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Organisation, Aufbau und Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Stuttgart

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist gegliedert in die Bereiche

  • Behörden- und Geschäftsleitung mit Verwaltungsabteilung und Pressestelle
  • Ermittlungen mit 5 Hauptabteilungen und 28 Abteilungen
  • Vollstreckung und Gerichtshilfe

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist als Strafverfolgungsbehörde für den Bezirk des Landgerichts Stuttgart mit seinen elf Amtsgerichten in Backnang, Böblingen, Esslingen, Kirchheim/Teck, Leonberg, Ludwigsburg, Nürtingen, Schorndorf, Stuttgart, Stuttgart-Bad Cannstatt und Waiblingen zuständig. Dieser Bezirk umfasst die Landeshauptstadt Stuttgart, die Landkreise Böblingen, Esslingen und Rems-Murr sowie den südlichen Teil des Landkreises Ludwigsburg. In diesem Bereich wohnen ca. 2,17 Mio Einwohner.

Gerichtskarte Baden-WürttembergBezirk der Staatsanwaltschaft Stuttgart

(zum Vergrößern auf die Karten klicken)

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist danach örtlich zuständig für die Verfolgung

von Straftaten,

  • die von Erwachsenen (ab 21 Jahre) im Bezirk des Landgerichts Stuttgart verübt wurden
  • die von Jugendlichen (14-17 Jahre), von Heranwachsenden (18-20 Jahre) und Erwachsenen, die im Bereich des Landgerichts Stuttgart wohnen, begangen wurden

sowie von bestimmten, im Ausland verübten Straftaten, die von im Landgerichtsbezirk Stuttgart wohnenden Deutschen oder an hier wohnhaften Deutschen gegangen wurden.

Darüber hinaus bestehen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart verschiedene zentrale Zuständigkeiten für den Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, der im wesentlichen dem württembergischen Landesteil entspricht.

Solche Zuständigkeiten bestehen im Bereich der Wirtschaftsstrafsachen von besonderer Bedeutung (§ 74 c GVG), der Staatsschutzdelikte (§74 a GVG) und bei der Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen.

Schließlich ist die Staatsanwaltschaft Stuttgart auch für einzelne Verfahren zuständig, die ihr durch die vorgesetzte Behörde zugewiesen werden; gegenwärtig etwa für Verfahren der organisierten Kriminalität oder wegen unerlaubter Einschleusung von Ausländern in Württemberg. 

Häuser des Jugendrechts 

Krefelder Straße 11, 70376 Stuttgart- Bad Cannstatt
Silberburgstr. 148, 70176 Stuttgart 

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart war maßgeblich an dem bundesweit einmaligen Modellprojekt "Haus des Jugendrechts" in Stuttgart-Bad Cannstatt beteiligt. Dieses wissenschaftlich begleitete Pilotprojekt ist eine behördenübergreifende Einrichtung von Polizei, Jugendamt, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht und hat am 01.06.1999 seine Tätigkeit aufgenommen.

Im Rahmen diese Projekts wurde durch die beteiligten Behörden der Versuch unternommen, auf Straftaten junger Menschen schneller, effektiver und mit einem zwischen den Behörden abgestimmten Instrumentarium zu reagieren mit dem Ziel, langfristig die Jugendkriminalität im Projektgebiet Stuttgart-Bad Cannstatt zu reduzieren. Eine wesentliche Neuerung war hierbei die gemeinsame Unterbringung der Mitarbeiter von Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Gebäude, wodurch kurze Kommunikationswege und zeitnahe Abstimmungen zwischen den Entscheidungsträgern im persönlichen Gespräch gewährleistet sind. Die für das Projektgebiet zuständigen Jugendrichter des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt sind zwar nicht im Gebäude selbst untergebracht, sie sind jedoch durch die räumliche Nähe des Gerichts und regelmäßig stattfindende Abstimmungsgespräche in das Projekt eingebunden. Bemerkenswert ist weiter, dass im "Haus des Jugendrechts" - unabhängig vom jeweiligen Tatort - die Straftaten aller im Projektgebiet wohnenden jugendlichen oder heranwachsenden Täter bearbeitet werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des "Hauses des Jugendrechts" ist die Präventionsarbeit, insbesondere durch die Kooperation und die gemeinsame Entwicklung und Realisierung von Projekten mit den im Gebiet ansässigen Schulen, Vereinen, Kirchen, Jugendklubs und anderen freien Trägern der Jugendarbeit, wobei auch die Staatsanwaltschaft neben den insoweit originär zuständigen Behörden - Polizei und Jugendamt - mitwirkt. Nach erfolgreicher Pilotphase wurde im Jahr 2006 der Kooperationsvertrag zwischen den Trägern der Einrichtung unterzeichnet. 

Zwischenzeitlich wurden bundesweit viele weitere Häuser des Jugendrechts nach dem Cannstatter Vorbild erreichtet, so auch Ende 2024/Anfang 2025 das neue Haus des Jugendrechts Mitte im Stuttgarter Westen für den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Stuttgart, wo neben Staatsanwaltschaft und Polizei nun auch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts in einem gemeinsamen Gebäude untergebracht sind.  

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