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Pressemitteilungen Datum
 
Abschluss des Porsche-Verfahrens 19.12.2012
Anklage gegen ehemalige Vorstände von Porsche wegen Verdachts der informationsgestützten Marktmanipulation erhoben. Ermittlungsverfahren wegen Verdacht der Untreue eingestellt.
 
Anklage gegen ehemalige Verantwortliche der Nestwerk Stiftung erhoben 14.12.2012
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen drei ehemalige Verantwortliche der Nestwerk Stiftung Anklage u.a. wegen des Vorwurfs der Untreue bzw. der Beihilfe zur Untreue zum Landgericht - Wirtschafts-strafkammer - Stuttgart erhoben.
 
Anklage gegen LBBW-Vorstände wegen Bilanzfälschung erhoben 28.11.2012
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach umfangreichen, gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg durchgeführten Ermittlungen gegen sieben aktuelle und ehemalige Mitglieder des Vorstands, zwei Mitar-beiter und zwei Abschlussprüfer der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) Anklage zum Landgericht - Große Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart wegen des Vorwurfs der Unrichtigen Darstellung, der Beihilfe hierzu bzw. der Verletzung der Berichtspflicht erhoben.
 
E-Mails enthalten keinen Hinweis auf politische Einflussnahme 27.11.2012
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit dem Wasserwerfereinsatz im Stuttgarter Schlossgarten am 30.09.2010 hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart anlässlich einer Durchsuchung am 30.08.2012 im Staatsministerium Daten sichergestellt, die E-Mail Verkehr des früheren Ministerpräsidenten Mappus enthalten.
 
Anwälte von Mappus legen Widerspruch ein - Aktenvorlage an den Untersuchungsausschuss verzögert sich erneut 16.11.2012
Die Anwälte des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus haben am 15. November 2012 Widerspruch dagegen eingelegt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart Unterlagen, die bei der Durchsuchung der Wohnung von Mappus am 11. Juli 2012 sichergestellt wurden, zu den Akten genom-men hat, die dem Untersuchungsausschuss des Landtages zum Kauf der EnBW-Anteile vorgelegt werden sollen. Über diesen Widerspruch muss jetzt das Amtsgericht Stuttgart entscheiden. Damit verzögert sich die Vorlage der Akten an den Ausschuss erneut.
 
Kein hinreichender Tatverdacht für eine Anklage wegen des Massakers in Sant' Anna di Stazzema am 12.08.1944 01.10.2012
Die umfangreichen und äußerst aufwändig geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg haben ergeben, dass den 17 Beschuldigten - insbesondere den acht noch lebenden Beschuldigten - eine noch nicht verjährte strafbare Beteiligung an den Geschehnissen am 12.08.1944 im Bergdorf Sant' Anna di Stazzema in Italien nicht nachgewiesen werden kann.

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