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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Verdachts des Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Einreichung von Kassenrezepten für Teststreifen zur Beurteilung der Blutgerinnung

Datum: 08.09.2022

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen eine 50-jährige Frau Anklage wegen des Verdachts des Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung zum Landgericht Stuttgart erhoben.

Der Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von März 2018 bis Juni 2021 von Ärzten vorunterschriebene Blankorezepte auf verordnungsfähige, nicht apothekenpflichtige Teststreifen zur Beurteilung der Blutgerinnung für Patienten in deren Unkenntnis und ohne Verordnung durch einen Vertragsarzt ausgestellt, die Kassenrezepte bei einer Apotheke in Stuttgart unter Vorspiegelung der Ordnungsgemäßheit der Rezepte eingereicht und die Teststreifen anschließend für eigene Rechnung über das Internet verkauft zu haben. Hierdurch soll mehreren gesetzlichen Krankenkassen ein Gesamtschaden in Höhe von mehr als 1,1 Millionen Euro entstanden sein.



Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. 

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