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Verfahren gegen Querdenkengründe - Befangenheitsanträge
Datum: 17.03.2025
Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft hat Befangenheitsanträge gegen die drei Berufsrichter der 10. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart gestellt.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im Verfahren gegen ein führendes Mitglied der sog. „Querdenken“-Bewegung beim Landgericht Stuttgart heute Befangenheitsanträge gegen die Vorsitzende Richterin und die beiden Beisitzer gestellt, nachdem in der heutigen Hauptverhandlung die Besorgnis entstanden ist, dass die Richter ihre Rechtsauffassung einseitig zugunsten des Angeklagten bereits unumstößlich festgelegt haben und damit das Ergebnis der Hauptverhandlung schon jetzt feststeht, obwohl noch über 20 Verhandlungstage terminiert sind. Diese Besorgnis stützt die Staatsanwaltschaft darauf, dass die Richter durch Verlesung eines sehr detailreichen Gesprächsprotokolls des am 12.03.2025 außerhalb der Hauptverhandlung stattgefundenen Rechtsgesprächs sowie durch eine im Anschluss versandte Pressemitteilung unmissverständlich nach außen getragen haben, dass sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt von der Nichtnachweisbarkeit der Tatvorwürfe ausgehen.
Die Strafkammer hat sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft bereits weit vor Abschluss der Beweisaufnahme festgelegt. Sie setzt sich in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht in Widerspruch zu der Eröffnungsentscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24.01.2024. Die Strafkammer hält an den Erwägungen fest, aus denen sie das Hauptverfahren rechtsfehlerhaft nicht eröffnet hatte.
(Ansprechpartnerin: Staatsanwältin Ruben, Tel. 0711/921-4400)
