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Geschäftsverteilung und Organisation der Staatsanwaltschaft Stuttgart
Der Behördenleitung und Verwaltungsabteilung,
obliegen die Leitung u. Organisation der Behörde sowie Dienstaufsicht und Personalangelegenheiten. Der Behördenleitung ist auch die Pressestelle angegliedert.
Der Hauptabteilung I
mit ihren sieben Ermittlungsabteilungen obliegt die Sachbearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen, Steuerdelikten, Korruption, Bankdelikten, Umweltstrafsachen, Verfahren der IuK-Kriminalität und Fälle der illegalen Beschäftigung sowie Verfahren im Zusammenhang mit der Manipulation von Abgaswerten.
Die Hauptabteilung II
ist zuständig für die Bekämpfung der Rauschgift- und Organisierten
Kriminalität und die internationale Rechtshilfe. Sie besteht aus fünf Ermittlungsabteilungen. Hier werden zentral für die
gesamte Behörde die sogenannten "Verdeckten Maßnahmen", wie zum Beispiel Telefonüberwachungen durchgeführt.
Der Hauptabteilung III
mit ihren fünf Ermittlungsabteilungen obliegt die Bearbeitung von Staatsschutzsachen, Verfahren gegen Abgeordnete und Beamte, NS-Verbrechen, Brandstiftungen, Geiselnahmen, Kapitaldelikten und Verkehrsdelikten.
Die Hauptabteilung IV
besteht aus sechs Ermittlungsabteilungen und ist - neben den allgemeinen Anzeigesachen - zuständig für die Bearbeitung von Sexualdelikten, Ausländer- und Waffenrecht, Geldfälschung und Jugendkriminalität.
Der Hauptabteilung V
mit fünf Ermittlungsabteilungen obliegt die Bearbeitung allgemeiner Anzeigesachen.
Die Vollstreckung
von Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Vermögensstrafen, Einziehungen, Verfallerklärungen, Nebenstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung gegen nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Personen sowie von Geldbußen, Ordnungsmitteln und Erzwingungshaft wird von 3 Abteilungen betrieben. Auch Gnadenverfahren werden hier bearbeitet.
