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Staatsanwaltschaft erhebt Anklagen im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zweier den Räumen Stuttgart-Zuffenhausen und Esslingen zuzuordnenden rivalisierenden gewaltbereiten Gruppierungen

Datum: 06.10.2023

Kurzbeschreibung: Im Zusammenhang mit den seit dem 20.07.2022 vorgefallenen schweren Gewalttaten und Schussabgaben in der Region Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anfang bzw. Mitte September Anklage in zwei Verfahren erhoben.

Zunächst hat die Staatsanwaltschaft gegen einen 23-jährigen griechischen Staatsangehörigen und einen 22-jährigen türkischen Staatsangehörigen im Zusammenhang mit der Schussabgabe auf eine Gaststätte in Plochingen in den Morgenstunden des 02.04.2023 u.a. wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung Anklage zum Landgericht Stuttgart – Schwurgericht – erhoben.

Den 22 und 23 Jahre alten Angeschuldigten, die mutmaßlich der dem Raum Stuttgart-Zuffenhausen zuzuordnenden rivalisierenden Gruppe angehören, wird zur Last gelegt, am Morgen des 02.04.2023 absichtlich in Plochingen heimtückisch aus einem fahrenden Kleinwagen heraus auf drei in einer Gaststätte befindliche Männer geschossen und hierbei den 35-jährigen Wirt durch Streifschüsse am Rücken verletzt zu haben. Das Lokal wird mutmaßlich von der Esslinger Gruppe angehörenden Personen besucht. Die eventuelle Feststellung der Hintergründe der Auseinandersetzungen, die auch Gegenstand laufender Ermittlungen ist, bleibt der Hauptverhandlung vorbehalten.

Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft gegen drei 19, 20 und 20 Jahre alte türkische Staatsangehörige und einen 18 Jahre alten deutsch-türkischen Staatsangehörigen u.a. Anklage wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zum Amtsgericht Ludwigsburg – Jugendschöffengericht – erhoben.

Den Heranwachsenden wird vorgeworfen, sich spätestens im Mai 2023 mit weiteren unbekannten Personen zu einer Gruppierung zusammengeschlossen zu haben, um fortgesetzt Betrugstaten als sog. „falsche Polizeibeamte“ zum Nachteil älterer Personen zu begehen. Diese sollten unter der falschen Angabe von Anrufern mutmaßlich in der Türkei befindlicher Callcenter, es handele sich um polizeiliches Handeln, bedrängt werden, Geld von ihren Sparkonten abzuheben und dieses sowie weitere Wertgegenstände zur Abholung an einem bestimmten Ort bereitzustellen. Die Bandenmitglieder sollen in dieser Weise darauf abgezielt haben, Vermögensgegenstände im Wert von mindestens mehreren zehntausend Euro zu erlangen.

Die 19 und beiden 20 Jahre alten Angeschuldigten sollen für die Organisation der Abholungen in Deutschland und Österreich sowie für die Weitergabe zumindest eines Teils der Tatbeute an die weiteren Bandenmitglieder zuständig gewesen sein. Der 18 Jahre alte Angeschuldigte steht im Verdacht, die Beute bei der Geschädigten abgeholt zu haben. Konkret sollen die vier Angeschuldigten am 25.05.2023 bei einer 84 Jahre alten, im österreichischen Dornbirn wohnhaften Geschädigten Bargeld im Wert von knapp 30.000 EUR abgeholt und nach Rückkehr aus Österreich im Raum Stuttgart unter sich aufgeteilt haben.

Der 18 Jahre alte und einer der beiden 20 Jahre alten Angeschuldigten gehören mutmaßlich der dem Raum Esslingen zuzuordnenden rivalisierenden gewaltbereiten Gruppierung im Großraum Stuttgart an. Der 20-Jährige soll auch an der Verfolgung und dem Angriff auf den mutmaßlichen Werfer des Sprengkörpers am 09.06.2023 auf dem Friedhof in Altbach beteiligt gewesen sein, weswegen sich der 20-Jährige zum Zeitpunkt der Festnahme der drei weiteren Angeschuldigten bereits in Untersuchungshaft befand.

Die Angeschuldigten in beiden Verfahren, mit Ausnahme des nicht vorbestraften 19 Jahre alten Angeschuldigten, gegen den der Haftbefehl u.a. nach geständiger Einlassung und teilweiser Schadenswiedergutmachung gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde, befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Stuttgart und das Amtsgericht Ludwigsburg haben nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

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