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Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Waiblingen wegen Untreue nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Datum: 29.05.2018

Kurzbeschreibung: Nach den Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft hat der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Waiblingen an zwei freigestellte Personalratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Verwaltungsrats waren, Zulagen in Höhe von rund 20.000 Euro zu Unrecht gewährt.

Der Beschuldigte hatte deren Auszahlung im zuständigen Gremium der Kreissparkasse absegnen lassen. Die Kreissparkasse verzichtete im weiteren Verlauf auf eine Rückforderung dieser gewährten Zulagen. Das Ermittlungsverfahren konnte nunmehr mit Zustimmung des Amtsgerichts Waiblingen nach § 153a StPO eingestellt werden, nachdem der Beschuldigte eine Geldauflage in Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrags erfüllt hatte.

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