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Gruppenpraktikum der Rechtsstudenten

Zur Vorbereitung auf das Erste juristische Staatsexamen hat jeder Student/-in der Rechtswissenschaften an einer praktischen Studienzeit teilzunehmen. Diese kann er/sie bei allen Stellen seiner Wahl im In- und Ausland ableisten, die geeignet sind, dem Studenten eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bietet regelmäßig Praktika für Studenten der Rechtswissenschaft in Form von Gruppenausbildungen an, welche jeweils in den Semesterferien im Frühjahr und Sommer ausgerichtet werden. Über einen Zeitraum von vier Wochen wird dabei ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm (hier das Programm vom Herbst 2015 als Beispiel) angeboten. Einige Programmpunkte finden regelmäßig nicht im Gebäude der Staatsanwaltschaft Stuttgart statt. Sie sind größtenteils mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Es wäre jedoch komfortabler, einen Pkw zu benutzen und ggf. Fahrgemeinschaften zu bilden.

Die Zahl der Teilnehmerplätze ist üblicherweise auf 20 Teilnehmer beschränkt, um die Effektivität dieser Gruppenausbildung für den einzelnen Teilnehmer zu gewährleisten. Die Zulassung zum Praktikum richtet sich nach dem Eingang der schriftlichen - bitte keine elektronischen - Bewerbungen, d.h. wer sich gleich nach Beginn der Bewerbungsfrist bewirbt, bekommt in der Regel immer einen Platz.

Für nähere Informationen wenden sich interessierte Studenten an die Staatsanwaltschaft Stuttgart, Tel 0711 / 921 4123.

Weitere Einzelheiten werden vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg durch entsprechenden Aushang bei den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten bekanntgegeben. Der jeweils aktuelle Aushang kann auch im Internet auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration abgerufen werden. Die Bewerbungsfrist beginnt erst, wenn die Praktika-Termine durch das Ministerium der Justiz und für Migration auf deren Homepage oder durch Aushang an den Universitäten bekannt gegeben worden sind.

Hierbei wird auch auf die Voraussetzungen für eine Teilnahme und den notwendigen Inhalt des Zulassungsgesuches hingewiesen. In der schriftlichen - bitte keine elektronischen - Bewerbung sind folgende Angaben erforderlich:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift (Straße, Postleitzahl und Wohnort, eventuell Telefonnummer),
  • Geburtstag und –ort,
  • besuchte Universität und zur Zeit belegtes Semester,
  • Versicherung, dass es sich um keine Mehrfachbewerbungen handelt.

Der im Aushang des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg angegebene Anmeldeschluss ist unbedingt zu beachten. Ein Anspruch auf Zulassung zur Gruppenausbildung oder Zuteilung zu einer bestimmten Gruppe besteht nicht.



Die Nachfrage überschreitet deutlich das Angebot an Teilnehmerplätzen für das Gruppenpraktikum bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zeitraum vom 04. bis 28.03.2024. Bitte sehen Sie von weiteren Bewerbungen ab.








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