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Todesermittlungsverfahren im Zusammenhang mit tödlichem S-Bahn-Unfall am 17.12.2015 in Stuttgart-Feuerbach eingestellt

Datum: 15.12.2016

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Todesermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem tödlichen S-Bahn-Unfall, der sich am Nachmittag des 17.12.2015 auf einem Bahnsteig des Bahnhofes Stuttgart-Feuerbach ereignet hatte, eingestellt.

Am 17.12.2015 gegen 14:20 Uhr hatte ein 50-jähriger Mann versucht, im Bahnhof Feuerbach auf dem Bahnsteig des Gleises 1 noch in den dort schon abfahrbereiten Zug der Linie S6 in Richtung Stuttgart zu gelangen. Obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits ein optisches und akustisches Warnsignal ertönt war, steckte er seine Hand in die sich schließende Fahrgasttür und wurde mit zwei oder drei Fingern im Bereich der sogenannten Fingerschutzleisten eingeklemmt. Einige Sekunden nach dem Schließen der Fahrgasttüren setzte sich die S-Bahn in Bewegung und fuhr ab, wobei sich die Finger des Fahrgastes noch immer im Türspalt befanden. Er kam daraufhin zu Fall und stürzte zwischen S-Bahn und Bahnsteigkante, wo er schließlich von der hinteren Teileinheit des Zuges überrollt wurde. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen konnte der kurze Zeit später eingetroffene Notarzt nur noch seinen Tod feststellen.

Die umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen zum Unfallgeschehen haben keinerlei Anhaltspunkte für ein Verschulden Dritter ergeben. Auch die fragliche Fahrgasttür befand sich in technisch einwandfreiem Zustand. Die Türsicherungseinrichtungen reagierten gemäß den Vorgaben und waren fristgerecht gewartet. Unfallursächlich dürfte vielmehr ein Fehlverhalten des tödlich verunglückten Fahrgastes gewesen sein.

(Ansprechpartner: Erster Staatsanwalt Holzner, Tel. 0711/921-4400)

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