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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Zusammenhang mit Vorgängen in der ehemaligen Auslandsabteilung des Klinikums Stuttgart

Datum: 22.12.2020

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit den Vorgängen um die ehemalige Auslandsabteilung des Klinikums Stuttgart in den Jahren 2012 bis 2015 gegen fünf Männer und eine Frau unter anderem wegen des Verdachts des Betrugs, der Anstiftung bzw. Beihilfe zur Untreue und der Bestechung am 04.12.2020 Anklage zum Landgericht - Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart erhoben. 

Drei Männern im Alter von 48, 50 und 53 Jahren wird unter anderem zur Last gelegt, als Dienstleister für die Vermittlung und Betreuung ausländischer Patienten entsprechende Projekte zur Behandlung einer Vielzahl libyscher Kriegsverletzter am Klinikum Stuttgart eingeführt zu haben. Hierfür sollen sich die drei Angeschuldigten in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Klinikums Stuttgart unzulässige Provisionen verschafft haben, indem diese ohne Wissen des libyschen Kostenträgers als Zuschlag auf die Patientenrechnungen aufgeschlagen und nicht erbrachte Leistungen abgerechnet worden sein sollen. Die 47-jährige Frau soll hierbei den 53-Jährigen unterstützt haben, indem sie ihn beraten, seine Interessen gegenüber dem Klinikum vertreten sowie zwischen ihm und einem gesondert verfolgten ehemaligen leitenden Mitarbeiter des Klinikums vermittelt haben soll. Hierbei soll den Angeschuldigten bewusst gewesen sein, dass die getroffenen Provisionsabreden sittenwidrig und damit nichtig gewesen seien und somit keine Rechtsgrundlage für die diesbezüglichen Rechnungen und Zahlungen bestand.

Darüber hinaus sollen sich die Frau sowie der 49 Jahre alte weitere Angeschuldigte mit einem ehemaligen leitenden Mitarbeiter des Klinikums zusammengeschlossen haben und sich über Scheinrechnungen an das Klinikum sowie der Gewährung geldwerter Vorteile an diesen erhebliche Einnahmen verschafft haben.

Der weitere Angeschuldigte im Alter von 67 Jahren soll darüber hinaus mit einem ehemaligen leitenden Mitarbeiter des Klinikums verabredet haben, dass Rechnungen an das Klinikum über vorher vereinbarte Beträge gegen die Gewährung geldwerter Vorteile von diesem und weiteren Mitarbeitern des Klinikums abgezeichnet werden sollten.

Schließlich soll der 53-Jährige Angeschuldigte einem ehemaligen leitenden Mitarbeiter des Klinikums ein zinsloses Darlehen gewährt haben, um sich dessen Unterstützung bei der Vergabe von Aufträgen des Klinikums an das Unternehmen des 53-Jährigen zu sichern.

Durch die Vorgänge soll dem Klinikum ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden sein.

Einer der Angeschuldigten befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. 

Die Ermittlungen hinsichtlich der weiteren an den Vorgängen beteiligten, gesondert verfolgten Personen dauern an.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. 

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