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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage u.a. wegen vollendeten und versuchten Totschlags zum Nachteil von zwei 18jährigen in Asperg

Datum: 22.09.2023

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 18 Jahre alten deutschen und türkischen Staatsangehörigen, einen 21 Jahre alten deutschen und serbischen Staatsangehörigen und einen 21 Jahre alten serbischen Staatsangehörigen Anklage wegen des Verdachts des vollendeten und versuchten Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung zum Landgericht Stuttgart erhoben.

Einem der Angeschuldigten wird vorgeworfen, am frühen Morgen des Karsamstags, den 8. April 2023 nach einem kurzen Wortgefecht einen 18 Jahre alt gewordenen Mann auf einem Schotterparkplatz in Asperg mittels Abgabe mehrerer Schüsse aus einer Entfernung von wenigen Metern getötet und in gleicher Weise einen weiteren 18 Jahre alten Mann lebensgefährlich am Oberkörper und den Beinen verletzt zu haben. Die beiden weiteren Angeschuldigten sollen mit dem Einsatz der Schusswaffe gerechnet und den Tod der beiden Geschädigten, die zum Tatzeitpunkt jeweils ein Messer bei sich führten, zumindest billigend in Kauf genommen haben. Unmittelbar nach der Abgabe der Schüsse sollen die drei Angeschuldigten in ein Fahrzeug gestiegen sein und den Tatort verlassen haben.

Die eventuelle Feststellung eines Tatmotivs bleibt der Hauptverhandlung vorbehalten. Die Tat in Asperg als solches dürfte nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen isoliert von den seit dem 20.07.2022 vorgefallenen schweren Gewalttaten und Schussabgaben in der Region Stuttgart zu betrachten sein.

Die Ermittlungen gegen einen 17jährigen Jugendlichen und einen 27 Jahre alten Mann, die aus der Untersuchungshaft entlassen worden waren, wurden zwischenzeitlich mangels hinreichenden Tatverdachts einer Straftat gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt.

Die Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die zuständige Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

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