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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Cum-Ex-Komplex

Datum: 21.07.2025

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Ermittlungen zu steuerschädlichen Cum-Ex-Geschäften bei der Landesbank Baden-Württemberg (im Folgenden „LBBW“) in den Jahren 2007 - 2009 abgeschlossen.

Zusammen mit der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Stuttgart II wurden seit 2013 umfangreiche (96 Ermittlungsordner) und sehr langwierige Ermittlungen geführt. Die Ermittlungen gestalteten sich besonders aufwendig, nachdem die Wege der Aktiengeschäfte nachverfolgt werden mussten und hierfür unter anderem große Datensätze ausgewertet und zudem Ermittlungen im Ausland über den Rechtshilfeweg getätigt werden mussten.    

Am 09.07.2025 wurde gegen zwei 57- und 54-jährige, ehemalige Mitarbeiter der LBBW Anklage wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall beim Landgericht Stuttgart - Wirtschaftsstrafkammer erhoben. 

Die angeschuldigten Männer waren bei der LBBW im Bereich des Wertpapierhandels tätig und sollen im Jahr 2008 gemeinsam mit ihrem damaligen, zwischenzeitlich verstorbenen Vorgesetzten Cum-Ex-Aktiengeschäfte durchgeführt haben, aufgrund derer der LBBW Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von etwa 145 Millionen Euro zu Unrecht erstattet worden sein soll. 

Die Angeschuldigten erhielten aufgrund des Gewinns, den ihre Abteilung durch die ungerechtfertigte Steuererstattung für das Jahr 2008 verzeichnen konnte, Bonuszahlungen in Höhe von 200.000 EUR bzw. 70.000 EUR. 

Cum-Ex-Aktiengeschäfte waren nach der 2008 geltenden Rechtslage grundsätzlich nicht verboten. Allerdings sollen die Angeschuldigten bewusst Cum-Ex-Aktiengeschäfte veranlasst haben, die so ausgestaltet waren, dass Steuerschäden entstehen. In dieser Konstellation wurden Aktienpakete von einem sogenannten Leerverkäufer mit Dividendenanspruch („cum“) vor dem Dividendenstichtag verkauft, aber erst nach dem Stichtag ohne Dividendenanspruch („ex“) geliefert, wobei die Geschäfte über ausländische Banken abgewickelt wurden und der Leerverkäufer als Ersatz für die Dividende eine Ausgleichszahlung an den Käufer leistete. Dies führte dazu, dass sowohl dem vormaligen Aktieninhaber als auch dem Leerverkäufer - vorliegend die LBBW-  jeweils eine Kapitalertragsteuerbescheinigung zur Anrechnung ausgestellt wurde, obwohl nur einmal Kapitalertragsteuer abgeführt wurde. 

Das Verfahren gegen einen weiteren Wertpapierhändler der LBBW wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung wurde im Hinblick auf eine Strafe, die gegen diesen in einem anderen Verfahren verhängt wurde, gemäß § 154 Abs. 1 StPO eingestellt, nachdem der Tatbeitrag gering und daher die zu erwartende Strafe gegenüber der bereits verhängten Strafe nicht ins Gewicht gefallen wäre. Gegen weitere vier Beschuldigte wurde das Verfahren mangels Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

 

(Ansprechpartnerin: Erste Staatsanwältin Ruben, Tel. 0711/921-4400)

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