Zum Inhalt springen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.landessozialgericht-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

·         Teilweise Dokumente, die seit dem 23. September 2018 eingestellt wurden

·         Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

·         Syntaxanalyse (9.4.1.1 nach Norm EN 301549)

·         Veröffentlichung von Informationen in Gebärdensprache

 Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.05.2025 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

 Die Erklärung wurde zuletzt am 21.05.2025 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, können Sie uns dies gerne mitteilen:

Landessozialgericht Baden-Württemberg
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

Telefon: 0711/921-0

poststelle@lsgstuttgart.justiz.bwl.de

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an Landessozialgericht Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Landessozialgericht Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) können Sie wie folgt erreichen:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de 
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/ 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

6. Sonstige Benutzungshinweise

Schriftgröße

Sie können die dargestellte Schriftgröße im Browser beliebig anpassen. Dazu drücken Sie „STRG“ und „+“ oder „-“ zum schrittweisen Ein- bzw. Auszoomen.

Download von Dateien

Um PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie einen entsprechenden PDF-Reader, z.B. Adobe Reader (http://get.adobe.com/de/reader).

Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten. Wenn Sie Dokumente benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich über die oben genannte E-Mail-Adresse an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Navigationsmöglichkeiten

Die Hauptnavigation oben ermöglicht den Zugriff auf die Hauptinhaltsbereiche der Webseite. Wenn Sie mit dem Mauszeiger über die Hauptnavigation fahren, klappt sich das Untermenü auf (Flyout). Hier können Sie die Unterseiten bis zur dritten Unterebene auswählen. Sofern es zu einem Themenbereich weitere Unterseiten gibt, erreichen Sie diese über eine Zusatznavigation unten oder in der rechten Spalte.

Suche

Auf jeder Seite haben Sie im oberen rechten Bereich die Möglichkeit, nach Begriffen zu suchen. Geben Sie dazu den Suchbegriff in die Suchmaske ein und klicken Sie auf das Lupe-Symbol.
Wenn Sie direkt auf das Lupe-Symbol klicken, gelangen Sie zur erweiterten Suche.

Druckfunktion

Die Artikel wurden für eine Druckausgabe optimiert. Wenn JavaScript in Ihrem Browser aktiviert ist, klicken Sie am Ende des Artikels auf die Schaltfläche „Drucken“. Es öffnet sich ein neues Fenster mit dem Druckdialog. Ist JavaScript deaktiviert, gelangen Sie über das Browsermenü „Datei“ und den Unterpunkt „Drucken“ zum Druckdialog.

Eine dritte Möglichkeit bietet die Tastenkombination „STRG“ und „p“, bei der sich ebenfalls der Druckdialog öffnet.