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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge im Juni 2021

Datum: 06.09.2023

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 47-jährigen türkischen Staatsangehörigen im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge am 05.06.2021 wegen des Verdachts der versuchten schweren Brandstiftung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung Anklage zum Landgericht Ulm erhoben.

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, aus mutmaßlich antisemitischer Motivation heraus am 05.06.2021 um 8 Uhr Benzin entlang der südlichen Gebäudewand der Synagoge am Weinhof in Ulm verteilt und dieses in der Absicht mit einem Feuerzeug entzündet zu haben, dass das Feuer zumindest wesentliche Teile der Synagoge erfasst. Entgegen dieser Absicht gerieten wesentliche Gebäudeteile jedoch nicht selbständig in Brand. Das Feuer konnte letztlich von einem hinzugekommenen Polizeibeamten mit einem Feuerlöscher endgültig gelöscht werden. 

Infolge des Feuers entstanden an der Fassade des Gebäudes, in dem sich zur Tatzeit keine Personen befanden, Brandflecken. Das „Israelfenster“ der Synagoge wurde durch Rußantragungen verunreinigt. Insgesamt beläuft sich der Sachschaden auf mehrere tausend Euro.

Die Ermittlungsbehörden fahndeten nach der Tat öffentlich mit Bildern nach dem mutmaßlichen Täter, was zur Identifizierung des Angeschuldigten führte. Der Mann, der zuvor in Ulm lebte, flüchtete nach der Tat in die Türkei und reiste am 01.07.2023 über den Flughafen Stuttgart wieder in das Bundesgebiet ein. Dort wurde er aufgrund des bestehenden Haftbefehls festgenommen und anschließend dem Haftrichter vorgeführt, welcher den Haftbefehl sodann in Vollzug setzte. Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Ulm hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

Hintergrund:

Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Stuttgart beruht auf einer Zuweisung durch den Generalstaatsanwalt in Stuttgart gemäß § 145 Abs. 1 GVG für Straftaten von herausgehobener Bedeutung im öffentlichen Raum bei Verdacht auf einen extremistischen Hintergrund.

Weitere Informationen:



Der Brandanschlag auf die Synagoge war und ist in Politik, Medien und Gesellschaft von erheblichem überregionalen Interesse. U.a. besuchten die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, sowie Landesjustizministerin Marion Gentges und Landesinnenminister Thomas Strobl nach der Tat den Ort des Brandanschlags.



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