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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage u.a. wegen Mordes in Stuttgart-Rot am Abend des 13. Dezember 2023

Datum: 21.05.2024

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 42-jährigen Mann Anklage wegen des Verdachts des Mordes und von Verstößen gegen das Waffengesetz zum Landgericht Stuttgart – Schwurgericht – erhoben.

Dem Angeschuldigten mit griechischer Staatsangehörigkeit wird vorgeworfen, am Abend des 13. Dezember 2023 seinen 45 Jahre alt gewordenen Nachbarn absichtlich auf dessen Balkon in Stuttgart-Rot heimtückisch und mutmaßlich wegen eines persönlichen Konflikts auch aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Hierzu soll er aus wenigen Metern Entfernung mit einer in Müllsäcken eingepackten großkalibrigen Schrotflinte mit abgesägtem Schaft auf seinen Nachbarn geschossen haben, sodass dieser – seiner mutmaßlichen Absicht entsprechend – noch am Tatort verstarb. Die Schrotflinte, weitere mutmaßlich dem Angeschuldigten zuzuordnende erlaubnispflichtige Waffen und Munition soll der Angeschuldigte unerlaubt besessen haben.

Ausweislich der vorläufigen gutachterlichen Stellungnahme eines Sachverständigen bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Angeschuldigte aufgrund einer seelischen Störung bzw. einer psychischen Erkrankung in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt und für die Allgemeinheit gefährlich sein könnte. Die Feststellung eines etwaigen Schuldminderungsgrundes und der Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben der Hauptverhandlung vorbehalten.

Der Angeschuldigte ist weiterhin vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

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