346 im Jahr 2024 auf 1.235 im
Jahr 2025 (+205,78 %) und die Eilverfahren von 131 auf 322 zu (+145,80 %). Beim Bürgergeld
(SGB II) zeigte sich dieser Anstieg insbesondere bei den Eilverfahren. Von diesen gingen bei den Sozialgerichten des Landes
80,33 % (2024: 1.215 Verfahren; 2025: 2.191 Verfahren) und beim Landessozialgericht 70,67% mehr als im
Vorjahr ein.
Während diese Entwicklung beim Asylbewerberleistungsrecht auf ungeklärte Rechtsfragen und „offene Baustellen“
des Gesetzgebers zurückgeführt werden kann, ist dies beim Bürgergeld nicht der Fall. Hier scheint die Zunahme auf
einer intensiveren Prüfung und Kontrolle der Berechtigten durch die Jobcenter zu beruhen.
Zugenommen hat auch die Nutzung die Nutzung von KI durch rechtssuchende Bürger und auch Rechtsanwälte –
mit Licht- und Schattenseiten. KI-Anwendungen können den Verfahrensbeteiligten zwar beispielsweise helfen,
komplizierte Sachverhalte zu strukturieren. Demgegenüber zeichnen sich jedoch durch KI erstellte Schreiben oft durch weitschweifige
Darstellungen aus, welche den konkreten Fall nicht oder nur oberflächlich treffen. Immer wieder werden auch sog.
Halluzinationen der KI in blindem Vertrauen ungeprüft übernommen. So werden – auch durch Anwälte
– gesetzliche Regelungen und Gerichtsentscheidungen angeführt, die entweder nicht existieren oder tatsächlich einen ganz
anderen Inhalt haben. Deshalb lässt sich sagen: Die KI ist als „Rechtsberater“ nicht sattelfest.
Zur allgemeinen Geschäftsentwicklung führte Herr Mutschler aus, dass bei den acht erstinstanzlichen
Sozialgerichten des Landes die Zahl der Eingänge 2025 insgesamt, auch über den Bereich der Existenzsicherung
hinaus, stark angestiegen ist. Je nach Standort reicht der Mehreingang von mittleren einstelligen Prozentzahlen bis zu
einer Zunahme um fast 25%. Anfang 2026 setzt sich dieser Trend fort. Dieser Anstieg wird auch beim Landessozialgericht als zweiter Instanz
erwartet, wo die Zuwächse entsprechend verzögert ankommen.
Das Landessozialgericht konnte – trotz deutlicher Zunahme der Eilverfahren – den Bestand weiter leicht
senken. Auch insgesamt ist es der Sozialgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg erneut gelungen, bei der Verfahrensdauer
einen Spitzenplatz im bundesweiten Vergleich einzunehmen. „Es geht uns nicht nur um guten, sondern auch um einen
zeitnahen Rechtsschutz, wenn die Bürgerinnen und Bürger vor Gericht um ihre sozialen – zum Teil auch existenziellen –
Rechte kämpfen“, wie Herr Mutschler hervorhob.
Jahrespressekonferenz 2026
Datum: 17.03.2026
Kurzbeschreibung: Das Jahr 2025 war für die Sozialgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg von einer starken Verfahrenszunahme in den unmittelbar mit der Existenzsicherung befassten Rechtsgebieten – der Sozialhilfe, dem Bürgergeld und den Asylbewerberleistungen – gekennzeichnet. Dies zeigt sich in den Zahlen, die der Präsident des Landesozialgerichts Baden-Württemberg, Bernd Mutschler, auf der Jahrespressekonferenz am 17. März 2026 vorgestellt hat.