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Geschäftsverteilung und Organisation der Staatsanwaltschaft Stuttgart
Der Behördenleitung- und Verwaltungsabteilung,
obliegen die Leitung u. Organisation der Behörde sowie Dienstaufsicht und Personalangelegenheiten. Der Behördenleitung ist auch die Pressestelle angegliedert.
Der Hauptabteilung I
mit ihren fünf Ermittlungsabteilungen obliegt die Bearbeitung von Staatsschutzsachen, Verfahren gegen Abgeordnete und Beamte, NS-Verbrechen, Brandstiftungen, Geiselnahmen, Kapitaldelikten und Verkehrsdelikten. Auch die internationale Rechtshilfe ist hier angesiedelt.
Die Hauptabteilung II
besteht aus vier Ermittlungsabteilungen und ist - neben den allgemeinen Anzeigesachen - zuständig für die Bearbeitung von Sexualdelikten, Ausländer- und Waffenrecht, Geldfälschung und Jugendkriminalität.
Der Hauptabteilung III
mit vier Ermittlungsabteilungen obliegt die Bearbeitung allgemeiner Anzeigesachen.
Der Hauptabteilung IV
mit ihren sieben Ermittlungsabteilungen obliegt die Sachbearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen, Steuerdelikten, Korruption, Bankdelikten, Umweltstrafsachen und Fälle der illegalen Beschäftigung sowie Verfahren im Zusammenhang mit der Manipulation von Abgaswerten.
Die Hauptabteilung V
ist zuständig für die Bekämpfung der Rauschgift- und Organisierten Kriminalität, für Staatsschutzverfahren im Bereich Islamismus und Ausländerextremismus und für Verfahren der IuK-Kriminalität. Sie besteht aus sechs Ermittlungsabteilungen. Hier werden zentral für die gesamte Behörde die sogenannten "Verdeckten Maßnahmen", wie zum Beispiel Telefonüberwachungen durchgeführt.
Die Vollstreckung
von Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Vermögensstrafen, Einziehungen, Verfallerklärungen, Nebenstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung gegen nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Personen sowie von Geldbußen, Ordnungsmitteln und Erzwingungshaft wird von 3 Abteilungen betrieben. Auch Gnadenverfahren werden hier bearbeitet.
