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Jahrespressekonferenz 2026

Datum: 17.03.2026

Kurzbeschreibung: Das Jahr 2025 war für die Sozialgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg von einer starken Verfahrenszunahme in den unmittelbar mit der Existenzsicherung befassten Rechtsgebieten – der Sozialhilfe, dem Bürgergeld und den Asylbewerberleistungen – gekennzeichnet. Dies zeigt sich in den Zahlen, die der Präsident des Landesozialgerichts Baden-Württemberg, Bernd Mutschler, auf der Jahrespressekonferenz am 17. März 2026 vorgestellt hat.

Jahrespressekonferenz 2026

- Verfahrenszunahme im Bereich Existenzsicherung
- KI im sozialgerichtlichen Verfahren

Das Jahr 2025 war für die Sozialgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg von einer starken Verfahrenszunahme in den unmittelbar mit der Existenzsicherung befassten Rechtsgebieten – der Sozialhilfe, dem Bürgergeld und den Asylbewerberleistungen – gekennzeichnet. Dies zeigt sich in den Zahlen, die der Präsident des Landesozialgerichts Baden-Württemberg, Bernd Mutschler, auf der Jahrespressekonferenz am 17. März 2026 vorgestellt hat.

So gingen beim Landessozialgericht noch im Jahr 2024 insgesamt nur 5 Berufungen und 3 Eilverfahren aus dem Asylbewerberleistungsrecht neu ein, im Jahr 2025 lag der Neuanfall auf diesem Gebiet jedoch bei 27 Berufungen und 68 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. In erster Instanz nahmen die Klagen in diesem Rechtsgebiet von 346 im Jahr 2024 auf 1.235 im Jahr 2025 (+205,78 %) und die Eilverfahren von 131 auf 322 zu (+145,80 %). Beim Bürgergeld (SGB II) zeigte sich dieser Anstieg insbesondere bei den Eilverfahren. Von diesen gingen bei den Sozialgerichten des Landes 80,33 % (2024: 1.215 Verfahren; 2025: 2.191 Verfahren) und beim Landessozialgericht 70,67% mehr als im Vorjahr ein.

Während diese Entwicklung beim Asylbewerberleistungsrecht auf ungeklärte Rechtsfragen und „offene Baustellen“ des Gesetzgebers zurückgeführt werden kann, ist dies beim Bürgergeld nicht der Fall. Hier scheint die Zunahme auf einer intensiveren Prüfung und Kontrolle der Berechtigten durch die Jobcenter zu beruhen. 

Zugenommen hat auch die Nutzung die Nutzung von KI durch rechtssuchende Bürger und auch Rechtsanwälte – mit Licht- und Schattenseiten. KI-Anwendungen können den Verfahrensbeteiligten zwar beispielsweise helfen, komplizierte Sachverhalte zu strukturieren. Demgegenüber zeichnen sich jedoch durch KI erstellte Schreiben oft durch weitschweifige Darstellungen aus, welche den konkreten Fall nicht oder nur oberflächlich treffen. Immer wieder werden auch sog. Halluzinationen der KI in blindem Vertrauen ungeprüft übernommen. So werden – auch durch Anwälte – gesetzliche Regelungen und Gerichtsentscheidungen angeführt, die entweder nicht existieren oder tatsächlich einen ganz anderen Inhalt haben. Deshalb lässt sich sagen: Die KI ist als „Rechtsberater“ nicht sattelfest.

Zur allgemeinen Geschäftsentwicklung führte Herr Mutschler aus, dass bei den acht erstinstanzlichen Sozialgerichten des Landes die Zahl der Eingänge 2025 insgesamt, auch über den Bereich der Existenzsicherung hinaus, stark angestiegen ist. Je nach Standort reicht der Mehreingang von mittleren einstelligen Prozentzahlen bis zu einer Zunahme um fast 25%. Anfang 2026 setzt sich dieser Trend fort. Dieser Anstieg wird auch beim Landessozialgericht als zweiter Instanz erwartet, wo die Zuwächse entsprechend verzögert ankommen.

Das Landessozialgericht konnte – trotz deutlicher Zunahme der Eilverfahren – den Bestand weiter leicht senken. Auch insgesamt ist es der Sozialgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg erneut gelungen, bei der Verfahrensdauer einen Spitzenplatz im bundesweiten Vergleich einzunehmen. „Es geht uns nicht nur um guten, sondern auch um einen zeitnahen Rechtsschutz, wenn die Bürgerinnen und Bürger vor Gericht um ihre sozialen – zum Teil auch existenziellen – Rechte kämpfen“, wie Herr Mutschler hervorhob.